Sheriff, Motte, LoriotSchräge Vornamen - welche sind erlaubt?

Babys müssen sich bei der Namenswahl auf die Eltern verlassen. Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2008 sind sie in der Wahl des Vornamens grundsätzlich frei.
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Mein Kind wird „Kater“, „Milka“ oder „Bommel“ heißen: Eltern kommen mit allen möglichen Namens-Vorstellungen zu den Standesämtern. Der Nachwuchs soll auch nach Stars, Markennamen oder Orten benannt werden. „Die Vornamen sind zunehmend ausgefallen. Die Eltern wählen alles mögliche“, bestätigt Jürgen Rast, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Standesbeamten.
In der Wahl des Vornamens sind Eltern seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2008 grundsätzlich frei. Nur noch zwei Einschränkungen gibt es: Der Name darf dem Kindeswohl nicht schaden und er muss dem Wesen nach ein Vorname sein. Die Ämter handhaben die Eintragung also immer lockerer. In Essen etwa sagte das Standesamt zuletzt im Jahr 2007 Nein, als ein Junge „Anakin Skywalker“ heißen sollte. In Wiesbaden liegt die letzte Ablehnung 23 Jahre zurück.
Auch in Münster lehnt das Standesamt nur selten ab: „Städtenamen zum Beispiel gehen nicht“, sagt Amtsmitarbeiterin Sarah Pröbsting. Bei der Kombination „Marie-Johanna“, die schnell gesprochen nach der Droge „Marihuana“ klinge, weise man Eltern nur darauf hin, dass der Name Probleme machen könne. Trotz exotischer Wünsche heißen hierzulande mehr als 12.000 neugeborene Mädchen ganz klassisch „Sophie“, bei den Jungen lag im Jahr 2012 „Luca“ vorn.
Gibt es den Namen schon irgendwo?
Grundsätzlich entscheidet der Standesbeamte, ob sich der Wunschname der Eltern für das Kind eigne. Dabei werde im Zweifelsfall das „Internationale Handbuch der Vornamen“ konsultiert. In strittigen Fällen wälzen die Experten Wörterbücher, Lexika oder auch fremdsprachige Romane und fragen Datenbanken ab: Ist ein Name irgendwo schon belegt? Und wenn er neu ist, ist er als Jungen- oder Mädchenname erkennbar?
Wichtig: Das Geschlecht muss aus dem Vornamen hervorgehen, andernfalls ist noch ein Zweitname nötig. Tabu sind Schimpfwörter, Gegenstände und die meisten Markennamen. Ein guter Vorname sollte also immer als solcher erkennbar sein - und nicht etwa eine Sache benennen. Deswegen fällt „Apfel“ als Mädchenname, ebensowenig geht Apple (Marke), dafür aber Peaches (wie die Künstlerin Peaches Geldof) und Sunil (ist zwar eine Marke, aber auch indischer Männername).
Ausnahmen gibt es bei bei manchen Ortsnamen. Diese liegen derzeit voll im Trend, denn damit verbinden sich schöne Urlaubserinnerungen. Man verewigt die Flitterwochen oder manchmal - wenig diskret - den Zeugungsort. Was soll man also von einer kleinen Aruba oder Kenia denken? Sydney (wie die Schauspielerin Sydney Rome) oder Paris (Hilton) sind zulässig, ebenso Madison und Brooklyn. London ist eindeutig zu geografisch. „Berlin haben wir auch abgelehnt“, sagt sagt Frauke Rüdebusch, Beraterin bei der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS). Verbindlich ist die Auskunft der Sprachberater aber nicht - juristisch entscheiden die Standesämter, in manchen Fällen die Gerichte.
„Kinder wollen sich nicht abheben“
Eltern sollten vor allem daran denken, wie ihre Kinder mit den Namen leben werden, rät Andrea-Eva Ewels, Geschäftsführerin der GfdS. „Eltern wollen ganz besondere Vornamen vergeben, sie sollen unverwechselbar sein“. Kinder wünschten sich allerdings häufig das Gegenteil: „Sie wollen sich nicht abheben. Sie wollen wie alle anderen sein“, weiß Ewels.
Ein unaussprechlicher Name oder einer, bei dem das Geschlecht nicht eindeutig ist - etwa Destiny - kann Kindern spätestens in der Schule Spott und irritierte Nachfragen einhandeln. Vornamen sollten also weder lächerlich noch anstößig klingen, schließlich geht es um das Kindeswohl. Und wie merkwürdig klingt bitte eine Durchsage wie: „Der kleine Satan möchte sofort aus dem Kinderparadies abgeholt werden“? (dpa/gs)
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