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TelefonaktionFragen und Antworten zum Bezahlen im Urlaub

Lesezeit 9 Minuten
Cash und Karte: Mit dieser Kombination kommen Reisende im Ausland am besten zurecht.

Cash und Karte: Mit dieser Kombination kommen Reisende im Ausland am besten zurecht.

Vor den Sommerferien konnten sich die Leser des „Kölner Stadt-Anzeiger“ bei vier Experten von Banken und Verbraucherzentrale über wichtige Themen zu Reisekasse und Urlaub informieren.

Kurz vor den Sommerferien sind schon jetzt viele Menschen im Reisefieber. Kein Wunder also, dass in dieser Zeit viele Fragen auftauchen rund um die Reisekasse und zu den Rechten von Urlaubern. Bei unserer Telefonaktion in Zusammenarbeit mit kartensicherheit.de gaben Sara Isidoro (Kreissparkasse Köln), Berfim Celik (Sparkasse Köln-Bonn), Frank Ackermann (Volksbank Köln-Bonn) und Josephine Frindte (Verbraucherzentrale Berlin) wichtige Tipps. Hier die Zusammenfassung.

Mit der Girocard zahlen

Meine Reise geht nach Kreta. Ich habe noch eine ältere Girocard mit Maestro-Logo und habe gehört, dass Maestro abgeschafft wird. Kann ich die Karte im Urlaub noch nutzen?

Grundsätzlich ja. Es ist richtig, dass die Maestro-Funktion auslaufen wird. In der Übergangszeit bis Ende 2027 können Karten mit Maestro aber weiterhin wie gewohnt genutzt werden. Sie können damit also weltweit an vielen Stellen bezahlen. Zur Sicherheit sollten Sie zusätzlich eine Kreditkarte dabeihaben.

Wird meine Girocard im Ausland akzeptiert?

Ihre Girocard (zum Beispiel V-Pay, Debit Mastercard, übergangsweise auch noch Maestro) kann in einigen Geschäften zum Bezahlen oder Geldabheben am Automaten genutzt werden. Das kann je nach Land jedoch nicht flächendeckend möglich sein. Daher empfehlen wir, auf jeden Fall auch eine internationale Kreditkarte mitzunehmen. In europäischen Ländern kann man fast überall auch Kleinstbeträge problemlos mit der Girocard (V-Pay, Debit Mastercard, übergangsweise auch noch Maestro) bezahlen und bei Bedarf Geld an zahlreichen Automaten abheben.

Josephine Frindte, Verbraucherzentrale Berlin

Josephine Frindte, Verbraucherzentrale Berlin

Meine Karte wurde gestohlen

Ich fahre nach Rom und habe gehört, dass es dort häufig zu Taschendiebstählen kommen soll. Was kann ich tun, wenn mir die Zahlungskarten gestohlen werden?

Bei Diebstahl oder Verlust müssen Sie Ihre Karten umgehend sperren lassen. Sie erreichen den telefonischen Sperr-Notruf (+49) 116 116 rund um die Uhr. Die Anrufgebühren aus dem Ausland sind abhängig vom ausländischen Anbieter/Netzbetreiber. Alternativ gibt es die Sperr-App: Hier können Sie die Zahlungskarten-Daten sicher hinterlegen. Falls Sie eine digitale Zahlungskarte auf dem Smartphone haben, dann sperren Sie bitte auch diese. Einen Diebstahl sollten Sie umgehend bei der örtlichen Polizei anzeigen.

Und wie komme ich nach einem Kartendiebstahl im Urlaub an Geld?

Am sichersten reist es sich mit zwei Karten – der klassischen Girocard und zusätzlich einer Kreditkarte. Eine der Karten sollte diebstahlsicher verwahrt werden, etwa im Hotelsafe. Wenn alle Karten weg sind, bleibt noch eine Bargeldüberweisung per Geldtransferdienst durch Verwandte oder Freunde. Eventuell bietet auch Ihre Hausbank einen Notfall-Bargeld-Service an.

