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Vorsicht AbzockeMit diesen Tricks täuschen Betrüger bei Ebay-Kleinanzeigen

Lesezeit 5 Minuten
Betrug Ebay Kleinanzeigen

Augen auf beim Einkauf auf Kleinanzeigen-Portalen. 

Brautkleider, Playmobil-Sets, Kleiderhaken, Panini-Bilder: Es gibt fast nichts, was man nicht auf Online-Anzeigenportalen wie Ebay Kleinanzeigen, Quoka und Co. kaufen kann. Die Plattformen dienen vor allem dazu, Angebote von Privatleuten in der Umgebung zu finden.

Ein einfaches Modell, das leider auch oft von Betrüger genutzt wird.

So kommt es häufig vor, dass Verkäufer kein Geld für ihre verschickte Ware erhalten oder andersherum Käufer keine Ware für ihr Geld zugeschickt bekommen. In solchen Fällen stehen die Opfer meist hilflos da.

Dabei gibt es ein paar einfache Regeln, erklärt Dr. Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen, um sicher bei Ebay Kleinanzeigen und Co. unterwegs zu sein.

Preise vergleichen

„Als erstes sollte man auf seinen gesunden Menschenverstand bauen und versuchen einzuschätzen, wie plausibel die Anzeige ist. Wenn der Preis extrem niedrig ist, kann das schon ein verdächtiger Anhaltspunkt sein,“ rät Verbraucherschützerin Henschler.

Auf den Ton achten

Oft kommt es vor, dass schon in den Antworten auf die Kleinanzeige der Ton unverschämt oder frech ist. Um Ärger zu vermieden, sollte man sich auf unfreundliche Geschäftspartner gar nicht erst einlassen.

Keine Geschichten auftischen lassen

Ein weiteres Kennzeichen von betrügerischen Anzeigen ist, dass eine Legende aufgebaut wird. „Da wird eine ganze Geschichte erzählt wird, warum der Käufer nicht selbst kommen kann, weil er beispielsweise kurzfristig beruflich ins Ausland musste oder weil jemand in der Bekanntschaft krank ist und gepflegt werden muss,“ erzählt Henschel.

Solche Geschichten würden erst einmal plausibel und vertrauenserweckend klingen, deshalb gingen Verbraucher oft darauf ein. Deshalb rät die Expertin: „Man sollte vorsichtig sein, was solche Geschichten angeht.“

Selbstabholung ist die beste Lösung

Der Klassiker unter der Betrugsmaschen: Der Käufer soll in Vorzahlung gehen, dann erst will der Verkäufer die Ware verschicken – und tut es doch nicht. Das Geld ist weg. Anders als bei großen Portalen wie bei Ebay sind Kleinanzeigen-Portale unsicherer, was den Verkauf per Post angeht. Denn dort werden oftmals keine persönlichen Daten bei der Registrierung aufgenommen. Deshalb sollten Interessenten nie in Vorkasse gehen und die Ware lieber selbst abholen.

Vorsicht bei seltsamen Zahlungsmethoden

„Wenn der Anbieter im Ausland sitzt, ist generell Vorsicht angesagt. Ebenso wenn der Kauf oder Verkauf an gängigen Zahlungsmethoden vorbei geht, also zum Beispiel über Western Union gezahlt werden soll“, rät Dr. Katja Henschler. Bei Problemen ist es nämlich später nur schwer möglich, die Identität des Empfängers zu ermitteln oder das Geld zurückzufordern.

Betrugsmasche Paypal

Wie die Seite „onlinehaendler-news.de“ berichtet, kommt es vermehrt zu Betrugsmaschen mit dem Online-Bezahlsystem Paypal. Dort würden Kaufinteressenten den ausgehandelten Preis zwar wirklich auf das Paypal-Konto einzahlen, die Ware dann abholen oder auch oft über vermeintliche Bekannte abholen lassen. Doch dann behaupten sie einfach, dass sie die Ware niemals erhalten haben und schalten Paypal ein. Der Verkäufer hat keinen Beweis dafür, dass er die Ware abgegeben hat.

