Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

Kölnerin mit Schockanruf getäuschtTrickbetrügerin muss ins Gefängnis – Streit um 100.000 Euro in Bar

2 min
Die Angeklagte beim Prozessauftakt mit ihren Verteidigern Alexander Pabst und André Wallmüller.

Die Angeklagte beim Prozessauftakt mit ihren Verteidigern Alexander Pabst und André Wallmüller.

Die Anwälte hatten sich eine Haftverschonung für ihre Mandantin erhofft.

Eine „extrem perfide Betrugsmasche“ nannte der Staatsanwalt die Tat einer 24-jährigen Berlinerin, die eine Kölner Seniorin um den Großteil ihres Vermögens gebracht hatte. Sechs Jahre muss die zweifache Mutter dafür in Haft – das entschied am Mittwoch das Landgericht. Für Aufsehen hatte zuvor das Angebot einer Geldzahlung von 100.000 Euro an den Sohn des Opfers gesorgt.

Köln: Seniorin nach Schockanruf um 300.000 Euro gebracht

Mit einem sogenannten Schockanruf hatten Komplizen der Angeklagten die betagte Frau dazu gebracht, ihre Wertgegenstände zur Verfügung zu stellen. Eine unbekannt gebliebene Mittäterin hatte sich am Telefon als Enkelin der 93-Jährigen ausgegeben. Sie sei schwer an einer Corona-Variante erkrankt, ebenso ihre Eltern. Nur eine spezielle Injektion in der Kölner Uniklinik könnte sie retten.

Drei Spritzen würden benötigt, die je 40.000 Euro kosteten. Die alte Dame sagte sofort ihre Hilfe zu, sie habe wertvolle Goldmünzen im Tresor und würde diese herausgeben. Da kam die Angeklagte ins Spiel. Laut eigener Aussage instruiert von Verwandten aus einem Familienclan, sei sie als „Abholerin“ an der Anschrift des Opfers aufgetaucht. Sie habe sich als Mitarbeiterin der Uniklinik ausgegeben.

Köln: Sohn wurden 100.000 Euro in Bar angeboten

Wie die Täterin zugab, habe sie der Seniorin sogar noch geholfen, den Safe zu öffnen. „Ich habe Goldhändchen“, habe sie dazu gesagt. Mit dieser Aktion entlarvte sich die justizbekannte Frau selbst – sie hinterließ laut Staatsanwalt Fingerabdrücke an der Bedienungsanleitung des Schließfachs und am Tresor selbst. Wenig später wurde sie festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Beim Prozessauftakt hatten die Verteidiger dem Sohn des inzwischen verstorbenen Opfers einen Betrag von 100.000 Euro und damit immerhin ein Drittel des Werts der Tatbeute als Schadenswiedergutmachung angeboten. Der Mann bestand aber zunächst auf die volle Summe. Beim zweiten Verhandlungstag zogen die Anwälte das Angebot zurück, es kam somit zu keiner Zahlung.

Köln: Vorsitzender Richter sieht strafbare Handlung

Der Vorsitzende Richter Tilman Müller hatte zunächst angeboten, den Prozess abermals zu vertagen – um den Anwälten Zeit einzuräumen, das Geld nochmals zu beschaffen. In der Urteilsverkündung sprach Müller jedoch von einem möglichen strafbaren Verhalten der Anwälte. Es könnte sich um versuchte Geldwäsche handeln, da das angebotene Geld aus zwielichtigen Quellen stammen dürfte.

Auf Anfrage wies Verteidiger André Wallmüller den Vorwurf zurück. Er selbst habe ohnehin kein Bargeld mit ins Landgericht genommen. Die 100.000 Euro hätte der Familienclan der Angeklagten zusammengetragen, um dieser zu einer milderen Strafe und Haftverschonung zu verhelfen, was nicht funktioniert habe. Er habe lediglich vermittelt – auch das gehöre zu seinen Aufgaben als Anwalt.