Ist es sinnvoll, vor dem Urlaub die Bankkarte abzufotografieren?

Generell ist es hilfreich, von wichtigen Dokumenten wie Zahlungskarten, Flugtickets, Visa und Pässen Kopien für das Handgepäck zu machen oder sie abzufotografieren und auf dem Handy zu speichern. Im Falle einer Kartensperre haben Sie so wichtige Angaben wie IBAN oder Kartennummer schnell zur Hand. Achten Sie darauf, dass Sie alle Passwörter, PINs und Benutzernamen kennen, damit Sie auf Reisen handlungsfähig sind.

Berfim Celik, Sparkasse Köln-Bonn

Berfim Celik, Sparkasse Köln-Bonn

Geldabheben im Ausland

Ich fahre bald nach Kroatien. Kann ich dort mit meiner Girocard Geld abheben? Und gibt es auf der Insel Krk überhaupt ausreichend Geldautomaten?

Grundsätzlich können Urlauber in Kroatien sowohl mit der Girocard als auch mit einer Kreditkarte Geld am Automaten abheben. Auf Krk stehen insbesondere in den Urlaubsorten ausreichend Geldautomaten zur Verfügung. Viele Banken und Sparkassen bieten auf ihren Internetseiten Empfehlungen zu Zahlungsmitteln je Reiseland und auch eine weltweite Geldautomatensuche an. Übrigens sind bei vielen Gold-Kreditkarten die Abhebungen im Ausland seitens der Hausbank kostenfrei. Erkundigen Sie sich vorab, welche Ihrer Karten im Ausland für Abhebungen am kostengünstigsten ist.

Ich freue mich auf meine Reise in die USA – soll ich meine Girocard und eine Kreditkarte mitnehmen und benötige ich auch Bargeld?

Da Kreditkartenzahlungen in den USA weit verbreitet sind, wäre eine Kreditkarte ausreichend. Es ist aber immer sinnvoll, eine zweite Karte wie zum Beispiel Ihre Girocard im Gepäck zu haben. Denn nicht jede Karte ist überall einsetzbar, könnte verloren gehen oder gestohlen werden. Wenn Sie sich sicherer fühlen, können Sie sich bereits zu Hause einen Handbestand an US-Dollar in kleinen Scheinen besorgen, etwa für Trinkgeld, Taxi, Imbiss. Ansonsten gibt es zahlreiche Geldautomaten, auch schon am Flughafen, an denen Sie Bargeld abheben können.

Wie soll unsere Reisekasse für Brasilien ausgestattet sein?

Die meisten internationalen Kreditkarten sowie Girocards mit einer Zusatzfunktion für Auslandszahlungen werden in Brasilien in den Touristenzentren akzeptiert. In den Großstädten gibt es ausreichend Geldautomaten, an denen Bargeld in der Landeswährung abgehoben werden kann. Wichtig: Sicherer ist der Bargeldbezug an Automaten in Banken und Einkaufszentren statt auf offener Straße.

Frank Ackermann, Volksbank Köln-Bonn

Frank Ackermann, Volksbank Köln-Bonn

Geldlimit einstellen

Welche Vorbereitungen hinsichtlich Zahlungskarten sind wichtig?

Zunächst sollten Sie sicherstellen, dass die Karten für den Auslandseinsatz mit dem benötigten Verfügungsrahmen (Tages- und Wochenlimit) freigeschaltet sind. Das können Sie in der Regel bequem übers Online-Banking oder direkt bei Ihrer Hausbank erledigen. Informieren Sie sich außerdem bei Ihrer Bank oder Sparkasse über die Gebühren für Geldabhebungen und Zahlungen im Ausland. So vermeiden Sie unangenehme Überraschungen und können Ihre Finanzen besser planen.

