Arbeitnehmer-RechteWas dürfen Mitarbeiter in der Pause?
Darf ich in der Mittagspause das Betriebsgelände verlassen? Stehen mir als Raucher Extra-Auszeiten zu? Beim Thema Pause ergeben sich immer wieder Fragen - hier sind die wichtigsten Antworten für Arbeitnehmer.
Wie lange Pausen stehen Mitarbeitern zu?
Bei einem Arbeitstag mit einer Dauer von sechs bis neun Stunden haben Beschäftigte einen Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause, erläutert Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Bei mehr als neun Stunden sind es 45 Minuten. Dabei müssen Angestellte die Pause spätestens nach sechs Stunden nehmen.
Ist das in einem Betrieb nicht möglich, ist darin ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz zu sehen. Arbeitnehmer sollten sich dann an den Betriebsrat wenden oder, falls dies ebenso erfolglos bleibt wie eine Beschwerde beim Arbeitgeber, gegebenenfalls an die Aufsichtsbehörde.
Können Mitarbeiter frei bestimmen, wann sie ihre Pause nehmen?
Das Direktionsrecht liege beim Arbeitgeber. Er bestimmt, wann Mitarbeiter ihre Auszeit nehmen. Allerdings muss er sich an die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes halten.
Dürfen Raucher zwischendurch eine Pause machen?
Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Raucherpause gibt es nicht, sagt Oberthür. Wer ab und an vor die Tür treten möchte, um zu rauchen, müsse das mit dem Arbeitgeber im Einzelfall aushandeln.
Früher schellte in der Fabrik die Pausenglocke - und die Arbeiter ließen alles fallen. Inzwischen gibt es kaum Pausenglocken mehr - und oft auch keine festen Pausen. Nur jeder zweite Arbeitnehmer schöpft seine Auszeiten immer voll aus, jeder zehnte dagegen selten oder nie. Zu diesem Schluss kommt eine repräsentative Umfrage für die Gewerkschaft Verdi. Viele arbeiten durch - weil es zu viel zu tun gibt oder die Pause nicht in den Tag passt. Doch Hochleistungen seien so nicht zu erwarten, warnen Arbeitspsychologen.
Das Image der Pause ist schlecht: Wer häufig zur Kaffeemaschine oder um den Block läuft, gilt nicht selten als faul. Doch das sei genau falsch gedacht, warnt Verdi-Chef Frank Bsirske: „Pausen bedeuten keineswegs fehlendes Engagement oder mangelnde Belastbarkeit“, sagt er. Ohne Pausen keine Leistung.
Doch gerade Führungskräfte und Arbeitnehmer mit viel Leistungsdruck und Multitasking gönnen sich einer Erhebung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Baua) zufolge nur selten die ihnen zustehende Auszeit. „Diejenigen, die die Pause am nötigsten haben, lassen sie am ehesten ausfallen“, schließt die Baua aus einer Umfrage unter 17.000 Beschäftigten.
Besonders in den Gesundheits- und Sozialberufen steht es demnach schlecht um die Pause. Bei OP-Schwestern oder Pflegern gebe es oft keine Ablösung, erläutert Arbeitspsychologin Andrea Lohmann-Haislah. Regelmäßigere Auszeiten gibt es dagegen in Fertigungsberufen, in der Metall- oder Elektroindustrie. Hier geht häufiger noch das gesamte Team zugleich in die Pause.
In anderen Berufen dagegen, das ergibt die Verdi-Erhebung - brechen viele ihre Pausen vorzeitig ab, um im Vergleich zu Kollegen nicht schlechter dazustehen. Jeder fünfte schöpft die ihm zustehende Zeit nicht aus - auch, weil ständig das Telefon klingelt oder E-Mails aufs Diensthandy flattern. Immerhin 13 Prozent haben das Gefühl, dass der Arbeitgeber Ruhepausen nicht zulässt.
Mehr als jeder Dritte gibt dagegen an, selbst lieber durchzuarbeiten. Doch Erholungsphasen, erläutert Psychologin Lohmann-Haislah, lassen sich nicht aufschieben. Wer durcharbeitet, um schneller in den Feierabend zu kommen, kann dann oft nur noch schlaff auf dem Sofa liegen. Je länger die Erholung aufgeschoben werde, desto größer sei die Erschöpfung, warnen Arbeitsschützer. Ihr Rat: „Kürzer, dafür öfter Pause machen.“
Kann der Chef die Gestaltung der Mittagspause vorschreiben?
