Antrag und KostenWie kann ich meinen Namen ändern lassen?
Mit dem eigenen Namen ist das so eine Sache. Die wenigsten unter uns haben sich ihren Namen selbst herausgesucht. Die meisten begleitet er dennoch ein Leben lang, ohne Probleme. Doch nicht jeder ist glücklich mit seinem Vornamen, Nachnamen oder gar mit beiden.
Wer seinen ungeliebten Namen ändern lassen will, braucht aber einen guten Grund. Christian Günther, Assessor und Redakteur bei anwalt.de, erklärt, wie die Namensänderung funktioniert.
Anstößig, lächerlich, schwierig und mehr
Laut Namensänderungsgesetz lässt sich der Familienname wie auch der Vorname nur ändern, wenn ein wichtiger Grund das rechtfertigt. Doch was wichtig und was nicht wichtig ist, darüber schweigt das Gesetz. Näheres findet man erst in der dazu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift. Als wichtig genug für eine Namensänderung gelten demnach unter anderem:
•ein Name, den die Mehrheit mit anstößigen Gedanken verbindet,
•ein lächerlich klingender Name oder der zu entsprechenden Wortspielen verleitet,
•ein Name, der sich nur schwer schreiben bzw. aussprechen lässt oder
•eine Rückkehr zum früheren Nachnamen für Verwitwete oder Geschiedene - das gilt nach einer Scheidung auch für Kinder, wenn fortan ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat.
Nichtgefallen, Wünsche nach einem klangvolleren Namen oder Ähnlichem reichen dagegen nicht. Schwer wird es auch für Schuldner oder Vorbestrafte. Schließlich ließe sich die Namensänderung auch zur Verschleierung missbrauchen. Andererseits kann ein Täter nach verbüßter Strafe zur weiteren Resozialisierung seinen seltenen und eng mit der Straftat verbundenen Nachnamen ändern lassen. Dafür muss die breite Bevölkerung aufgrund der vorherigen Berichterstattung aber beim Hören des Namens an die Tat denken.
Ganz allgemein gilt, dass eine Änderung des Nachnamens höheren Hürden als der des Vornamens begegnet. Dasselbe gilt für Erwachsene, die schon im Leben stehen, im Vergleich zu Kindern.
Leben im falschen Körper
Die Wahl eines anderen Vornamens ist zudem Menschen möglich, die ihn an ihr gefühltes Geschlecht angleichen möchten. Nach dem Transsexuellengesetz muss jedoch jeder transsexuelle Mensch zuerst nachweisen, dass er meint, dem falschen Geschlecht anzugehören. Dazu gehören auch der seit mindestens drei Jahren bestehende Zwang, entsprechend zu leben und eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass es dabei bleibt. Die Entscheidung über die Namensänderung trifft das zuständige Amtsgericht.
Antrag bei der Behörde erforderlich
In den anderen Fällen entscheidet die Verwaltung vor Ort über eine Namensänderung. Zuständig ist die bei der Stadt bzw. Gemeinde befindliche Namensänderungsbehörde. Oft handelt es sich dabei um das Einwohneramt oder das Standesamt. Bei diesem muss man die gewünschte Namensänderung schriftlich beantragen. Dafür gibt es Antragsformulare bei der jeweiligen Behörde. Im Antrag sind die Gründe ausführlich darzustellen. Das Formular nennt zudem, welche Unterlagen man beifügen muss wie etwa beglaubigte Kopien von Reisepass bzw. Ausweis.
Welche Vor- und Nachnamen harmonieren
Vorurteile
Andere Namen - wie Cindy, Kevin und Chantal - verbinden laut Studien viele mit einer sozial schwächeren Herkunft. Das könne dem Nachwuchs in der Schule oder später im Bewerbungsgespräch Nachteile einbringen. Sollen sich Eltern solche Vornamen deshalb besser verkneifen? „Nein“, sagt Ewels. Finden Eltern diese Namen schön, sollten sie ihr Kind trotzdem so nennen - und mögliche negative Assoziationen in Kauf nehmen.
Expertentipp
Gut sei auch, wenn Eltern sich Gedanken über die Kombination aus Vor- und Nachnamen machen: „Sie sollten harmonieren“, rät Andrea-Eva Ewels, Geschäftsführerin der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS). Das sei bei „Chantal Schulze“ beispielsweise nicht der Fall. Oft wecken bestimmte Namen beim Gegenüber Assoziationen: Wer sein Kind „Tiger“ nennt, schürt die Erwartung auf einen mutigen Draufgänger. „Ich weiß ja aber nicht, wie es sich entwickelt. Vielleicht ist es total schüchtern?“
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fragt die Behörde bei anderen Stellen gespeicherte Informationen ab. So etwa das Schuldnerverzeichnis oder Bundeszentralregister wegen eventueller Vorstrafen. Danach trifft sie ihre Entscheidung.
Eine Namensänderung kostet Geld
Bei erfolgreicher Änderung erhält man eine Urkunde, mit der man die Namensänderung nachweisen und neue Papiere beantragen kann. Bei einer Ablehnung ergeht hingegen ein Bescheid, gegen den man Widerspruch oder bundeslandabhängig sofort Klage zum Verwaltungsgericht einlegen kann. Häufig verweist die Behörde vorab zur Kostenvermeidung darauf, den Antrag lieber zurückzuziehen. Denn auch bei einer Ablehnung werden Gebühren fällig, auch wenn regelmäßig nur zu einem Bruchteil im Vergleich zur erfolgreichen Namensänderung.
Für das Namensänderungsverfahren sind das bei Änderung des Familiennamens von 2,50 Euro bis hin zu 1022 Euro pro Person, bei Änderung des Vornamens sind es immerhin zwischen 2,50 Euro und 255 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die notwendige Änderung verschiedener Dokumente wie Ausweise und Führerschein. Nicht zuletzt sollte man gerade Versicherungen und Banken sowie Arbeitgeber und Vermieter schnell über den neuen Namen informieren.
Die schrägsten Vornamen haben wir in der Bildergalerie gesammelt: