Qualmen am ArbeitsplatzWelche Rechte habe ich als Raucher?
Über das Rauchverbot in Kneipen wird öffentlich immer wieder heiß diskutiert, kaum dagegen über die Rechte von Rauchern (und Nichtrauchern) am Arbeitsplatz. Dabei ist es ein beliebtes Streitthema zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitern. Rund 11 Prozent der deutschen Beschäftigten sind täglich Tabakrauch ausgesetzt, weitere 12 Prozent rauchen im Job „gelegentlich“ passiv. Dies zeigt eine aktuelle Studie der Europäischen Kommission.
„Viele Betriebe haben schon den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz zufriedenstellend geregelt, andere müssen von ihrem Beispiel noch lernen“, sagt Dr. Wolfgang Panter, Präsident des Verbands Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V. (VDBW). Die meisten Raucher sind natürlich auch bereit, nichtrauchende Kollegen zu schützen. Doch was steht ihnen selbst am Arbeitsplatz zu?
Haben Raucher ein Recht auf Zigarettenpausen?
Nein, haben sie nicht. „Rauchen ist Privatsache und wird nicht anders behandelt als das Einkaufen während der Arbeitszeit. Es gibt somit keinen dahingehenden Rechtsanspruch“, weiß der Kölner Rechtsanwalt Michael Beuger. Pausen sollten vor allem dem Gesundheitsschutz dienen, so laute die Grundregel. Extra Raucherpausen gibt es dennoch in den meisten Unternehmen - der Arbeitgeber duldet sie, um das Arbeitsklima nicht zu gefährden. „Trotzdem werden Mitarbeiter nicht selten verpflichtet, sich für die Zeit des Rauchens auszustempeln, da ein Zahlungsanspruch nicht besteht“, so Beuger.
Wird die Raucherpause von einem Tag auf den anderen untersagt, müssen Betroffene dies auch akzeptieren: Ein Anspruch für die Zukunft besteht selbst nach jahrelanger Duldung im Unternehmen nicht. Gibt es einen Betriebsrat, hat dieser allerdings bei einem Komplettverbot ein Mitbestimmungsrecht.
Muss ich zwingend vor die Tür gehen?
Direkt im Büro zu qualmen ist verboten, denn Beschäftigte haben ein Recht auf rauchfreie Arbeitsplätze. Wenn entsprechende Pausen gestattet werden, müssen Raucher oft das Gebäude verlassen. Drinnen müssen Nichtraucher geschützt sein - sie brauchen auch „dicke Luft“ in der Nähe eines Raucherraums nicht zu dulden. Einen Anspruch auf die Extra-Nische zum Rauchen oder einen speziellen Raum gibt es also nicht. Weil der Arbeitgeber das Hausrecht besitzt, darf er sogar das Paffen im Freien auf dem Werksgelände verbieten.
Der Pausenanspruch ist häufig in der Betriebsvereinbarung festgelegt, sagt Nathalie Oberthür, Arbeitsrechtlerin in Köln. Fehlen Angaben, gelten die gesetzlichen Mindestansprüche. Die sehen vor, dass Arbeitnehmer bei mehr als sechs Arbeitsstunden pro Tag mindestens 30 Minuten Pause machen müssen. Bei mehr als neun Stunden am Tag stehen ihnen 45 Minuten zu.
Wann die Pausen genommen werden dürfen, legt der Chef fest, so Anwältin Oberthür. Die Pausen können außerdem auf 15-Minuten-Abschnitte aufgeteilt werden.
Laut Gesetz müssen Arbeitnehmer „nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit“ eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. In bestimmten Branchen, etwa in Krankenhäusern oder Gaststätten, darf diese Ruhephase auf zehn Stunden verkürzt werden. Allerdings muss es dafür einen zeitlichen Ausgleich geben.
Das Arbeitszeitgesetz schützt nur Arbeitnehmer: Wer als Selbständiger sein eigenes Unternehmen führt oder als (echter) freier Mitarbeiter tätig ist, wird nicht von den Regeln des Arbeitszeitgesetzes erfasst. Er darf deshalb arbeiten, wann und solange er möchte.
Wer als Schüler länger als viereinhalb Stunden arbeitet, darf mindestens eine halbe Stunde Pause machen. Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden stehen Schülern mindestens eine Stunde Pause zu.
Droht eine Kündigung, wenn ich Regeln nicht befolge?
Keine Abmahnung droht in der Regel, wenn Raucherpausen eingelegt werden, nachdem sie von jetzt auf gleich abgeschafft wurden. So entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein 2007 (Az.: 4 TaBV 12/07). Qualmt ein Mitarbeiter trotz wirksamen Rauchverbots immer wieder, kann dies eine Kündigung rechtfertigen. Allerdings muss der Betroffene zuvor schon eine Abmahnung wegen eines früheren Verstoßes bekommen haben.
Wenn der Arbeitgeber es verlangt, sollten Raucher sich immer für die Zigarettenpause ausstempeln. Tun sie es nicht, gilt das als Arbeitszeitbetrug. Auch hier gilt: Hat man bereits eine Abmahnung erhalten, ist eine fristlose Kündigung rechtens (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Az.: 10 Sa 562/09).
Entsteht Unternehmen ein Schaden durch Raucher?
Offenbar ja. Nach einer Untersuchung der Universität Hamburg kosten die Kippchen-Pausen deutsche Unternehmen insgesamt über 28 Milliarden Euro jährlich. Zu einem ähnlichen Ergebnis kam eine US-Studie: Demnach kostet ein Raucher seinen Chef im Durchschnitt etwa 6000 Dollar (rund 4600 Euro) mehr im Jahr als ein Nichtraucher. Größter Kostenfaktor sind die Zigarettenpausen mit durchschnittlich 3077 Dollar an Einnahmeausfällen im Jahr. Fehltage schlagen mit 517 Dollar zu Buche, die verminderte Produktivität aufgrund der Nikotinsucht mit 462 Dollar.
Wer haftet für Arbeitsunfälle in der Raucherpause?
Wenn Arbeitnehmer während ihrer Raucherpause verunglücken, sind sie nicht unfallversichert. Das entschied das Sozialgericht Berlin Anfang 2013 (Az.: S 68 U 577/12). Rauchen sei eine rein persönliche Angelegenheit, ein Bezug zur beruflichen Tätigkeit sei nicht gegeben, hieß es in dem Urteil. Das gilt auch für Unfälle im separat eingerichteten Raucherraum. Dieser stellt eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers dar, urteilte das Oberverwaltungsgericht Münster 2010 (Az.: 1 A 812/08). (mit Material von dpa)
Auch wenn Rauchen gesellig ist: Die Sucht schädigt unsere Gesundheit. Wir geben Tipps, wie Sie vom Glimmstängel loskommen: