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Hochwasserkatastrophe 2021Flut-Untersuchungsausschuss vernimmt letzte Zeugin

Lesezeit 2 Minuten
Seit Oktober 2021 haben sich zwei Parlamentarische Untersuchungsausschüsse im NRW-Landtag mit der Hochwasserkatastrophe von Juli 2021 beschäftigt - nun ist ein Ende abzusehen. (Archivbild)

Seit Oktober 2021 haben sich zwei Parlamentarische Untersuchungsausschüsse im NRW-Landtag mit der Hochwasserkatastrophe von Juli 2021 beschäftigt - nun ist ein Ende abzusehen. (Archivbild)

Über drei Jahre sind seit der Flut vom Juli 2021 vergangen. Ein Untersuchungsausschuss im Landtag hat sich in einem Aktenstreit verstrickt. Das Ende ist jetzt absehbar.

Bald vier Jahre nach der verheerenden Flut in Nordrhein-Westfalen kommt der Parlamentarische Untersuchungsausschuss im Düsseldorfer Landtag zum Ende. Als letzte Zeugin soll am Freitag ein weiteres Mal Bau- und Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) gehört werden. Spätestens bis zur Sommerpause solle der Abschlussbericht zur Hochwasserkatastrophe von Sommer 2021 vorliegen, sagte der SPD-Sprecher im U-Ausschuss, René Schneider. Rund 450 Seiten lägen im Entwurf bereits vor.

Es ist bereits der zweite Flut-Untersuchungsausschuss, und er sollte ursprünglich schon 2023 beendet werden, sagte Schneider. Der erste Ausschuss hatte noch in der vergangenen Wahlperiode im Oktober 2021 die Arbeit aufgenommen. Nach der Landtagswahl 2022 wurde er erneut aufgelegt.

Erst zehn Seiten - dann 425.000 

Dass weitere Jahre vergingen, lag an einem Aktenstreit mit Scharrenbach. Die Opposition war vor das NRW-Verfassungsgericht gezogen, nachdem die Ministerin dem U-Ausschuss zunächst nur zehn Aktenseiten geschickt hatte. Sie bezogen sich ausschließlich auf die drei Tage während des Starkregens im Juli 2021, durch den allein in NRW 49 Menschen starben und Schäden in Höhe von 13 Milliarden Euro entstanden. Die Klage hatte Erfolg. Das Ministerium lieferte dem Ausschuss daraufhin nach Angaben Schneiders 425.000 weitere Seiten. 

Und auch diese sind nach Ansicht der Opposition nicht vollständig. „Es fehlen noch immer Akten“, sagten Schneider. Die SPD insistiere aber nicht weiter, weil dann erneut das Verfassungsgericht angerufen werden müsste. „Und das, ehrlicherweise, kann man niemandem da draußen mehr vermitteln“, sagte Schneider. „Wir verzichten also auf eine erneute Klage.“ Die SPD sei im Ausschuss nun „die letzte Fraktion, die überhaupt noch Fragen hat“.

Die SPD will Zugriff auf private Kommunikationskanäle

Die SPD vermutet, dass Scharrenbach einige Amtsgeschäfte von einer privaten Mailadresse und auch per SMS getätigt hat. Hierauf habe das Parlament keinen angemessenen Zugriff. Im ebenfalls stark von der Hochwasserkatastrophe getroffenen Rheinland-Pfalz habe die damalige SPD-Ministerpräsidentin Malu Dreyer dagegen damals ihren SMS-Verkehr komplett offengelegt, sagte Schneider. 

Bei der Kommunikation über private Kanäle wie WhatsApp oder Mailadressen könnte jeder Chatverlauf und jede Nachricht gelöscht werden, sagte Schneider. Das sei gleichzusetzen mit einem Schreddern von Akten. Für die SPD sei die Lehre aus diesem und anderen laufenden Untersuchungsausschüssen, dass das perspektivisch verhindert werden müsse. 

Ein politisches Opfer hatte der U-Ausschuss schon gefordert: Die damalige Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) war wenige Wochen vor der NRW-Wahl 2022 wegen ihres Mallorca-Aufenthalts während der Flutkatastrophe zurückgetreten. (dpa)