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Nach SchießübungSoldat steckt scharfe Munition ein und wird am Kölner Flughafen erwischt

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Ein Soldat der Bundeswehr musste sich in Köln vor Gericht verantworten. (Symbolbild)

Ein Soldat der Bundeswehr musste sich in Köln vor Gericht verantworten. (Symbolbild)

Der 27-jährige Unteroffizier musste sich wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vor dem Amtsgericht verantworten.

Ein Bundeswehrsoldat aus Aachen musste sich am Dienstag wegen eines Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vor dem Amtsgericht Köln verantworten – ein Verbrechen, das grundsätzlich mit mindestens einem Jahr Gefängnis belegt ist. Der Unteroffizier war am Flughafen Köln/Bonn vor einer privaten Flugreise mit scharfer Munition in seinem Rucksack erwischt worden – darunter eine Gewehrpatrone mit dem Kaliber 7,62 x 51 Millimeter, die auch bei Nato-Einsätzen verwendet wird.

Köln: Soldat mit scharfer Munition am Flughafen erwischt

Der Staatsanwalt betonte, dass der Vorfall aus dem vergangenen Februar keinen dienstlichen Bezug gehabt habe. Aufgefallen war der 27-Jährige in der Sicherheitsschleuse des Flughafens kurz vor dem geplanten Abflug. Da es sich bei den verbotenen Gegenständen jedoch nur um Patronen und nicht um eine Pistole oder ein Gewehr handelte, nahmen die Ankläger von vornherein einen „minder schweren Fall“ an, der nicht unbedingt mit Haft, sondern auch mit einer Geldstrafe geahndet werden kann.

Zu Beginn der Verhandlung in Saal D des Justizzentrums bat der Verteidiger des Angeklagten um ein sogenanntes Rechtsgespräch. „Ich habe ein paar Anmerkungen zur rechtlichen Würdigung“, sagte der Anwalt und deutete damit an, mit der Einstufung der Patrone als Kriegswaffe nicht einverstanden zu sein. Nach einer Beratung erklärte Richter Rolf Krebber jedoch, weiterhin der Meinung zu sein, dass die von der Staatsanwaltschaft vorgenommene waffenrechtliche Einordnung zutreffend sei.

Über seinen Verteidiger räumte der beschuldigte Soldat danach die ihm gemachten Vorwürfe umfassend ein. Und die Erklärung war banal: Der Angeklagte habe im Rahmen seiner Ausbildung zum Feldwebel auch Übungen am Schießstand absolviert. Und da habe er die Patronen entdeckt – neben der Nato-Munition auch eine Patrone mit dem Kaliber 9 x 19, die auch in Maschinenpistolen verwendet wird. „Er hat die Munition eingesteckt und wollte sie danach entsorgen“, so der Anwalt.

Köln: Patronen am Schießstand entdeckt und eingesteckt

„Nach dem Schießen werden immer die Hülsen gesammelt und entsorgt“, erklärte der Soldat danach selbst. An jenem Tag sei es spät gewesen und er und seine Kameraden hätten schon alles eingepackt. Er sei dann vorsorglich noch einmal den Schießstand abgegangen und habe die fremde Munition entdeckt. Um schnell Feierabend machen zu können und möglichem Papierkram zu entgehen, habe er die Patronen einfach eingesteckt. In der Kaserne habe er dann nicht mehr daran gedacht.

Die scharfe Munition habe er in seinen Rucksack gesteckt, den er damals privat und dienstlich genutzt habe. Daher habe er das Gepäckstück auch völlig unbedarft mit zum Flughafen genommen. „Die Munition ist bei mir in Vergessenheit geraten und jetzt sitze ich hier“, sagte der Soldat zum Richter. Der Staatsanwalt betonte, dass es sich bei dem Vorfall nicht um ein Kavaliersdelikt handele. „Wir reden hier immerhin von scharfer Munition“, da sei es klar, dass die Behörden genauer hinschauten.

Der Staatsanwalt erkannte aber auch an, dass der Soldat, der sich bis zum Jahr 2028 verpflichtet hat, seine Lektion bereits gelernt habe. Der Unteroffizier befürchtete zeitweise seinen Rauswurf – der wurde nach einem aufrichtigen Gespräch mit dem Vorgesetzten aber abgewendet. Zudem wurde der 27-Jährige bereits disziplinarisch mit einer Geldbuße von 1500 Euro belangt. Auch eine Verhandlung zu weiteren dienstlichen Sanktionen vor dem Truppendienstgericht der Bundeswehr steht noch aus.

Köln: Weiterer Bundeswehrsoldat auf der Anklagebank

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft beließen es Richter Krebber und seine beiden Schöffen dann bei einer Verwarnung. Eine Geldstrafe von 4800 Euro (60 Tagessätze zu je 80 Euro) bleibt vorbehalten und muss nur bei erneuter Straffälligkeit gezahlt werden. Krebber sagte, bei Kriegswaffen habe man eher illegal geführte Maschinenpistolen vor Augen und nicht reine Munition. Daher könne man den „minder schweren Fall“ annehmen. Der Soldat gelte somit laut Richter weiterhin als nicht vorbestraft.

Schon einen Tag zuvor hatte das Kölner Amtsgericht gegen einen weiteren Soldaten der Bundeswehr verhandelt. Dem 50-jährigen Hauptfeldwebel wurde Gehorsamsverweigerung vorgeworfen. Der Mann habe sich trotz mehrfacher Aufforderung durch Vorgesetzte geweigert, einen Truppenarzt aufzusuchen. Dieser sollte die aktuelle Dienstfähigkeit des Soldaten überprüfen. Das Strafverfahren wurde vom Gericht eingestellt – allerdings muss der Soldat eine Geldauflage von 600 Euro zahlen.