Meine Tochter (16) fliegt bald zum Schüleraustausch in die USA. Kann sie schon eine eigene Kreditkarte bekommen?

Minderjährige können eine Basic- oder Prepaid-Kreditkarte nutzen. Hier wird vorab ein Betrag auf das Kreditkartenkonto überwiesen, über den Ihre Tochter mit der Karte verfügen kann. Bei Bedarf können Sie das Guthaben jederzeit auffüllen. So haben Sie und Ihre Tochter eine gute Kontrolle. Alternativ gibt es Debit-Kreditkarten für Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen des Kontoguthabens eingesetzt werden können.

Landeswährung besorgen

Wie bezahle ich am besten in Usbekistan und ist es sinnvoller, die Landeswährung vor Ort zu wechseln?

Gängige Kreditkarten werden nur in einigen großen Städten und in Touristengebieten von Hotels und Geschäften angenommen. Mit der Kreditkarte und Ihrer PIN können Sie nur an wenigen Geldautomaten in Großstädten und in großen internationalen Hotels Geld abheben. Sie sollten also auch über Bargeld verfügen. US-Dollar, aber auch Euro, werden am häufigsten akzeptiert. Banken und Wechselstuben tauschen zum offiziellen Kurs.

Reicht es aus, wenn ich mir für meine England-Reise vor Ort Pfund Sterling besorge oder sollte ich schon zu Hause tauschen?

Grundsätzlich können Sie vor Ort am Automaten Geld abheben. Wenn Sie sich sicherer fühlen, können Sie aber auch vorab einen kleinen Handbestand Pfund Sterling mitnehmen. Bei manchen Banken und Sparkassen können diese bequem über das Online-Banking bestellt und entweder in der Filiale abgeholt oder sogar direkt nach Hause geschickt werden.

Ich fahre in ein Land mit einer anderen Währung. Soll ich Bargeld mitnehmen?

Wenn Sie in einem Nicht-Euro-Land Urlaub machen, holen Sie sich am besten Bargeld in der Landeswährung am Automaten vor Ort. Aber Achtung: Manche Kartenlesegeräte oder Geldautomaten bieten die sofortige Abrechnung in Euro an. Das klingt erst einmal praktisch, kann aber teuer werden. Die Bank vor Ort legt nämlich den Wechselkurs fest und erhebt zum Teil noch eine Gebühr. Deshalb sollten Sie immer in der Fremdwährung abrechnen lassen.

Sara Isidoro, Kreissparkasse Köln

Sara Isidoro, Kreissparkasse Köln

Flugtickets umbuchen

Ich habe bereits eine Unterkunft für die ganze Familie in Griechenland gebucht und möchte nun die Flüge buchen. Mein Mann hat eventuell zu Beginn der Reise einen Geschäftstermin und könnte dann nicht mit uns fliegen. Was raten Sie mir?

Sie haben zum einen die Möglichkeit, bei der Fluggesellschaft ein Flex-Ticket zu buchen. Das kostet in der Regel etwas mehr als das Standard-Ticket, dafür kann man den Reisezeitraum flexibel verschieben. Sie können aber auch nur die Flüge für sich und die Kinder buchen und Ihr Mann kann eine Last-Minute-Buchung vornehmen und darauf hoffen, dass die Preise kurz vor Reisebeginn nicht sonderlich stark steigen, sondern eventuell sogar sinken. Von einer Flugbuchung mit Reiserücktrittsversicherung ist eher abzuraten, da ein Rücktrittsgrund meist ein unvorhersehbarer Umstand ist wie Krankheit, Verlust der Arbeit oder Tod eines Angehörigen. Ihr Mann würde also wahrscheinlich keine Kosten von der Versicherung erstattet bekommen, wenn er den Flug aufgrund des arbeitsbedingten Termins nicht antreten kann.

Versicherungen abschließen

Auslandsreisen – welcher Versicherungsschutz ist notwendig?

