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Schweinepest-Ausbruch bei Hausschweinen

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ausgebrochen. Das teilte der baden-württembergische Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) am Donnerstag in einer Online-Pressekonferenz in Stuttgart mit.

Innerhalb von nur fünf Tagen seien in dem Betrieb in Forchheim (Landkreis Emmendingen) bis zum Mittwoch 16 von 35 Hausschweinen qualvoll verendet. Das für Tierseuchen zuständige Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigte das Virus am Mittwochabend bei zwei verendeten Tieren. Die übrigen Tiere sind laut Hauk am Mittwochmorgen getötet worden. Es bestehe keine Gefahr für die menschliche Gesundheit, Schweinefleisch könne weiter verzehrt werden.

Aufruf: Fleisch nur verschlossen entsorgen

Laut dem Landesjagdverband gibt es derzeit keinen Hinweis auf infizierte Wildschweine. Wurst- und Fleischreste sollten, insbesondere an Rastplätzen, in verschlossenen Mülleimern entsorgt werden. Das Virus kann beispielsweise in geräuchertem Schinken oder Salami über 100 Tage überleben. „Werfen Sie keine Lebensmittelreste, vor allem von Wurst- und Fleischwaren, unachtsam fort, damit sich Wildschweine nicht infizieren. Die Jägerinnen und Jäger sind sich ihrer Verantwortung bewusst und helfen bei der Prävention sowie dem Monitoring. Je früher infizierte Schweine gefunden werden, desto eher wird die Seuche eingedämmt und Tierleid vermieden”, sagte Landesjägermeister Jörg Friedmann.

Wie das Virus in den Betrieb gelangte, ist laut Hauk unklar. Ursache sei wohl „menschliches Handeln”. „Die Schweine waren im Freiland gehalten, doppelt abgesichert durch den doppelten Zaun. Der Zaun war in der Erde auch eingegraben, so dass es sicher war, dass die Wildschweine nicht reinkommen können”, sagte Hauk. Um den betroffenen Betrieb in Forchheim herum werden eine Schutzzone mit einem Mindestradius von drei Kilometern und eine sich daran außen anschließende Überwachungszone mit einem äußeren Radius von zehn Kilometern eingerichtet. Die Überwachungszone erstreckt sich über die Landkreise Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald und den Ortenaukreis.

Strenge Regeln in der Sperrzone

In der Sperrzone ist laut Hauk das Befördern von Schweinen, Sperma, Eizellen und Embryonen von Schweinen verboten. Gülle, Mist und Einstreu von Schweinen dürfen ebenfalls nicht aus den Betrieben herauskommen. Zunächst einmal gelte: „Kein Schwein raus, kein Schwein rein”, sagte Hauk. Ausnahmen seien nur unter strengen Auflagen möglich. Da die Seuche bei Hausschweinen ausgebrochen sei, seien pflanzliche Produkte, wie Futtermittel, Stroh oder andere landwirtschaftliche Produkte wie Rindfleisch, Obst und Gemüse von den Beschränkungen nicht betroffen.

Es gibt auch laut Hauk keine Hinweise, dass der Erreger Wildschweine befallen hat. „Um dies aber auch wirklich ausschließen zu können, müssen in den kommenden Wochen Wildschweine in der Umgebung auf die Afrikanische Schweinepest untersucht werden.” Auch Fallwild werde untersucht. Ab Freitag seien jeweils Zweierteams mit einem Hund unterwegs, um nach Kadavern Ausschau zu halten. „Flankiert werden die Suchteams außerhalb von Waldflächen durch Drohnen-Einsatzteams mit Wärmebild-Kameras”, sagte Hauk. Diese Suchteams werden bisher nur in Baden-Württemberg ausgebildet und kamen schon in anderen von Afrikanischen Schweinepest betroffenen Gebieten Deutschlands zum Einsatz.

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine schwere Virusinfektion, die ausschließlich Wildschweine und Hausschweine betrifft. Sie verläuft fast immer tödlich und ist unheilbar. Für den Menschen oder für andere Tierarten ist die Krankheit ungefährlich. Zunächst hatte sie sich in Osteuropa verbreitet. Am 10. September 2020 wurde ein erster Fall von ASP bei einem Wildschwein in Deutschland bestätigt. ASP-Fälle waren seitdem in Brandenburg (Wild- und Hausschweine) und in Sachsen (Wildschweine) und 2021 auch in Mecklenburg-Vorpommern (Wild- und Hausschweine) aufgetreten.

© dpa-infocom, dpa:220526-99-442123/2