In Sülz und Lindenthal stehen viele Wohnwagen dauerhaft auf öffentlichen Parkplätzen. Ein Bürger wandte sich deshalb an den Beschwerdeausschuss des Stadtrates.
ParkplatznotWohnwagen und -mobile blockieren Parkplätze in Lindenthal und Sülz

Abgestellte Wohnwagen säumen die Gleueler Straße.
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Zum Ferienende kehren die Camper in die Stadt zurück und stellen ihre Gefährte wieder ab, dauerhaft, für die Winterpause in Kölner Wohngebieten – beispielsweise an der Gleueler Straße. Wohnwagen sind dort wochenlang geparkt und werden nur alle zwei Wochen einmal ein paar Meter auf einen anderen freien Stellplatz verschoben. Der einfache Trick verhindert, dass ihr Dauerparken illegal ist. Denn 14 Tage lang dürfen die Wohnwagen nach der Straßenverkehrsordnung auf einem Parkplatz stehen, jedenfalls wenn dort kein Anwohnerparken eingerichtet und ein entsprechender Ausweis verlangt ist.
Anwohner Bernd Skowronek ärgert das sehr, denn der Parkdruck im Viertel ist hoch, die Parkplätze an der anliegenden Sielsdorfer Straße sind gerade entfallen (wir berichteten). Er hat sich daher mit einer Eingabe an den Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden gewandt – einer Liste, wo er genau vermerkt hat, an welchen Orten die Wohnwagen dauerhaft abgestellt sind.

Die Friedrich-Engels-Allee ist ein bei Campern beliebter „Abstell-Hotspot“.
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Beschwerdeausschuss beschließt Verbot
Nicht nur die Gleueler, auch die Decksteiner Straße sind betroffen, die Neuenhöfer Allee und die Berrenrather Straße im Bereich vor der Gesamtschule sowie die anliegende Friedrich-Engels-Allee. Er sieht in der dauerhaften Blockade der Stellplätze ein grundsätzliches Problem für die Anwohnenden.
Der Ausschuss hatte Skowronek zu seiner Sitzung eingeladen. Die Mitglieder teilten die kritische Sicht des Bürgers auf die Situation. Ein Ausschussmitglied machte darauf aufmerksam, dass nicht nur Wohnwagen und Anhänger, sondern auch Wohnmobile dauerhaft in Wohngebieten abgestellt werden. Das ist allerdings auch legal, wenn die Parkplätze nicht durch ein entsprechendes Schild so gekennzeichnet sind, dass nur Autos darauf stehen dürfen.
Der Ausschuss sah also Handlungsbedarf und beauftragte die Verwaltung, in Absprache mit den Bezirksvertretungen Schwerpunkte zu identifizieren, an denen das Abstellen von Wohnmobilen, Wohnwagen und Kfz-Anhängern ausdrücklich verboten wird, und Verstöße gegen dieses Verbot zu ahnden.
Stadtverwaltung sieht davon ab und beschränkt sich auf Knöllchen
Die Stadtverwaltung sieht auf Nachfrage allerdings davon ab, das Parken von Wohnwagen und Wohnmobilen an den besonders betroffenen Straßen zu verbieten. „Die Beschränkung von Parkflächen auf das reine Pkw-Parken bringt erfahrungsgemäß einen Verdrängungsprozess in andere umliegende Bereiche und Wohngebiete mit sich“, schreibt Robert Baumanns, Sprecher der Stadt. „Die Stadtverwaltung sieht daher darin keine Lösung.“ Es gingen beim Ordnungsamt in regelmäßigen Abständen Beschwerden über abgestellte Anhänger, Wohnwagen und Wohnmobile im Bereich der Gleueler Straße ein. Deshalb würden dort fortlaufend Kontrollen durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Ordnungsamtes durchgeführt.
Ahnung durch Bußgeld ist aufwendig und wenig erfolgreich
Das verbotswidrige Dauerparken zu ahnen, sei allerdings aufwendig: „Beim ersten Antreffen müssen die Fahrzeuge zunächst vorgemerkt werden“, schreibt Baumanns. „Der Ventilstand der Reifen wird erfasst. Erst nach einer ununterbrochenen Standzeit von 14 Tagen kann eine schriftliche Verwarnung ausgesprochen werden, so dass eine zweite Kontrolle nötig ist. Viele Betroffene halten sich jedoch an die rechtlichen Vorgaben und die Anhänger werden rechtzeitig bewegt.“
Und selbst, wenn sie es nicht tun, haben die verteilten Knöllchen offensichtlich wenig Wirkung: „Wenn das Verwarngeld gezahlt wurde und der Wohnwagen weiterhin dort stehen bleibt, dann beginnt das Verfahren von vorn“, sagte Markus Rosellen, Leiter des Verkehrsdienstes beim Ordnungsamt, im Beschwerdeausschuss. Es sei nicht die Regel, dass die Verwarnten wegen des Bußgeldes die Wagen schuldbewusst wegfahren. Nach dem Bußgeldkatalog zahlen sie 20 Euro. Das ist ein günstiger Tarif für einen Dauerparkplatz. Die Wohnwagen stehen so lange, dass Anwohnende kaum bemerken, wenn deren Besitzer ein Bußgeld zahlen müssen.
So führen die Beschwerden des Bürgers und der Beschluss der Politik am Ende offensichtlich zu einem einfachen Ergebnis: Alles bleibt letztendlich so wie es ist.