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GesetzesverstoßArbeitgeber zahlen nicht immer Mindestlohn

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Zwei Gebäudereiniger auf dem Dach des World Trade Centers in Dresden.

Berlin – Mit der Einführung des allgemeinen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 hat die Politik zwar die Ausbeutung durch Dumpingtarife eingedämmt, aber nicht gestoppt.

Dies zeigt eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), der zufolge das Gesetz weitaus häufiger gebrochen wird als gedacht. Demnach wurden im ersten Halbjahr 2016 rund 1,8 Millionen Arbeitnehmer mit weniger als dem Mindestlohn abgespeist, auf den sie einen Anspruch hatten.

Gesellschaftlich schwache Gruppen betroffen

Opfer der Betrügereien sind vor allem die Arbeitnehmer in den schwächsten Positionen, also Minijobber, Frauen, ostdeutsche und ausländische Beschäftigte. Der Missbrauch übertrifft laut DIW bei weitem das Niveau, von dem die Mindestlohnkommission ausgeht, welche die Bundesregierung eingesetzt hat.

Deren offiziellen Zahlen basieren auf den Lohnbuchhaltungen der Betriebe. Das DIW nutzt für seine Untersuchungen das so genannte sozio-ökonomische Panel, die umfangreichste statistische Erhebung über die sozialen Verhältnisse in Deutschland. Dafür berichten jedes Jahr Arbeitnehmer aus mehr als 11 000 Haushalten, wie lange sie arbeiten und wie viel sie verdienen. Auch diese Befragungen der Betroffenen bringen Ungenauigkeiten mit sich.

Betrug weiter verbreitet als angenommen

Doch klar ist für Alexandra Fedortes, Forscherin am DIW, dass der Gesetzesbruch bei der Bezahlung am unteren Ende hierzulande weit verbreitet ist und verbreiteter als häufig angenommen. „Der Durchsetzung der Mindestlohnreform liegen noch einige Steine im Weg“, stellt Fedortes fest. Konkret sieht sie Defizite beim Zoll, der für die Aufsicht zuständig ist. Die Behörde habe nicht genügend Kapazitäten, um mehr zu kontrollieren und Sanktionen auszusprechen.

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Seit langem fordern Gewerkschaften, das Personal der Finanzkontrolle Schwarzarbeit aufzustocken. Allerdings hat der frühere Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) als Dienstherr des Zolls bei dieser Aufgabe in seiner Amtszeit keinen übertriebenen Ehrgeiz erkennen lassen.

Seit langem fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) nicht nur mehr Kontrolleure, sondern auch verschärfte Dokumentationspflichten. Ein Hauptproblem ist, dass die Leute häufiger länger arbeiten als in den Papieren erkennbar. Damit sinkt ihr Stundenlohn unter den Mindeststandard.

DGB fordert mehr Kontrollen – Unternehmen lehnen ab

Daher sollten die Arbeitszeiten laut DGB tagesaktuell erfasst und die Unterlagen vor Ort etwa an der Baustelle oder in der Firma aufbewahrt werden. Dann könnten die Kontrolleure Verstöße leichter entdecken. Die Wirtschaft lehnt dies ab und warnt davor, den bürokratischen Aufwand weiter zu erhöhen. Andererseits schadet der massenweise Missbrauch nicht nur den Arbeitnehmern, sondern auch den ehrlichen Unternehmen.

Das Mindestlohn-Gesetz selbst erlaubt zahlreiche Ausnahmen, etwa für Langzeitarbeitslose und ungelernte Jugendliche unter 18 Jahren. Auch Erwerbstätige in Branchen, die bereits einen Mindestlohn hatten, waren in dem Untersuchungszeitraum noch ausgenommen. All diese Gruppen erfasste das DIW nicht bei seiner Schätzung der Arbeitnehmer, die vom Mindestlohn nicht profitieren. Auch die vielen Selbständigen in prekären Verhältnissen tauchen in dieser Statistik nicht auf. Rechnet man diese mit, wächst die Gruppe derer mit weniger als dem Mindestlohn auf 4,4 Millionen.