Trotz TarifabschlussGDL-Antrag wird vor Gericht abgelehnt
Berlin – Die Lokführergewerkschaft GDL ist mit ihrem Vorgehen gegen die Tarifeinheit bei der Deutschen Bahn vor dem Arbeitsgericht Berlin gescheitert. Das Gericht wies am Dienstag eine Klage der GDL gegen den Arbeitgeberverband der Bahn zurück. Die Gewerkschaft wollte erreichen, dass der Verband auf Unternehmen der Bahn einwirkt, damit diese von der GDL abgeschlossene Tarifverträge weiterhin auf ihre Mitglieder anwenden. (Az. 30 Ca 5638/21)
Tarifeinheitsgesetz verhindert die Anwendung neuer Tarife
Der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister, AGV MOVE, schließt für die Unternehmen der Bahn Tarifverträge ab und hat dies sowohl mit der GDL als auch mit der größeren EVG getan. Seit Anfang des Jahres gilt auch bei der Bahn das Tarifeinheitsgesetz, das Tarifkollisionen vermeiden soll. Verhandeln in einem Betrieb verschiedene Gewerkschaften für dieselben Berufsgruppen, gilt der Tarifvertrag der Gewerkschaft, die zum Zeitpunkt des Abschlusses die meisten Mitglieder hat.
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Die GDL hält dies für verfassungs- und europarechtswidrig und sieht die Voraussetzung für die Anwendung des Gesetzes nicht gegeben. In Eilverfahren war sie mit ihrem Anliegen bereits gescheitert. Das Arbeitsgericht Berlin entschied nun auch im Hauptsacheverfahren dagegen. Die GDL habe „keinen Anspruch“ auf die Anwendung ihrer Tarifverträge, urteilte das Gericht. Die DB-Unternehmen wendeten die GDL-Verträge dort, wo sie von einer mehrheitlichen EVG-Organisation der Beschäftigten ausgingen, „zu Recht nicht an“. Die entsprechende Regelung im Tarifvertragsgesetz sei „nicht verfassungswidrig“.
GDL kann in Berufung gehen
Das Arbeitsgericht verwies darauf, dass sich die Entscheidung auf die aktuell noch geltenden Tarifverträge bezieht, nicht auf künftig in Kraft tretende Tarifverträge. Gegen das Urteil ist Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg möglich.
Die GDL sieht im Tarifeinheitsgesetz (TEG) eine Gefahr für ihre Existenz. Das Gesetz betrifft laut Bahn derzeit 71 der insgesamt rund 300 Betriebe. Im jüngsten Tarifstreit hatten sich beide Seiten zuletzt darauf geeinigt, dass unter notarieller Aufsicht nachgezählt wird, wer die meisten Mitglieder hat. Die Bahn begrüßte, dass das Gericht die „Anwendung des TEG bestätigt“ habe. Das Gesetz „wirkt und funktioniert“, das zeige auch der jüngste Abschluss mit der GDL, erklärte der Hauptgeschäftsführer von AGV MOVE, Florian Weh. (afp)