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NRW-Initiative gegen Scheinvaterschaften112 Kinder von sieben Vätern in Dortmund

6 min
In Dortmund soll es zahlreiche Scheinvaterschaften geben, damit die Mütter der Kinder ein Aufenthaltsrecht in Deutschland bekommen.

In Dortmund soll es zahlreiche Scheinvaterschaften geben, damit die Mütter der Kinder ein Aufenthaltsrecht in Deutschland bekommen.

Männer mit deutschem Pass erkennen gegen ein „Kopfgeld “dutzendfach Vaterschaften an, zahlen keinen Unterhalt und die Kinder und Mütter dürfen trotzdem in Deutschland bleiben: Ein neues Gesetz der Bundesregierung soll dem illegalen „Geschäftsmodell“ jetzt einen Riegel vorschieben. 

Es ist nicht so, dass Jonathan A. sich versteckt hat. Noch vor zwei Jahren äußerte er sich in sozialen Medien regelmäßig als „Mr. Cash Money“. Mal zeigte der „Herr Bargeld“ seinen Fuhrpark mit 3er-BMW, Mercedes-SUV oder Audi-Limousine. Ein anderes Mal filmte sich der Deutsche mit nigerianischem Migrationshintergrund dabei, wie er in seinem afrikanischen Geburtsland Geldscheine verteilte.

Woher er seinen Reichtum nimmt, ist längst bekannt. A., der in Dortmund gemeldet ist, hat für 24 Kinder die Vaterschaft anerkannt. Scheinvaterschaften, wie die Behörden vermuten. Der Massenvater bestreitet dies jedoch vehement. Und für seine angebliche Großfamilie kassiert er jede Menge Sozialleistungen – Schätzungen zufolge soll sich der Schaden auf rund 1,5 Millionen Euro summieren.

Vaterschaften wurden in verschiedenen Städten beurkundet

Die Bezirksregierung Arnsberg bestätigte auf Anfrage, dass es in Dortmund sieben Männer gibt, die zusammen 112 Vaterschaftsanerkennungen abgegeben hätten. Man stehe in einem „intensiven Erkenntnis- und Datenaustausch“, sagte ein Sprecher der Behörde. Zunächst hieß es mündlich, man könne sich aus Datenschutzgründen nicht zu Einzelheiten äußern. Nach einer erneuten Nachfrage unserer Zeitung mit dem Hinweis auf Auskunftspflichten waren es plötzlich „ermittlungstechnische Gründe“, wegen derer „keine näheren Informationen zur Methodik der Verfahren“ gemacht werden könnten.

Aus „ermittlungstaktischen Gründen“ keine Auskunft? Oder nur kein Interesse, über einen auch für die Behörden peinlichen Sachverhalt zu informieren? In Dortmund jedenfalls tut man sich einfacher mit dem Recht der Öffentlichkeit auf Informationen. Von den in Frage stehenden 112 Vaterschaften sei etwa die Hälfte bundesweit beurkundet worden, sagte Stadtsprecher Markus Kaminski. In der Ruhrgebietsstadt seien es zwischen 2017 und 2022 insgesamt 52 gewesen.

Im Verdachtsfall wird das Ausländeramt eingeschaltet

Wegen der erkannten Verdachtsfälle sei im März 2024 „ein neues Verfahren eingeführt“ und die zuständige städtische Abteilung für Geburtsurkunden neu organisiert worden. Künftig würden nur noch vier Spezialisten die Fälle bearbeiten. Den „Urkundspersonen“ seien zudem „eine Checkliste, ein dazugehöriger Anhörungsbogen und ein Handlungsleitfaden zur Verfügung gestellt worden“, so Kaminski.