Ähnlich könnten die Betrüger vorgehen, wenn sie den falschen Betreff bei der Paypal-Zahlung einfügen. Deshalb sollten Sie Vorsicht walten lassen, wenn der Interessent vehement auf Paypal als Zahlungsmethode besteht.

Elektro-Ware selbst testen

Wenn es sich um Elektronikartikel handelt, sollten Sie sich nur bei einer persönlichen Übergabe von der Funktionstüchtigkeit der Ware überzeugen. Können Verkäufer keine Rechnungen für die Ware vorlegen, sollte man besser nicht zugreifen.

Inserate speichern

Wenn einmal etwas gekauft ist, kann der Privatkäufer die Ware eigentlich nicht mehr beanstanden oder das Geld zurück verlangen. Bis auf eine Ausnahme: Die Ware weist Mängel auf, die in der Produktbeschreibung so nicht auftauchen. Zum Beispiel einen defekten Akku. „Bei einem Kaufvertrag zwischen Privaten muss der Käufer das Vorliegen des Mangels beweisen, um seine Gewährleistungsrechte geltend zu machen“, erläutert Mona Semmler von der Verbraucherschutzzentrale Niedersachsen. Er muss also beweisen, dass der Artikel nicht so aussieht oder funktioniert wie im Inserat angegeben. In der Praxis bereite das allerdings häufig Probleme.

Da kann es helfen, wenn Kaufinteressenten vor der Übergabe Anzeigentexte oder Produktbeschreibungen speichern oder ausdrucken. Entdeckt man nach dem Kauf kaputte Teile oder funktioniert die Ware nicht richtig, kann sich der Käufer auf diese Dokumente berufen.

Vorsicht bei Hausbesuchen

Auch wenn der Interessent zu Ihnen nach Hause kommt, sollten Sie achtsam sein. Eine Betrugs-Masche ist, dass technische Tricks angewandt werden, um den Preis zu drücken – beispielsweise durch Störsender oder Universal-Fernbedienungen der zu verkaufende Fernseher plötzlich immer wieder ausgeht. Wenn Ihnen etwas merkürdig vorkommt, sollten Sie lieber vom Verkauf absehen.

Außerdem sollten Sie die Interessenten nicht durch die ganze Wohnung führen. Halten Sie den Verkaufsgegenstand schon im Flur bereit. Wenn Sie selbst etwas abholen, sollten Sie möglichst nicht alleine sein.

Nicht auf Ausweise oder Pässe hereinfallen

Manchmal verschicken Betrüger Kopien von Ausweisen oder Führerscheinen zum Verkäufer, um ihre Identität zu validieren. Dabei handelt es sich nicht immer um ein Zeichen von Seriösität: Die Ausweise sind oftmals entweder gefälscht oder es handelt sich um gestohlene Ausweise einer anderen Person.

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Was kann ich tun, wenn ich betrogen worden bin?

„Der Kauf ist ein Vertrag zwischen den beiden Parteien – Ebay Kleinanzeigen ist nur die Plattform der Vermittlung“, erklärt die Verbraucherschützerin Katja Henschler. Ein Rechtsschutz darüber besteht also nicht. Wer betrogen wurde, solle aber eine Betrugsanzeige erstatten. Theoretisch könne man das Geld oder seine Waren auch zurück fordern, aber solche Ansprüche gegenüber betrügerischen Anbietern seien so gut wie aussichtlos, sagt die Expertin. „Wer einmal Waren geschickt hat, ohne Geld zu bekommen oder Geld verschickt hat, ohne Waren zu bekommen, steht so gut wie hoffnungslos da. So ist leider unsere Erfahrung.“ Außerdem sollte man den Betrug beim Anzeigenportal melden. Dazu stellen die meisten extra Hotlines oder Mail-Adressen zu Verfügung. (chs/mit Material der dpa)