Radler stürzt in Alfter wegen HundBesitzerin zahlt 700 statt 3500 Euro Schmerzensgeld
Alfter/Bonn – Keine Frage, der kleine furchtlose Malteserhund war an diesem Sommertag auf dem Venner Weg im Kottenforst hin und her gelaufen – und hatte einen Rennradler, der auf der schnurgeraden Strecke mit ungefähr 30 Km/h unterwegs gewesen war, so irritiert, dass dieser bei einem Ausweichmanöver in einer schlammigen Pfütze landete und kopfüber stürzte. Ein Unfallzeuge glaubte gar, der Mann sei tot, da er zunächst kein Lebenszeichen mehr von sich gab.
Dieser Unfall am 19. Juli 2017 jedoch hätte nicht passieren müssen, denn der radelnde Diplom-Ingenieur hätte auf dem Waldweg, der von Fußgängern und Radlern gemeinsam genutzt wird, so fahren müssen, dass er jederzeit gefahrlos hätte anhalten können – egal ob ihm ein Hund oder ein Kind in die Quere kommt, heißt es in einem Urteil des Bonner Landgerichts. Aber der Radler sei schlichtweg zu schnell gewesen.
Auf 3500 Euro Schmerzensgeld geklagt
Der Bonner hatte nach dem Sturz vor fast fünf Jahren, durch den er eine schmerzintensive Schultereckgelenks-Sprengung erlitt, die Hundehalterin auf 3500 Euro Schmerzensgeld verklagt. Zweimal habe er operiert werden müssen, anschließend Reha-Maßnahmen, über ein halbes Jahr habe die Heilung gebraucht. Keine Frage für den Kläger, dass der Hund, der auf dem Weg herumsprang, die alleinige Ursache für den Unfall gewesen war. In der Befürchtung, das Tier würde ihm vors Rad springen, so seine Klage, sei er ausgewichen und habe – mit einem „regelrechten Überschlag“ – die Kontrolle verloren.
Die Hundehalterin hat den Unfallhergang bestritten: Als sie den Radler gesehen habe, der sich ihr mit hoher Geschwindigkeit näherte, habe sie sich heruntergebeugt und ihren Malteser mit zwei Armen festgehalten. Zudem sei der Radfahrer erst, nachdem er sie und ihren Hund überholt hatte, vom Rennrad gefallen; sie glaubt sogar, dass er einen Defekt am Rad hatte, da sie ein atypisches Geräusch – ein Schaltfehler oder Probleme mit der Kette – gehört habe. Bevor er gestürzt sei, habe sie gesehen, wie er sich noch nach vorne gebeugt habe.
Richter spricht von Fahrfehler
Das Bonner Amtsgericht hatte das Mitverschulden des Radfahrers „wegen Verstoß gegen die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme und zur Verhinderung der Gefährdung anderer“ mit 50 Prozent eingestuft. Die Hundehalterin, die ihm laut Urteil der ersten Instanz 1750 Euro hätte zahlen müssen, war in Berufung gegangen.
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Mit Erfolg: Die 5. Zivilkammer des Bonner Landgerichts bewertete das Verhalten des Radfahrers noch kritischer und ging am Ende gar von einem 80-prozentigen Mitverschulden aus: Der radelnde Diplom-Ingenieur habe einen „schlichten Fahrfehler“ begangen. Denn dieser Waldweg sei mehr als ausreichend breit, um ohne Verlassen der Fahrbahn die Stelle zu passieren, selbst in einer Schreckreaktion. Und diese sei objektiv nicht erforderlich gewesen, da sich der Hund in diesem Moment bereits in den Händen der Halterin befunden habe. 700 Euro muss sie nun noch an den Radler zahlen.
(AZ: Landgericht Bonn 5 S 95/21)