„Irreführend“Tesla muss sich für „Autopilot“-Werbung vor Gericht verantworten
München – Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs wirft Tesla „irreführende Werbung“ vor. Der Elektroauto-Hersteller wirbt für das Fahrerassistenzsystem seines „Model 3“ mit Aussagen wie „Autopilot inklusive“ und „Volles Potenzial für autonomes Fahren“. Die Wettbewerbszentrale hat Tesla deshalb vor dem Landgericht München auf Unterlassung verklagt. Der Prozess beginnt am Dienstag (13.30). Ein Urteil noch am gleichen Tag wird nicht erwartet.
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Fast alle Autohersteller bieten heute eine Fülle von Assistenzsystemen an - die Fahrzeuge können das Tempo, die Spur und den Abstand halten, überholen und selbstständig einparken. Aber bis zum wirklich selbstfahrenden Auto, das ohne Eingreifen eines Fahrers sicher fährt, ist es noch ein sehr weiter Weg. In Deutschland gibt es auch noch keinen rechtlichen Rahmen für autonome Fahrzeuge.
Autonomes Fahren ist in Deutschland nicht zugelassen
Die Wettbewerbszentrale - ein von Verbänden, Kammern und Unternehmen getragener gemeinnütziger Verein zur Selbstkontrolle der Wirtschaft - wirft Tesla Irreführung vor. Der US-Autobauer habe „bis Ende des Jahres“ 2019 „automatisches Fahren innerorts“ angekündigt. Die Werbung für den „Autopiloten“, der „unter Berücksichtigung von Fahrzeugen und Fußgängern auf seiner Spur“ lenke, bremse und beschleunige, habe den Eindruck erweckt, die Autos könnten und dürften auch in der Stadt autonom fahren. Das sei aber falsch, weil solche Funktionen in Deutschland noch gar nicht zugelassen würden. Die Werbung rufe bei den Verbrauchern falsche Vorstellungen hervor.
Tesla weist den Vorwurf der Irreführung zurück. Das Unternehmen hatte auf der Website auch erklärt: „Die gegenwärtig aktivierten Funktionen verlangen eine aktive Überwachung durch den Fahrer - ein autonomer Betrieb des Fahrzeugs ist damit nicht möglich.“ Die Aktivierung und Verwendung von Autonomiefunktionen verlange den Nachweis über Milliarden gefahrener Kilometer, dass sie zuverlässiger seien als menschliche Fahrer. Außerdem seien für den autonomen Betrieb gesetzliche Genehmigungen erforderlich, die je nach Rechtsprechung noch länger dauern dürften. (dpa)