Die Verbraucherzentrale prüft eine Klage gegen Sport-Streaming-Anbieter DAZN wegen drastischer Preiserhöhungen. Ein Prozess könnte Folgen für Streaming-Dienste haben.
Sport-StreamingdienstDAZN reagiert auf Klage-Ankündigung – bekommen Kunden Geld zurück?
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) prüft eine Klage gegen Streaming-Anbieter DAZN wegen drastischer Preiserhöhungen für Bestandskunden. Die Anhebung der Preise seit August 2022 sei in ihrer Form „rechtswidrig und intransparent“, teilt der VZBV mit. DAZN hatte die monatlichen Gebühren im vergangenen Jahr von 14,99 auf 29,99 Euro erhöht.
Grundlage für die Klage des VZBV ist eine offenbar rechtswidrige AGB-Klausel, die DAZN die Preiserhöhung eigentlich ermöglichen sollte. Seit August 2022 zahlen Bestandskunden monatlich einen Preis von 29,99 Euro, im Jahrespaket 274,99 Euro anstelle von 149,99 Euro. Die Preiserhöhung hatte bereits im vergangenen Jahr für harsche Kritik gesorgt.
Verbraucherzentrale will DAZN wegen drastischer Preiserhöhungen verklagen
DAZN, das mittlerweile zahlreiche TV-Rechte für Sportveranstaltungen vom ehemaligen Primus Sky übernommen hat, muss die erworbenen Rechte zwangsläufig mit Preiserhöhungen refinanzieren. Der Streamingdienst war ursprünglich mit einem Monatsbeitrag von 9,99 Euro an den Start gegangen, später wurde dieser auf 14,99 Euro erhöht.
Die Verbraucherzentrale prüft nun eine sogenannte Musterfeststellungsklage gegen DAZN. Dafür sucht der VZBV Bestandskunden, die von der Preiserhöhungen betroffen sind. Diese können in einer Umfrage ihren Fall schildern.
Die gesammelten Fälle sollen dann gebündelt in einem möglichen Prozess verhandelt werden. Ziel der Verbraucherzentrale ist es, möglicherweise zu viel gezahlte Gebühren vom Anbieter zurückzuholen.
Der Vorteil einer Musterfeststellungsklage: Kunden müssen nicht einzeln klagen und können hohe Gerichtskosten vermeiden. Zudem werden diese meistens vor einem Oberlandesgericht verhandelt, sodass spätestens in zweiter Instanz beim Bundesgerichtshof ein Grundsatzurteil fallen kann.
Klage gegen DAZN-Preiserhöhung: Verbraucherzentrale äußert sich
„DAZN hat seine AGB-Klausel vor kurzer Zeit noch einmal geändert. Diese ist im rechtlichen Sinne im größeren Maße korrekt im Vergleich zur vorherigen. Die vorher angewandte Klausel ist aus unserer Sicht aber weiterhin intransparent“, teilte ein Sprecher des VZBV auf Anfrage dieser Zeitung mit. Man prüfe, inwiefern diese zum Zeitpunkt der Ankündigung der Preiserhöhung noch aktuell war.
Konkret betroffen sei ein Bereich, in dem es um die Kostenbestandteile der Preiserhöhung und eine mögliche Preissenkungspflicht geht. Unklar sei derzeit, ob DAZN Bestandskunden über AGB-Änderungen informiert und in diesem Zusammenhang eine Zustimmung eingefordert habe. „Eine Zustimmung zu AGB-Änderung ist nach meinem Kenntnisstand nicht der eingefordert worden“, so ein Sprecher weiter.
Derzeit befinde man sich allerdings noch in der Anfangsphase und sammele zunächst Fälle von Bestandskunden. Über eine Klage will der VZBV zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.
Verbraucherzentrale gegen DAZN: Unklare Folgen für Streaminganbieter in Deutschland
Ein Beispiel für eine solche Klage ist die gegen Autobauer VW im Diesel-Abgas-Skandal. Sinn und Zweck von Musterfeststellungsklagen ist in erster Linie der Verbraucherschutz. Ob es zu einer Klage des VZBV kommt, ist noch nicht klar.
DAZN nimmt die Vorwürfe sehr ernst: „DAZN erhielt bereits im Mai 2022 ein Schreiben des VZBV. Wir haben die darin angesprochenen Punkte sehr ernst genommen und uns umgehend von einer führenden internationalen Anwaltskanzlei rechtlich beraten lassen. Die Sachverhalte sind komplex und technisch. DAZN ist nach wie vor davon überzeugt, dass seine AGB mit dem geltenden Recht in Einklang stehen“, sagte ein Unternehmenssprecher dieser Zeitung auf Anfrage. Man wolle das laufende Verfahren nicht weiter kommentieren.
Unklar ist, welche Folgen ein möglicher Prozess und ein Urteil auf Streaming-Anbieter in Deutschland haben könnte. Zahlreiche Anbieter, wie beispielsweise Netflix, kämpfen derzeit mit sinkenden Abonnentenzahlen und mussten ihre Preise in den vergangenen Jahren ebenfalls anpassen. (shh)