Früh, Gaffel, ErzquellVerfahren um Kölsch-Kartell wird verkürzt
- Die drei Kölsch-Brauereien Früh, Gaffel und Erzquell sollen ihre Preise untereinander abgesprochen haben.
- Nach einer Sitzung vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht kann das Verfahren nun deutlich verkürzt werden.
- Für die Beschudligten besteht die Hoffnung, dass die millionenschweren Geldbußen deutlich verringert werden.
Düsseldorf – Das Verfahren im Prozess gegen drei Kölsch-Brauereien, die sich im Rahmen eines illegalen Kartells abgesprochen haben sollen, kann nun deutlich verkürzt werden. Das ist das Ergebnis der heutigen Sitzung vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht. „Die beteiligten Brauereien haben sich zu einer Verständigungslösung bereit erklärt“, sagte Michael Börsch, Sprecher des Oberlandesgerichts und selbst dort Richter, am Mittwoch auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeigers“.
Mehr als sechs Jahre nach Aufdeckung des Bierkartells in Deutschland können die drei Kölsch-Brauer auf eine deutliche Verringerung der damals vom Bundeskartellamt verhängten millionenschweren Geldbußen hoffen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf stellte den Brauereien Früh, Gaffel und Erzquell Anfang des Monats in einem Verständigungsvorschlag eine Reduzierung der Bußgelder um mehr als 80 Prozent in Aussicht. Dabei spielt auch ein „Corona-Rabatt“ eine Rolle. Will heißen: Bei der Bußgeldhöhe wird die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Unternehmen berücksichtigt, erklärte Börsch.
Obergrenzen für die Strafen
Konkret heißt das, es werden Obergrenzen für die Strafen je nach Brauerei festgelegt. Für die kleinste der drei, die Erzquell-Brauerei (Zunft-Kölsch), liegt die Untergrenze demnach bei 53.000 Euro. Für die größte (Gaffel-Kölsch) liegt die Obergrenze bei 570.000 Euro. Die Strafe für Früh-Kölsch liegt also irgendwo in der Mitte. Bei der Beurteilung wird auch die derzeitige Belastung des Geschäfts durch Corona berücksichtigt. Derzeit darf ja noch kein Fassbier in Gaststätten ausgeschenkt werden, was die Brauereien hart trifft.
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Bei weiteren Terminen in den kommenden Monaten werden nun – auch eine Vereinfachung – Zeugenaussagen ohne deren Anwesenheit beim Düsseldorfer Gericht verlesen. Mit einem Urteil wird frühestens Ende August gerechnet.