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SchwangerschaftsabbruchBundesrat macht Weg frei für Verbot von „Gehsteigbelästigung“

Lesezeit 2 Minuten
Das Bild zeigt einen Gesetzestext mit den Worten„ §218 Schwangerschaftsabbruch“. Der Paragraf ist farblich hervorgehoben.

Vor Schwangerenberatungsstellen und Arztpraxen soll es in Zukunft Schutzzonen geben, in denen Protest gegen Abtreibung untersagt ist. (Symbolfoto)

Künftig soll es vor Beratungsstellen und Arztpraxen Schutzzonen geben, in denen Protest gegen Abtreibung untersagt ist.

Ein Verbot einer sogenannten Gehsteigbelästigung soll Schwangere künftig besser vor Demonstrierenden vor Beratungsstellen oder Arztpraxen schützen. Am Freitag machte der Bundesrat den Weg für ein Verbot solcher Aktionen frei.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) sagte, man habe „für das Spannungsverhältnis zwischen den Grundrechten ratsuchender Frauen und dem Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit Dritter einen guten Kompromiss gefunden“. Das Gesetz beende „einen möglichen Spießrutenlauf auf dem Weg zur Beratungsstelle“ und stärke die Rechte der Frauen. „Schwangere haben das Recht auf eine unvoreingenommene Beratung und eine selbstbestimmte Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch“, so Paus.

Bußgelder bis zu 5.000 Euro

Als „Gehsteigbelästigung“ werden aggressive Protestaktionen von Abtreibungsgegnern in der Nähe von Einrichtungen bezeichnet, die eine Schwangerschaftskonfliktberatung anbieten oder Abtreibungen vornehmen. Das Gesetz sieht vor, dass solche Protestaktionen innerhalb einer Schutzzone von 100 Metern künftig als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden können. Laut Gesetz muss ein ungehinderter Zugang zu den Beratungsstellen gewährleistet werden.

Ähnliche Regelung in Großbritannien

In der Vergangenheit hatten Städte wie Frankfurt am Main mehrmals vergeblich versucht, Demonstrationen von Lebensschützern vor Beratungsstellen zu verbieten. Der Bundestag hatte das Gesetz im Juli beschlossen.

In Großbritannien soll Ende Oktober eine ähnliche Regelung in Kraft treten. Sie erklärt in einem Radius von 150 Metern um Kliniken, die Abtreibungen vornehmen, alles für illegal, was „jemanden an der Inanspruchnahme von Kliniken und Arztpraxen hindert oder eine Patientin oder eine Angestellte einer Klinik belästigt oder in Bedrängnis bringt“. Anders als ihre konservativen Amtsvorgänger will die Labour-Regierung laut britischen Medienberichten nun auch Gebete in diesem Radius verbieten. (kna)