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Witziger RatgeberDie besten Gründe, Anwälte zu „hassen“

Lesezeit 4 Minuten

Sie benutzen Wörter wie „Nichtzulassungsbeschwerdezurückweisungsbeschluss“ und sagen „Geschlechtsverkehr“ statt „Sex“: Auch das ist ein Grund, Anwälte zu hassen.

Sie vertreten verfeindete Nachbarn, Eheleute und Wirtschaftsbosse, sie verteidigen Geld und verletzte Egos: Ohne Anwälte geht es nicht. Doch wenn der Fall verloren ist und die Rechnung gesalzen, gibt es schnell Streit zwischen Mandaten und ihren Anwälten.

Wer mit einem Anwalt erfolgreich zu seinem Recht kommen will, sollte wissen, wie man ihn richtig „anpackt“, ist Eva Engelken überzeugt. Die PR-Beraterin für Kanzleien hat deshalb den Ratgeber „111 Gründe, Anwälte zu hassen. Und die besten Tipps, wie man mit ihnen trotzdem zu seinem Recht kommt“ geschrieben. Das halb-ernste, halb-witzige Buch listet 111 Gründe auf, warum man Anwälte hassen, beneiden, bewundern und manchmal sogar recht gern haben kann.

Wir haben acht einleuchtende Gründe aus dem Ratgeber zusammengestellt:

1. Sie sagen immer „es kommt darauf an“.

Als Mandant möchte man natürlich eine klare Aussage von seinem Anwalt hören. Allerdings kommt oft nur als Anwort: „Es kommt darauf an“. „Manchmal ist das nur ein billiger Trick, weil Anwälte ganz genau wissen, was ihren Mandanten erwartet und welche Möglichkeiten er hat“, weiß Eva Engelken. Oft hätten die guten Anwälte aber einfach Schiss: „Sie wollen vermeiden, von ihrem Mandanten wegen einer eindeutigen, aber falschen Aussage zur Verantwortung gezogen zu werden.“ Deswegen formulierten manche Juristen ihre Handlungsempfehlungen absichtlich verschwurbelt.

2. Sie benutzen gerne Wörter wie „Nichtzulassungsbeschwerde-zurückweisungsbeschluss“.

Statt „du“ sagen Anwälte in der dritten Person „der Mandant“ oder noch lieber „die Mandantschaft“, statt vom „Sex“ reden sie vom „Geschlechtsverkehr“, oder, wenn es BGH-Richter sind, von „ehelichen Pflichten“. Verben plustern sie zu Substantiven auf, indem sie ein „-ung“ oder ein „-heit“ oder ein „-prinzip“ daran hängen. Und wenn sich ein Anwalt beschwert, weil „die blöden Richter seine Revision nicht zugelassen haben“, reagieren die Richter auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Anwalts mit einem zurückweisenden Beschluss. Und das nennt man dann: „Nichtzulassungsbeschwerdezurückweisungsbeschluss“.

3. Sie tarnen schwache Argumente mit Geschwurbel.

Schlechte Anwälte versuchen mit ihrem Kauderwelsch oft nur zu übertünchen, dass sie eigentlich nichts zu sagen haben. „Je unverständlicher, desto unklarer die Erfolgsaussichten“, weiß Eva Engelken.

4. Sie verteidigen Mörder und Kinderschänder.

Ein Grund Anwälte zu hassen, der eigentlich keiner ist. Denn: „Auch ein Mörder hat Anspruch auf eine gute Verteidigung, das ist in unserem Rechtsstaat so vorgesehen“, zitiert Autorin Engelken den Rechtsanwalt Volker Schröder. Für die PR-Expertin steht fest: „Sich als Anwalt oder Anwältin vor Verbrecher zu stellen, heißt, mutig zu sein. Ziemlich oft erhalten Rechtsanwälte Drohbriefe oder werden angegriffen.“

Lesen Sie auf der nächsten Seite, wieso Anwälte keine Therapeuten sind, wie man mit Inkassobriefen umgeht – und welche Privilegien Juristen genießen.

5. Sie lösen für den Mandanten keine Probleme, sondern nur Rechtsprobleme.

Juristen sind (leider) keine Psychotherapeuten: „Wer insgeheim hofft, dass der Anwalt die kaputte Ehe wieder repariert, ist schief gewickelt. Sie können die dümpelnde Firma nicht wieder flottbekommen und sie können Arbeitgeber nicht zwingen, dem gemobbten Angestellten die sehnlichst gewünschte Wertschätzung zukommen zu lassen. Sie können Geld erstreiten, aber keine wunden Seelen heilen“, sagt Eva Engelken. Leider kämen aber viele Menschen genau dafür zu ihrem Anwalt. Was Anwälte lediglich tun könnten, sei, Rechtsprobleme zu lösen.

6. Sie halten ihre Privilegien für selbstverständlich.

Zu den Privilegien von Anwälten gehört unter anderem ein Honorar nach Gebührenordnung. Wenn sich Mandanten das Anwaltshonorar nicht leisten können, springt der Staat ein, mit Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Allerdings gibt es auch Juristen, die hier dreist abzocken. „Anwälte, die das Recht, sich ihr Honorar aus öffentlichen Mitteln bezahlen zu lassen, missbrauchen, beschädigen das Ansehen aller Anwälte“, kritisiert Engelken. Als Zugehörige der „freien Berufe“ sind sie zudem von der Rentenversicherungspflicht befreit (sie zahlen ins Versorgungswerk ein) und zahlen keine Gewerbesteuer. Allerdings stehen derzeit einige anwaltliche Privilegien auf dem Prüfstand.

7. Sie betreiben Inkasso à la Russenmafia.

Anwälte, die Inkasso betreiben, schicken gerne über drei Seiten lange, Furcht einflößende Schreiben mit Anwaltsbrief und allem Pipapo. „Die eingeschüchterten Empfämger zahlen, obwohl es die Firma gar nicht gibt, oder sie nicht wussten, dass es die Forderung überhaupt gibt“, weiß Engelken. Ihr Tipp: Immer zweimal hinschauen, wenn so ein imposantes Anwaltsschreiben eintrudele. Meistens enthalte es hauptsächlich heiße Luft – und manchmal handele es sich sogar um eine Straftat.

8. Viele werden nur wegen ihrer schlechten Noten Anwalt.

Wer als Jurist keine Anstellung in Kanzleien oder Verwaltungen ergattert hat, wird zwangsweise Anwalt. „Das sind meistens diejenigen, die im zweiten Staatsexamen nur ein 'Ausreichend' erhalten haben“, so Engelken. Das gelte für bis zu zwei Drittel aller Anwälte, das sogenannte Anwaltsprekariat. Diese kloppten sich mit der immer größer werdenden Konkurrenz um immer weniger Fälle – und missachteten dabei immer öfter ihre Berufspflichten.

Fazit: Stellenweise witzig, stellenweise ernst – etwa im Kapitel über die kaum aufgearbeitete NS-Vergangenheit der deutschen Justiz – beschreibt Eva Engelken das „Wesen“ des Anwalts. Sie will eine Bedienungsanleitung geben; als Ratgeber in Rechtsfragen oder bei schwerwiegenden Problemen mit dem Advokaten taugt das Buch aber nur am Rande. Und Nicht-Juristen werden vermutlich auch nicht jeden Seitenhieb auf die Welt der Juristerei lustig finden. Ganz gut eignet sich „111 Gründe, Anwälte zu hassen“ als Geschenk für den kleinen Bruder, der gerade fürs zweite juristische Staatsexamen büffelt. (gs)