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DortmundStadiondach-Kletterer muss für Polizeieinsatz zahlen – über 12.000 Euro

Lesezeit 2 Minuten
Blaulicht auf einem Einsatzfahrzeug der Polizei (Symbolbild).

Blaulicht auf einem Einsatzfahrzeug der Polizei (Symbolbild).

Der Mann war während der EM 2024 auf das Dach des Dortmunder Stadions geklettert. Nun muss er für den Polizeieinsatz aufkommen.

Vor dem EM-Spiel Deutschland gegen Dänemark in Dortmund kletterte am 29. Juni 2024 ein Mann unter das Dach des Fußballstadions. Während des Spiels stieg er auf das Dach und löste einen Polizeieinsatz aus. Für den Einsatz stellt das Polizeipräsidium Dortmund dem damals 21-jährigen Osnabrücker nun die Kosten in Rechnung.

Laut Bescheid muss der Mann 12.076,93 Euro bezahlen. Ein Großteil des Betrages entfällt mit 9.973,00 Euro auf die Personalkosten der Einsatzkräfte. Daneben sind Kosten für die Überprüfung und Sicherstellung des Rucksacks durch Beamte des Landeskriminalamtes NRW sowie für den Einsatz des Polizeihubschraubers entstanden.

108 Polizistinnen und Polizisten im Einsatz

An dem Einsatz waren 108 Polizistinnen und Polizisten beteiligt. Die Polizei setzte unter anderem Bereitschaftspolizei, ein SEK und einen Hubschrauber ein. SEK-Kräfte konnten den fortwährend beobachteten Mann festnehmen.

Der zunächst unbekannte Mann wurde um 22.11 Uhr auf dem Stadiondach entdeckt. Polizeibeamte nahmen mit ihm die Kommunikation auf. Der Hubschrauber leuchtete währenddessen das Dach aus. Um 23.44 Uhr folgte der Osnabrücker den Anweisungen der Polizei und kehrte auf einen Steg unter dem Stadiondach zurück. Einsatzkräfte durchsuchten ihn und nahmen ihn fest.

"Roofer" wollte Fotos auf dem Stadiondach machen

Spezialisten des Landeskriminalamtes untersuchten den Rucksack auf Sprengstoff. Im Rucksack befand sich die Kameraausrüstung des Osnabrückers. Ermittlungen führten später zu der Erkenntnis, dass der Mann auf dem Dach Fotos aufnehmen wollte.

Wer ungesichert und unbefugt auf hohe Gebäude steigt und Fotos oder Videos aufnimmt, wird als "Roofer" bezeichnet - und begibt sich und Einsatzkräfte sowie Unbeteiligte in Gefahr.

Per Gesetz kann die Polizei den Verursacherinnen und Verursachern von Einsätzen die Kosten in Rechnung stellen. Ob und in welcher Höhe, ist von jedem Einzelfall abhängig. Den Gebührenbescheid erhält der Osnabrücker auf dem Postweg. Gegen diesen Bescheid kann er Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einreichen. Auf Antrag ist eine Ratenzahlung möglich. (red)

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.