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PlanfeststellungDas bedeutet der Ministerbeschluss für Köln/Bonn

Lesezeit 4 Minuten
Das ist das Vorfeld A, das zehn Jahre lang nicht als Flughafenstellplatz genutzt werden durfte.

Das ist ein Teil des Vorfelds A, das zehn Jahre lang nicht als Flughafenstellplatz genutzt werden durfte.

Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne) hat nach vielen Jahren einen Planfeststellungsbeschluss für Baumaßnahmen am Flughafen erlassen. Das sind die Folgen.

Das nordrhein-westfälische Verkehrsministerium unter dem Grünen-Minister Oliver Krischer hat am Mittwoch auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ mitgeteilt, nun einen Beschluss im Planfeststellungsverfahren am Flughafen Köln/Bonn gefasst zu haben. Konkret gehe es um „bauliche Maßnahmen“, gemeint sind damit verschiedene Bauten, aber vor allem um die Nutzung des Vorfeldes A direkt am Terminal.

Was hat es mit dem Vorfeld A auf sich?

Im Jahr 2007 hat der Flughafen Köln/Bonn das Vorfeld A um eine betonierte Teilfläche zum Abstellen von Flugzeugen ergänzt. Sie war bereits seit den 1960er Jahren zur Abstellung von Maschinen auf Rasen genutzt worden. Diese Teilfläche wurde 2007 auf Basis der damals geltenden Rechtslage behördlich zugelassen, ohne dass ein Planfeststellungsverfahren erforderlich war.

2014 beanstandete das Bundesverwaltungsgericht nach einer Klage das Vorgehen der Genehmigungsbehörde und untersagte eine Weiternutzung des Teilstücks bis zum Abschluss eines luftrechtlichen Zulassungsverfahrens. Seitdem war dieser elementare Teil des Vorfeldes nicht mehr nutzbar gewesen. Konkret geht es um die Fläche, die rechts an Terminal 1 angrenzt, von der Anfahrtseite betrachtet. Von der Terrasse des Moxy-Hotels ist das Areal gut einsehbar, es stand zehn Jahre leer.

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Jetzt stehe jetzt der in den vergangenen Jahren nicht nutzbare Teil des Vorfeldes A für das terminalnahe Abstellen von Flugzeugen wieder zur Verfügung. „Dies vermeidet unnötige Umschleppvorgänge, schont Ressourcen und verbessert die operativen Abläufe“, sagt Flughafen-Chef Thilo Schmid. Sechs weitere Maschinen sollen da Platz finden.

Welche Baumaßnahmen wurden genehmigt?

Während die Nutzung des Vorfeldes A sofort möglich ist, sind die anderen genehmigten Bauvorhaben teils Zukunftsmusik. Dazu zählen ein Anbau an das Terminal 2, der Neubau eines Parkhauses und einer zweiten Halle für Luftfracht sowie ein neues Gebäude für die Flughafenverwaltung.

Diese Projekte wurden vorsorglich in den Antrag einbezogen, um auf Marktentwicklungen reagieren zu können und die Schlüsselrolle des Flughafens Köln/Bonn als internationaler Luftverkehrsstandort zu sichern, heißt es vom Flughafen.

Was ist ein Planfeststellungsverfahren?

Bei vielen größeren öffentlichen Bauvorhaben müssen Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Das gilt etwa für den Bau oder Ausbau von Eisenbahntrassen, Autobahnen, Bundesstraßen oder auch Flughäfen. Denn im Rahmen solcher Vorhaben werden eine Vielzahl öffentlicher oder privater Interessen berührt, wie etwa die Belästigung durch Lärm, Beeinträchtigungen der Umwelt oder der Gesundheit der Anwohner. Deshalb müssen die Bürger im Vorfeld in die Pläne einbezogen werden. Sie können Einwände vorbringen, die berücksichtigt werden können, aber nicht zwingend berücksichtigt werden müssen.

Warum gab es am Flughafen nun überhaupt ein solches Verfahren?

Es ist in der Tat das erste Mal in der Geschichte des Flughafens, dass ein solches Verfahren durchgeführt wurde, obwohl es dort im Laufe der Jahre zahlreiche Um- und Ausbauten gab. Der Airport – ehemals ein Militärflughafen – wurde ab den 50er Jahren auch für Passagiere geöffnet. Im Luftverkehrsgesetz wurde geregelt, dass in westdeutschen Bundesländern Flugplätze als planfestgestellt gelten, die bereits bis zum Stichtag 31. Dezember 1958 in Betrieb waren.

Seit den 90er Jahren ist Köln/Bonn dann stetig gewachsen. Unter anderem seien Frachthallen, ein zweites Terminal sowie Parkhäuser gebaut worden, kritisierte die Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn (LSG) damals. Dies geschah mit behördlicher Genehmigung. Die Öffentlichkeit wurde bei den Vorhaben nicht beteiligt, eben sowenig gab es eine Umweltverträglichkeitsprüfung.

Was wollte die Lärmschutzgemeinschaft damit erreichen?

Vier große Kartons mit rund 20 Aktenordnern, darin mehr als 14.000 Schreiben von Anwohnern hatte die Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn (LSG) im Januar 2018 bei der damaligen Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher in Düsseldorf abgegeben. Damit erhoben die Lärmschützer Einwände gegen die Aus- und Umbaupläne des Flughafens Köln/Bonn. Die meisten Kritikpunkte stammten erwartungsgemäß von Bürgern aus Siegburg, Hennef und Rösrath, die besonders unter der Lärmbelastung des Flughafens leiden. „Seit Jahrzehnten wurde der Flughafen in vielen einzelnen Schritten immer weiter ausgebaut“, sagte Wolfgang Hofmann von der LSG damals gegenüber dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Die Bürger könnten sich zum ersten Mal äußern, wie sie sich vom Flughafen betroffen fühlen, so Hoffmann damals.

Wie wurden die Bürger über die Pläne informiert?

Im Vorfeld der Antragseinreichung informierte der Flughafen auf mehreren Versammlungen Anwohnerinnen und Anwohner über das Planfeststellungsverfahren und den Antragsgegenstand. Am 9. Dezember 2016 reichte der Flughafen schließlich die Antragsunterlagen auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens ein.

Dazu zählten etwa Schadstoff-, Lärm-, Licht- sowie Artenschutz-Gutachten, eine Umweltverträglichkeitsstudie, die von unabhängigen Experten erstellt wurden, sowie wissenschaftlich ermittelte Verkehrsprognosen. Eine Erhöhung der Flughafen-Kapazität durch den Bau von Start- und Landebahnen oder Rollwegen war von vornherein nicht mit dem Antrag verbunden.

Nach Abschluss eines Erörterungstermins im September 2018 wurde das Ergebnis der Anhörung im Januar 2019 der Planfeststellungsbehörde, dem Landesverkehrsministerium, übersandt. Dieses hat die darauffolgende umfassende Prüfung, Abwägung und Beschlusserarbeitung nun beendet.

Wie reagieren die Fluglärmgegner nun?

Die Einwände der Bürger wurden aufwendig geprüft. Ganze sechs Jahre dauerte das Verfahren. Nun hat das NRW-Verkehrsministerium entschieden. Die Lärmschutzgemeinschaft möchte sich derzeit noch nicht zu den Ergebnissen äußern. Man habe die Unterlagen und die Begründungen noch nicht schriftlich vorliegen, sagte Wolfgang Hoffmann jetzt dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.