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Mehrwertsteuer-MysteriumDie Wurst auf die Hand bringt dem Staat weniger Geld

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Wenn es um die Steuer geht, ist Wurst längst nicht gleich Wurst.

Köln – Für den hungrigen Kunden mag es kein großer Unterschied sein, ob er seine Bratwurst im Stehen vertilgt oder sitzend auf einem Imbiss-Hocker. Für den Staat ist es aber ein gewaltiger. 19 oder sieben Prozent Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer, das ist nämlich hier die Frage. Und beim Sitzen bleibt für den Staat definitiv am meisten hängen. Dann gilt der allgemeine Steuersatz von 19 Prozent, nicht der ermäßigte.

Die Logik bleibt auf der Strecke

Die Steuergesetzgebung ist für die meisten Verbraucher ein Mysterium, das sie wohl niemals ganz enträtseln werden. Dass diese Regeln nicht immer etwas mit Logik zu tun haben, wird in kaum einem anderen Bereich so augenfällig wie bei der Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer. Denn aus sozialpolitischen Gründen wurden in den vergangenen Jahrzehnten immer neue Ausnahmen von der Regelbesteuerung ersonnen, die mitunter mehr verwirren als klarstellen. Das sehen auch viele Steuerexperten so. Ursprüngliches Ziel war es, insbesondere Geringverdiener durch eine geringere Besteuerung von Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs zu entlasten. Zuletzt angehoben wurde die Mehrwertsteuer 2007: von 16 auf 19 Prozent. Der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent blieb allerdings stabil.

Für den Fiskus geht es um weit mehr als nur die Wurst: Die Umsatzsteuer ist neben der Lohnsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Ein kleiner Einblick ins Mehrwertsteuer-Mysterium.

ZugfahrtenIm Nahverkehr unter 50 Kilometern sind genauso wie Taxifahrten steuerlich begünstigt. Im Fernverkehr mit der Bahn gilt der Regelsteuersatz.

Fleisch und FleischersatzPech für Vegetarier: Für ein Schweine- oder Kalbsschnitzel müssen im Supermarkt nur sieben Prozent Mehrwertsteuer gezahlt werden, für ein Sojaschnitzel werden dagegen 19 Prozent Mehrwertsteuer erhoben.Getränke und Speisen zum MitnehmenSetzt der Kunde sich zum Essen an einen Tisch, werden 19 Prozent fällig; wird die Bratwurst im Stehen gegessen oder der Kaffee mitgenommen, müssen nur sieben Prozent an das Finanzamt abgegeben werden – wie auch bei einer Pizza vom Lieferdienst.

Hochzeits- und Trauerredner...

...sind nach Auffassung des Bundesfinanzhofs „Künstler“ – es gilt neuerdings der ermäßigte Steuersatz. Aber nur, wenn eine „eigenschöpferische Leistung“ vorliegt. „Schablonenartige Redetätigkeiten“ sind nicht begünstigt so der Bundesfinanzhof. (Az.: V R 61/14 ). Karten für Theater, Konzerte, Museen und Zirkusvorführungen werden steuerlich begünstigt.HotelübernachtungenHoteliers müssen für Übernachtungen in ihrem Haus seit fünf Jahren statt 19 nur sieben Prozent abführen.Saunabesuche und Fitness-Training...

...sind seit dem vergangenen Jahr mit dem allgemeinen Steuersatz von 19 Prozent belegt. Zuvor waren es wie in Schwimm- und Heilbädern sieben Prozent.WindelnHier sind 19 Prozent fällig, für Tierfutter nur sieben Prozent. Auch Tierarznei ist mit sieben Prozent Mehrwertsteuer begünstigt, bei Arznei für Menschen dagegen sind 19 Prozent fällig.