AboAbonnieren

HeizkostenWärmepumpen müssen nach Verbrauch abgerechnet werden

Lesezeit 2 Minuten
ARCHIV - 16.09.2024, Thüringen, Rudolstadt: Komponenten einer Wärmepumpe, aufgenommen am Tag der Einweihung eines Wärmepumpenkabinetts in der Bildungsstätte der Handwerkskammer Ostthüringen. (zu dpa: «Prognose: Heizkosten dürften weiter sinken») Foto: Martin Schutt/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Komponenten einer Wärmepumpe im Keller.

Ab Oktober dürfen die Kosten nicht mehr pauschal auf die Mieter umgelegt werden. Aber es gibt Übergangsfristen.

Heizkosten in Mehrfamilienhäusern, die überwiegend über eine Wärmepumpe versorgt werden, müssen bisher nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Das ändert sich nun ab dem 1. Oktober, denn dann tritt eine Novellierung der Heizkostenverordnung in Kraft. Damit entfällt das sogenannte Wärmepumpenprivileg für die Heizkostenabrechnung.

Ein Jahr Zeit

„Bislang durften die Stromkosten aus dem Betrieb der Wärmepumpe verbrauchsunabhängig auf die Mieter umgelegt werden“, sagt Landesverbandspräsident Konrad Adenauer vom Eigentümerverband Haus & Grund Rheinland Westfalen. Durch die reformierte Fassung der Heizkostenverordnung wird der Stromverbrauch einer Wärmepumpe nun genau wie etwa auch die Gaskosten der Gaszentralheizung nach Verbrauch abgerechnet.

Allerdings können Mieter eine solche verbrauchsgerechte Abrechnung nicht sofort verlangen. „Vermieter haben bis zum 30. September 2025, also ein Jahr lang, Zeit, um entsprechende Verbrauchserfassungsgeräte zu installieren“, so Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund. Erst für den nächsten nach der Installation der Zähler beginnenden Abrechnungszeitraum ist die verbrauchsabhängige Abrechnung dann verpflichtend. Meist wird das Kalenderjahr als Abrechnungszeitraum für die Betriebskostenabrechnung von Mietwohnungen genutzt.

Im Klartext: Wer also im Jahr 2025 Verbrauchserfassungsgeräte installieren lässt, muss erst das Jahr 2026 verbrauchsgerecht abrechnen. Mieter in Häusern, die mit einer Wärmepumpe beheizt werden, können also erst im Laufe des Jahres 2027 damit rechnen, erstmals eine Betriebskostenabrechnung mit verbrauchsabhängiger Heizkostenerfassung im Briefkasten zu finden.