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Versicherung erklärtKunden von Thomas Cook bleiben teilweise auf Kosten sitzen

Lesezeit 2 Minuten
Cook Thomas dpa

Der Reiseveranstalter Thomas Cook hat Insolvenz angemeldet.

Köln – Urlauber, die ihre Reise wegen der Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook nicht antreten konnten, können nicht mit einer vollen Erstattung ihrer Zahlungen rechnen. Die Versicherung Zurich Deutschland hatte die Reisen mit der deutschen Thomas Cook bis zu 110 Millionen Euro versichert. „Sie können davon ausgehen, dass dies bei weitem nicht reicht“, sagte Zurich-Sprecher Bernd Engelien am Dienstag.

Es sind nicht alle Kunden betroffen

Die Ersatzansprüche würden der versicherten Summe gegenübergestellt und quotiert. Als Rechenbeispiel: Wenn die Schadenssumme doppelt so hoch ist wie die versicherte Summe, würden die Ansprüche zur Hälfte gedeckt. Bislang sei aber noch nicht klar, wie hoch die Schadenssumme und die Erstattungsquote sei, sagte Engelien.

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Betroffen sind Kunden, die beim Insolvenzantrag noch nicht unterwegs waren. Ebenso von der Quotierung betroffen seien Kunden, deren Reise abgebrochen werden musste oder die Doppelzahlungen geleistet haben. Thomas Cook hatte alle Reisen bis 31. Oktober abgesagt, auch wenn sie schon angezahlt oder voll bezahlt waren.

17.000 Menschen stecken noch im Urlaub fest

Zunächst müssten Hotelrechnungen für Urlauber, die beim Insolvenzantrag schon unterwegs waren, sowie die Rückflüge bezahlt werden, so Engelien. Auch die Höhe dieser Summe sei noch nicht klar.Von den 140.000 betroffenen Urlaubern seien bis Montagabend alle bis auf 17.000 in die Heimat zurückgebracht worden, sagte Engelien. Bis Anfang kommender Woche solle die Rückholaktion weitgehend abgeschlossen sein. Zurich gehe davon aus, dass dann nur noch 3000 Leute, teils Langzeiturlauber, im Ausland seien.

Die deutsche Thomas Cook, zu der unter anderem Neckermann Reisen, Öger Tours und Bucher Reisen gehören, war in den Sog der Pleite der britischen Mutter geraten. Drei deutsche Thomas-Cook-Gesellschaften stellten vergangene Woche Insolvenzantrag. (dpa)