Falls bei einem Neugeborenen hinsichtlich der Vorgaben „ein oder mehrere Verdachtsmomente“ auftauchten, würden die Eltern zu einer Anhörung gebeten.  „Können die Verdachtsmomente nicht entkräftet werden, setzen wir die Beurkundung aus“, so der Stadtsprecher. Und der Sachverhalt werde zur weiteren Prüfung an die jeweils zuständige Ausländerbehörde weitergeleitet. Dazu könnten beispielsweise auch DNA-Tests verlangt werden.

Nachträgliche Aberkennung einer Vaterschaft lässt das Gesetz nicht zu

Das Dortmunder Verfahren könnte zumindest landesweit beispielhaft für ein Behördenverhalten sein, das für das Problem falscher Vaterschaften bisher kaum gerüstet scheint. Denn, man glaubt es kaum, eine nachträgliche Aberkennung der Vaterschaft ist nach derzeitiger Rechtslage schlichtweg nicht möglich. Falls das neue Gesetz beschlossen werden sollte, wäre eine rückwirkende Überprüfung bis zu fünf Jahren möglich.

Das Problem ist seit Jahren bekannt. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) spricht von einem regelrechten Geschäftsmodell in manchen Städten. Männer mit deutschem Pass, in den meisten Fällen mit Migrationshintergrund, erkennen dutzendfach Kinder an, die in Wahrheit nicht ihre eigenen sind, erläuterte das nordrhein-westfälische Justizministerium jetzt auf Anfrage aus dem Landtag. Den überwiegend ausländischen Müttern und deren Kindern würden sie damit ein Aufenthaltsrecht in Deutschland verschaffen – und das Recht auf finanzielle Hilfeleistungen durch den deutschen Staat.

Der angebliche Papa zahlt meist keinen Unterhalt

Denn die Väter zahlen meist keinen Unterhalt, wodurch die örtlichen Sozialämter in Vorleistung gehen müssen. Sechs der sieben verdächtigen Dortmunder Massenväter, die jegliche Schuld bestreiten, sind auch schon in anderem Zusammenhang „Grundlage für eine polizeiliche Strafanzeige oder Gegenstand von kriminalpolizeilichen Ermittlungen“ gewesen, heißt es im Papier des NRW-Justizministeriums.

Und die Liste der Vorwürfe ist lang. Einer der Männer sei unter anderem in drei Fällen wegen Betruges und genauso oft wegen Geldwäsche aktenkundig geworden und einmal wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Ein anderer wegen Menschenhandels, Betrugs, Körperverletzung und Erschleichens von Leistungen.

Missbrauch durch Lücken im Gesetz befördert

Der Nachweis aber, ob eine Scheinvaterschaft vorliegt, ist schwierig. Denn der Fehler liegt im System. Bei der Kindschaftsrechtsreform hat die Bundesregierung 1997 eine Anerkennung bewusst ohne Voraussetzungen ermöglicht. Die Idee dahinter war, dass es doch gut für die Kinder und den Staat ist, wenn sich Männer als Vater bekennen. Dass sich damit auch zahlreiche Möglichkeiten zum Missbrauch ergeben, wurde nicht bedacht.

Wie viele derartige Fälle es gibt, ist schwer zu sagen. Eine Erhebung des Bundesinnenministeriums ergab, dass die deutschen Ausländerbehörden zwischen 2018 und 2021 insgesamt 1769 verdächtige Vorgänge untersucht und dabei „circa 290 Fälle als missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung festgestellt“ haben. Weitere 1800 Fälle seien in Auslandsvertretungen geprüft worden, allerdings bei „sehr geringer Quote an festgestellten Missbräuchen“.

