Dauer-RechtsstreitSupreme Court lehnt weiteren Glyphosat-Berufungsantrag von Bayer ab
Washington – Der Bayer-Konzern ist im Dauer-Rechtsstreit um angebliche Glyphosat-Krebsrisiken mit einem weiteren Berufungsantrag beim obersten US-Gericht abgeblitzt. Der US Supreme Court lehnte es am Montag in Washington ab, ein Urteil zugunsten der Kläger Alva und Alberta Pilliod zu überprüfen. Sie machen den glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup des 2018 von Bayer übernommenen US-Herstellers Monsanto für ihre Krebserkrankungen verantwortlich.
Das Ehepaar aus Kalifornien setzte sich im Prozess gegen Bayer durch, letztlich sprach das Gericht ihm 2019 Schadenersatz von knapp 87 Millionen Dollar zu. Bayer hatte gehofft, dass der Supreme Court das Urteil kippt. Das wäre auch ein Befreiungsschlag für zahlreiche weitere Glyphosat-Klagen in den USA gewesen. Doch die Chancen standen ohnehin schlecht. Das oberste US-Gericht hatte in der vergangenen Woche bereits einen anderen wegweisenden Fall abgelehnt.
Bayer weist Glyphosat-Krebsrisiken vehement zurück
Bayer weist vehement zurück, dass Glyphosat Krebs verursacht. Der Konzern argumentiert mit der Zustimmung von Aufsichtsbehörden und Studien, die belegen sollen, dass Roundup bei vorschriftsgemäßer Anwendung sicher sei. Der Konzern hatte vor dem Supreme Court zudem angeführt, dass sein Unkrautvernichter von der US-Umweltbehörde EPA als unbedenklich eingestuft werde und Bundesrecht nicht mit einzelstaatlichen Gerichtsentscheidungen kollidieren dürfe.
Das könnte Sie auch interessieren:
Das Leverkusener Dax-Unternehmen hatte aber schon die Weichen für eine Abweisung beim obersten US-Gericht gestellt. Für diesen Fall bildete Bayer im vergangenen Sommer zusätzliche Rückstellungen von 4,5 Milliarden Dollar. Mit diesem Geld will der Konzern ein Programm aufsetzen, um in den kommenden 15 Jahren mit den Forderungen potenzieller neuer Kläger in den USA umzugehen.
Zuvor hatte Bayer bereits rund 11 Milliarden Dollar beiseite gelegt, um rechtliche Altlasten von Monsanto mit einem großen US-Vergleich beizulegen. (dpa)