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Wollte Leid über Familie bringen24-Jähriger zündet 17-Jährige an – Urteil erwartet

Lesezeit 2 Minuten
Der Eingangsbereich des Landgerichts Arnsberg

Der 24 Jahre alte Mann soll die Schwester seiner Ex-Verlobten angezündet haben. Er steht in Arnsberg vor Gericht. (Symbolbild)

Ein 24-Jähriger soll einen brutalen Mord begangen haben, um die Familie seiner Ex-Verlobten leiden zu lassen. Im Prozess wird das Urteil erwartet.

Im Mordprozess gegen einen 24-Jährigen, der die Schwester seiner Ex-Verlobten angezündet haben soll, wird am Montag das Urteil des Landgerichts in Arnsberg erwartet.

Der Syrer kam laut Anklage mit der Trennung nicht klar und habe mit dem tödlichen Angriff Leid über ihre Familie bringen wollen.

Mann zündet Schwester seiner Ex-Verlobten an und zerstört Wohnung der Familie

Er sei im März mit Benzinkanistern zur Wohnung der Familie in Menden im Sauerland gekommen. Als die Schwester öffnete, habe er sie sofort mit dem Benzin übergossen und in Brand gesteckt, hatte die Staatsanwältin zu Prozessbeginn Mitte September in ihrer Anklageverlesung geschildert. Die 17-Jährige erlitt so schwere Brandverletzungen, dass sie zwei Wochen später starb.

Auch die Wohnung der Familie sei durch das Feuer vollständig zerstört worden, berichtet der „Sauerlandkurier“. Die Mutter habe Verbrennungen erlitten, als sie versuchte, ihre Tochter zu retten. Zu Beginn des Prozesses im September war die Mutter in Tränen ausgebrochen, als der Angeklagte in den Gerichtssaal gebracht wurde. „Warum hast du meiner Tochter das angetan?“, sagte sie auf syrisch zu ihm.

Die der Sauerlandkurier weiter berichtet, stammen die Familie des Opfers und des Angeklagten ursprünglich aus dem gleichen Dorf in Syrien.

Der Angeklagte hatte zunächst eine Aussage angekündigt, dann aber doch überraschend geschwiegen.

Da auch die Vernehmung der zwölfjährigen Schwester des Opfers geplant ist, soll der voraussichtlich letzte Verhandlungstag (ab 8.30 Uhr) mit den Plädoyers zunächst unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Die Urteilsverkündung wird dann laut Gerichtssprecher öffentlich sein. (at/dpa)