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Urteil im Oppenheim-Esch-ProzessEsch muss 495.000 Euro Strafe zahlen

Lesezeit 2 Minuten

Josef Esch

Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof hat am Mittwoch den Troisdorfer Immobilienunternehmer Josef Esch (61) zu einer Geldstrafe von 495 000 Euro verurteilt. Der Angeklagte habe mit seinen Bankgeschäften gegen das Kreditwesengesetz verstoßen, so die Richter. Damit bestätigten sie das Urteil des Landgerichts Köln im Oppenheim-Esch-Prozess vom Juli 2015 im Wesentlichen und verwarfen die Revision des Angeklagten.

Das Landgerichtsurteil, Esch habe mit durch die Vermittlung von Krediten unter anderem an die Quelle-Erbin Madeleine Schickedanz (74) und an weitere solvente Fonds-Investoren und Kunden, deren Vermögen er verwaltete, unerlaubte Bankgeschäfte ohne Lizenz unternommen haben, wurde durch den Bundesgerichtshof in einem Punkt sogar noch verschärft. Diese Geschäfte habe Esch nicht aus Unwissenheit, sondern vorsätzlich getätigt. Auf die Höhe der Geldstrafe hat das Urteil des BGH aber keine Auswirkungen.

24 Großdarlehen gewährt

Nach den Feststellungen des Landgerichts Köln vom Juli 2015 gewährte Josef Esch über eine Gesellschaft in den Jahren 1999 bis 2005 insgesamt 24 Darlehen an solvente Großkunden in Höhe von 50 000 bis 380 Millionen Euro.

Mit den insgesamt 380 Millionen hatten die Ex-Gesellschafter der damaligen Privatbank Sal. Oppenheim vergeblich versucht, den angeschlagenen Warenhauskonzern Arcandor wieder auf Kurs zu bringen. Die Rettungsaktion ging schief, Arcandor rauschte in die Pleite. Das Bankhaus wurde ein Jahr später von der Deutschen Bank übernommen und existiert heute nicht mehr.

Hochriskante Geschäfte

Josef Esch ging aus dem Mammutprozess um den Niedergang des Bankhauses nahezu unbeschadet hervor. Er hatte sich immer erfolgreich gegen den Vorwurf gewehrt, der heimliche Chef des Bankhauses Oppenheim gewesen zu sein. Bis auf den Verstoß gegen das Kreditwesengesetz wurden große Teile des Verfahrens gegen ihn vom Landgericht Köln ohne Feststellung einer Schuld eingestellt.

Die vier Ex-Banker Matthias Graf von Krockow (69), Christopher Freiherr von Oppenheim (53), Dieter Pfundt (66) und Friedrich Carl Janssen (74) wurden zu Freiheitsstrafen verurteilt, die bis auf Janssen zur Bewährung ausgesetzt wurden. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass sie die Privatbank um 83,7 Millionen Euro geschädigt haben, in erster Linie durch ungünstige und hochriskante Geschäfte, mit den sie die Insolvenz von Arcandor abwenden wollten.

Im März 2018 hatte der Bundesgerichtshof diese Urteile bereits bestätigt, die von der Staatsanwaltschaft Köln als zu milde kritisiert worden waren. Auch die Ex-Banker scheiterten mit ihren Revisionsbemühungen.