Wie viele Fälle es in NRW gibt, ist unbekannt. Auch die Verantwortlichen im Regierungsbezirk Köln sind ahnungslos. Für den Zuständigkeitsbereich gebe es keine entsprechende Statistik, sagte Dennis Heidel, der Sprecher der Behörde: „Und es besteht auch keine Pflicht zur Erhebung seitens der Ausländerbehörden, daher kann auch dort keine diesbezügliche Auswertung kurzfristig vorgenommen werden.“

Junge Frau aus Afrika werden zur Prostitution gezwungen

Wie der mutmaßliche Betrug, etwa in Dortmund, organisiert sein könnte, schilderte vor einiger Zeit ein anderer Sprecher des mittlerweile lieber schweigenden Regierungsbezirks Arnsberg. Jungen Frauen, beispielsweise aus Nigeria und Ghana, werde eine lukrative Arbeit in Europa versprochen, sagte der Sprecher zur „Welt am Sonntag“. Tatsächlich aber würden sie dann in Libyen, Spanien, Frankreich oder Italien zur Prostitution gezwungen.

Werde eine der Frauen schwanger, würden diese an einen in Deutschland lebenden Kontaktmann der Organisation vermittelt, der die Vaterschaft anerkennt. Für jedes einzelne Kind soll der angebliche Vater von seinen Komplizen dann bis zu 8000 Euro bekommen, heiß es. Ein neues Gesetz soll diesem Treiben jetzt jedoch ein Ende setzen.

Neuer Gesetzesentwurf vom Bundeskabinett beschlossen

Das Bundeskabinett hat im Dezember den Entwurf beschlossen, wonach die Anerkennung einer Vaterschaft künftig in bestimmten Fällen erst dann wirksam wird, wenn wie in Dortmund die zuständige Ausländerbehörde zugestimmt hat. Als auffällig gilt zum Beispiel, wenn zwischen den Eltern ein „aufenthaltsrechtliches Gefälle“ besteht, also etwa ein Elternteil eine deutsche Staatsbürgerschaft oder einen sicheren Aufenthaltstitel besitzt, der andere jedoch nicht.

„Die Zustimmung der Ausländerbehörde soll von den Betroffenen beantragt werden müssen“, heißt es in dem Entwurf. Das solle „die Mitwirkung der Beteiligten“ sicherstellen. Kommt später heraus, dass sie vorsätzlich falsche Angaben gemacht haben, könne die Behörde die bereits erteilten Zusagen zurücknehmen. Durch die neue Rechtsprechung würde eine rückwirkende Überprüfung von bis fünf Jahren möglich sein.

Dies sind auch einige der Forderungen, die die NRW-Landesregierung bei der Neufassung des Gesetzes eingebracht hat. „Die bisherigen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches“ hätten sich bei der Bekämpfung des Problems „nicht als effektiv erwiesen“, sagte eine Sprecherin des hiesigen Integrationsministeriums dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Was auch noch wichtig sei:  Um binationale Paare nicht zu sehr zu belasten, benenne der Gesetzesentwurf „Fallkonstellationen, die von der Missbrauchsprüfung ausgenommen werden sollen“. Das gelte etwa, wenn ein Paar länger einen gemeinsamen Wohnsitz hat, wenn der Anerkennende und die Mutter nach der Geburt des Kindes geheiratet haben oder wenn der Mann der leibliche Vater eines anderen Kindes derselben Frau ist.

Auch die Ampel-Regierung wollte das Problem schon lösen

Der Gesetzgeber hat seit 2008 bereits dreimal versucht, den Scheinvaterschaften einen Riegel vorzuschieben. Die erste Reform wurde vom Bundesverfassungsgericht gekippt – wegen der Härte für Kinder, die dadurch staatenlos werden können. Die zweite Reform, bei der Notare und Jugendämter aufgefordert wurden, vermutete Missbrauchsfälle an die Ausländerbehörden zu melden, erwies sich als wenig effektiv.

Auch die Ampelregierung hatte im Sommer 2024 einen Gesetzentwurf zu Scheinvaterschaften vorgelegt. Das Auseinanderbrechen der Koalition von SPD, Grünen und FDP führte allerdings dazu, dass dieser vom Bundestag nicht mehr verabschiedet wurde. Jetzt aber will die große Koalition endlich Ernst machen.