Nein, erklärt Oberthür. Ob Arbeitnehmer in der Pause Sport treiben oder essen gehen, ist allein ihre Sache. Auch darf der Arbeitgeber ihnen nicht untersagen, den Arbeitsplatz oder das Betriebsgelände zu verlassen. Macht er es dennoch, können Beschäftigte sich an den Betriebsrat wenden. Es sei allein die Entscheidung der Arbeitnehmer, wie sie ihre freie Zeit verbringen wollen, sagt Oberthür.
Bin ich in der Pausenzeit versichert?
Haben Arbeitnehmer in der Mittagspause einen Unfall, sind sie in der Regel nicht gesetzlich unfallversichert. Darauf weist Anwältin Oberthür hin. Denn Arbeitnehmer gingen in der Pause rechtlich gesehen „eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten“ nach. Sie essen oder machen einen kurzen Spaziergang um den Block. Weil diese Tätigkeiten nicht direkt etwas mit der Arbeit zu tun haben, seien sie dann auch nicht versichert.
Etwas anderes kann allerdings gelten, wenn sich in der Pause eine „besondere Betriebsgefahr realisiert“. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Angestellte nur deshalb in die Pause gehen, weil es am Arbeitsplatz sehr heiß ist, weil die Klimaanlage nicht funktioniert. Das hätten sie üblicherweise nicht gemacht - der Unfall wird also der Arbeit zugerechnet und ist deshalb versichert. In so einem Einzelfall könne der Versicherungsschutz also doch greifen, erläutert Oberthür.
Wann der Versicherungsschutz in der Mittagspause gilt, kann sich sogar von einer Minute zur anderen ändern, betont die Rechtsanwältin: So sei das Mittagessen in der Kantine zwar nicht versichert - der Weg dahin aber schon.
Wie die ideale Pausengestaltung aussieht, lesen Sie auf der nächsten Seite.
Warum sind Auszeiten so wichtig?
Mehr als jeder Dritte Arbeitnehmer gibt in einer Verdi-Umfrage an, selbst lieber durchzuarbeiten. Doch Erholungsphasen, erläutert Arbeitspsychologin Andrea Lohmann-Haislah, lassen sich nicht aufschieben. Wer durcharbeitet, um schneller in den Feierabend zu kommen, kann dann oft nur noch schlaff auf dem Sofa liegen. Je länger die Erholung aufgeschoben werde, desto größer sei die Erschöpfung, warnen Arbeitsschützer. Ihr Rat: „Kürzer, dafür öfter Pause machen.“
Wie sieht die ideale Pause aus?
Unter Umständen könnten schon Mikropausen von einer Minute oder weniger helfen, den Stress zu reduzieren, sagt Lohmann-Haislah. In der Regel seien Kurzpausen von fünf Minuten pro Stunde zu empfehlen. Nicht immer muss es dabei an die frische Luft gehen, auch ein Gang zum Drucker oder das Gespräch mit einem Kollegen zählt. Wichtig sei der Belastungswechsel, der Unterschied zur vorherigen Tätigkeit.
Wer Spaß an seinem Job hat, merkt allerdings oft nicht, dass eine Pause nötig wäre. „Wenn man die Müdigkeit spürt, ist es oft schon zu spät“, sagt Arbeitspsychologin Lohmann-Haislah. Ihre Lösung: Handywecker stellen - und sich zu regelmäßigen Pausen zwingen.
Werden aufgezwungene Pausen bezahlt?
Wer längere Auszeiten als gesetzlich vorgesehen machen muss, hat für diese Zeit Anspruch auf Bezahlung. Unter Umständen müssen Mitarbeiter es allerdings hinnehmen, wenn sie die Länge der Pause erst mit deren Beginn erfahren. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (Az.: 7 Sa 261/12). In dem verhandelten Fall hatte ein Flughafenmitarbeiter geklagt.
Der Arbeitgeber legte Pausen immer kurzfristig fest, um flexibel auf das Passagieraufkommen reagieren zu können. Manchmal dauerten die Auszeiten länger als gesetzlich vorgeschrieben. Der Mitarbeiter war der Auffassung, bei den als „breaks“ beschriebenen Auszeiten handele es sich grundsätzlich nicht um Ruhezeiten - und verlangte dafür Bezahlung.
Vor Gericht hatte er nur teilweise Erfolg. Die „breaks“ seien Arbeitsunterbrechungen - unabhängig davon, wie sie nun bezeichnet werden. Dafür sei auch nicht erforderlich, dass die Pausen zu Beginn des Arbeitstags festgelegt werden. Allerdings könne er Bezahlung für die Zeit verlangen, die über die gesetzlich vorgeschriebene Länge hinausgeht. (dpa/gs)
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