Die Auslandsreise-Krankenversicherung ist der wichtigste Schutz im Urlaub. Unverzichtbar ist auch eine Privathaftpflichtversicherung. Prüfen Sie, ob sich der Versicherungsschutz auf das Urlaubsziel erstreckt und bei längeren Aufenthalten auch die vom Vertrag umfasste Dauer. Eine Reiserücktritts- und/oder Reiseabbruchversicherung kann bei teuren Reisen oder bei Urlaub mit Kindern sinnvoll sein. Auf eine Reisegepäckversicherung kann in der Regel verzichtet werden. Auch Rundum-Sorglos-Pakete sowie Reisehaftpflicht- und Reiseunfallversicherungen sind in der Regel nicht notwendig. Bei Auslandsreisen mit dem eigenen Auto ist ein Schutzbrief sehr wichtig – auch in den Nachbarländern. Wer im Ausland einen Mietwagen fährt, sollte auf den Versicherungsschutz achten.

Was ist die „Mallorca-Police“?

Im Rahmen der Kfz-Versicherung wird häufig die sogenannte „Mallorca-Police“ als Deckungserweiterung angeboten. Dabei handelt es sich um eine Erweiterung der Haftpflichtdeckungssumme für Mietwagen, wenn die Versicherungssumme des gemieteten Fahrzeugs nicht ausreicht. Die Erweiterung gilt natürlich nicht nur auf Mallorca, sondern in ganz Europa im geografischen Sinne und für die außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich der EU gehören. Tipp: Vor Reiseantritt beim Kfz-Versicherer nachfragen, ob dieser Schutz in der Kfz-Versicherung enthalten ist.

Wann tritt eine Reiserücktrittsversicherung in Kraft?

Die Reiserücktrittsversicherung tritt nur zwischen Buchung der Reise und dem Abreisetag in Kraft, wenn einer der versicherten Rücktrittsgründe nachweislich eingetreten ist. Müssen Sie die Reise aus einem nicht vorhersehbaren wichtigen Grund stornieren, wie etwa schwerer Unfall oder Erkrankung, Tod eines nahen Angehörigen, Verlust des Arbeitsplatzes sowie Schäden am Eigentum, so bekommen Sie den Reisepreis abzüglich der angefallenen Stornokosten vom Reiseveranstalter zurückerstattet. Ihre Reiserücktrittsversicherung übernimmt dann die angefallenen Stornokosten. Bei teuren und lange im Voraus geplanten Reisen empfiehlt sich der Abschluss.

Warum ist der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung ratsam?

Der Abschluss ist für gesetzlich Versicherte empfehlenswert, da diese nur innerhalb der EU und in Ländern, mit denen ein entsprechendes Abkommen besteht, die Behandlungskosten erstattet bekommen. Eine Auslandsreisekrankenversicherung deckt auch außerhalb Europas neben den Behandlungskosten die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen, schmerzstillende Zahnbehandlungen und den Rücktransport nach Deutschland. Privatversicherte sollten vor Reiseantritt klären, welche Leistungen der bestehende Krankenversicherungsschutz abdeckt.

Ärger mit der Unterkunft

Ich habe eine Ferienunterkunft im Ausland gemietet. Was mache ich, wenn sie nicht so ist, wie beschrieben?

Es ist wichtig zu prüfen, wer Vertragspartner ist, und welches Recht gilt. Unabhängig davon sollte man Mängel unbedingt dokumentieren und sich umgehend mit dem Vermieter in Verbindung setzen und Abhilfe verlangen. Erfolgt keine Abhilfe, kann man auch den Mietpreis mindern. Wer die Ferienwohnung vorzeitig stornieren möchte, muss in der Regel trotzdem den vollen Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen des Vermieters zahlen. Es sei denn, es wurde vertraglich etwas anderes vereinbart. Also unbedingt bei der Buchung auf die Bedingungen achten. Tipp: Gilt ausländisches Recht, hilft das europäische Verbraucherzentrum weiter.