Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

Tipps für die RenteWann stelle ich den Rentenantrag?

Lesezeit 3 Minuten

Der Antrag auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung sollte drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden.

Eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird nicht automatisch geleistet. Sie muss beantragt werden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Rentenantrag stellen: Der Antrag sollte etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden. Wichtig zu beachten: Wird er zu spät gestellt, können Rentenleistungen für zurückliegende Monate nicht nachgezahlt werden.

An Nachweise denken: Wer einen Rentenantrag stellen möchte, benutzt am besten den dafür vorgesehenen Antragsvordruck. Der Antrag kann allerdings auch formlos gestellt werden. Wichtig ist es, die nötigen Unterlagen beizufügen. Dazu gehören zum Beispiel Nachweise über Ausbildungszeiten sowie über Arbeitslosigkeit und Krankheitszeiten, die Steueridentifikationsnummer, der gültige Personalausweis oder Reisepass und die Chipkarte der Krankenkasse. Auch die Geburtsurkunden der Kinder sollten beigelegt werden.

Jährliche Renteninfo: Der Stand bei der eigenen Altersvorsorge gehört immer wieder auf den Prüfstand. Dazu erhalten Arbeitnehmer über 27 Jahren einmal im Jahr eine Mitteilung von der Rentenversicherung. Versicherte können aber auch selbst jederzeit Auskunft über den Stand ihres Versicherungskontos verlangen, entweder schriftlich oder online.

Die Rente ist nach Ansicht einer Mehrheit in Deutschland alles andere als sicher. 52 Prozent rechnen damit, dass die Menschen in 20 Jahren erst mit 69 Jahren oder mehr in Rente gehen können, heißt es in einer am Montag veröffentlichten Infas-Umfrage im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. Am liebsten würden sie aber mit 63 aufhören zu arbeiten.

Drei von vier Befragten glauben, dass in zwanzig Jahren selbst eine Kombination aus gesetzlicher Rente und betrieblicher wie privater Altersvorsorge den Lebensstandard der Rentner nicht mehr sichern wird. Im September und Oktober 2012 waren 1004 Erwachsene befragt worden.

Wenn die gesetzliche Rentenversicherung reformiert werden muss, plädiert die Mehrheit (53 Prozent) der Befragten für eine Beibehaltung der Rentenniveaus. 29 Prozent sind gegen eine Erhöhung des Rentenalters und 15 Prozent lehnen einen höheren Rentenbeitragssatz ab.

Große Einigkeit besteht dagegen bei der Zustimmung zu einem solidarischen und leistungsabhängigen Rentensystem. 80 Prozent fordern die Mitgliedspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung auch für Selbstständige. Eine knappe Mehrheit spricht sich gegen eine allgemeine Pflicht zur zusätzlichen privaten Altersversorgung aus, aber für eine Pflicht zur ergänzenden betrieblichen Alterssicherung. 87 Prozent halten eine Rentenaufstockung für Geringverdiener grundsätzlich für richtig.

Für den Stiftungs-Vorsitzenden Aart De Geus sind die Menschen in „einem echten Dilemma“. „Sie erwarten mittelfristig ein höheres Renteneintrittsalter, sehen sich angesichts der beruflichen Belastungen aber nur bedingt in der Lage, länger zu arbeiten.“ Seit 2012 wird das Renteneintrittsalter bis zum Jahr 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben.

Lehrstellensuche anrechnen lassen: Suchen Schulabgänger nach einem Ausbildungsplatz, sollten sie das der Agentur für Arbeit melden. Dies bringe ihnen Vorteile bei der späteren Rente. Denn die Lehrstellensuche kann als Anrechnungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden. Voraussetzung ist, dass Schulabgänger zwischen 17 und 25 Jahre alt sind und mindestens einen Kalendermonat auf der Suche waren.

Witwerrente: Witwer stellen nach dem Tod ihrer Ehefrau häufig keinen Antrag auf Witwerrente. Die meisten nehmen an, aufgrund ihrer eigenen Einkünfte keinen Anspruch zu haben. Allerdings kann sich der Antrag durchaus lohnen. Der Grund: In den ersten drei Monaten nach dem Tod, im sogenannten Sterbevierteljahr, werden die Einkünfte des Witwers noch nicht angerechnet. Dazu muss der Antrag auf Witwerrente innerhalb von zwölf Monaten nach dem Todesmonat gestellt werden. (dpa/tmn)