Oppenheim-ProzessDieter Pfundt lehnt „Verständigungsangebot“ ab

Dieter Pfund
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Köln – Dieter Pfundt stellt sich quer: Im Strafprozess um den Niedergang der Privatbank Sal. Oppenheim hat seine Verteidigung am Mittwoch das „Verständigungsangebot“ abgelehnt, das die 16. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts in der vergangenen Woche drei der fünf Angeklagten gemacht hatte.
Danach soll Pfundt (62), der für das Investmentbanking in Frankfurt verantwortlich war, im Fall eines Geständnisses 20 bis 32 Monate Haft erhalten. Weil die Staatsanwaltschaft im November nur 15 bis 21 Monate in Aussicht gestellt hatte, konnte dem ehemaligen Bankmanager das Angebot kaum zusagen. Die Kammer unter Vorsitz von Sabine Grobecker habe in ihrer Würdigung der bisherigen Beweisaufnahme die „unterschiedlichen Handlungsbeiträge“ der persönlich haftenden Bankgesellschafter „eingeebnet“ und die jeweilige Ressortverantwortlichkeit „ausgeblendet“, sagte Pfundts Verteidiger Felix Dörr.
Zwar seien Entscheidungen des Führungsgremiums der Bank nach dem Prinzip der Einstimmigkeit getroffen worden. Das bedeute aber nicht, dass sein Mandant sie in allen Facetten hätte nachvollziehen können: „Er musste sich auf die Entscheidungen seiner Kollegen verlassen.“
Keine „bedingt vorsätzliche“ Schädigung
Pfundt habe die Vorgänge „geprüft, überdacht und hinterfragt“, alle Beschlüsse für gerechtfertigt gehalten und das Vermögen der Bank keinesfalls „bedingt vorsätzlich“ geschädigt, so sein Verteidiger. Das betreffe sowohl die Übernahme von etwa 95 Prozent des Esch-Fonds Bockenheimer Landstraße in Frankfurt für 130 Millionen Euro, die nach Auffassung der Staatsanwaltschaft dem Bankhaus unnötig Verluste gebracht hat, als auch dem missglückten Versuch, den angeschlagenen Warenhauskonzern Arcandor mit einer Kapitalerhöhung und einem Kredit in Höhe von 20 Millionen Euro zu retten.
Pfundt habe damit rechnen müssen, dass jede Fehlentscheidung auch seinen eigenen Anteil betreffen würde, sagte Dörr. Das Wohl der Bank sei Richtschnur seines Handelns gewesen.
In einer vorläufigen Stellungnahme wies Sabine Grobecker darauf hin, die Kammer habe die verschiedenen Zuständigkeiten sehr wohl im Blick. Das Vorhaben, in der Immobilie in Frankfurt einen Handelsraum einzurichten, sei in das Ressort von Pfundt gefallen.
Oberstaatsanwaltschaft vermisst klare Angaben
Schon am Dienstag hatten sich Richter, Vertreter der Staatsanwaltschaft und die Anwälte des Angeklagten Christopher von Oppenheim getroffen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Dem Protokoll zufolge ist die Verteidigung der Auffassung, Christopher von Oppenheim habe schon vor dem Verständigungsvorschlag ein Geständnis zu einem Tatkomplex abgelegt. Oberstaatsanwalt Torsten Elschenbroich sieht das anders: Es fehlten klare Angaben zu „Kenntnisstand, Erwartungen, Hintergründen und Motivationen“. Die Anwälte von Matthias Graf von Krockow, der Verständigungsbereitschaft signalisiert hat, wollen erst am nächsten Mittwoch eine Erklärung abgeben, nachdem auch die Staatsanwaltschaft Stellung zu den Vorschlägen genommen hat. Friedrich Carl Janssen und Josef Esch hatten sich von vornherein nicht auf eine „Verständigung“ eingelassen.
Das Ausscheren von Pfundt macht es ungewiss, ob der Untreue-Prozess, der sich schon fast zwei Jahre hinzieht, überhaupt verkürzt werden kann. Sabine Grobecker sagte, die Kammer sei zwar bereit, zwei weitere Tatkomplexe nicht mehr zu verhandeln. Doch eine Abtrennung von Verfahren gegen einzelne Angeklagte, an die sich das Verständigungsangebot richtet, komme so nicht infrage.