Karneval 2020Zehn Dinge, die Jecken an Karneval beachten sollten
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Köln – Der eingeborene Kölner hat den Karneval im Blut. Kostüm- und Veranstaltungsplanung stehen bei den meisten bereits seit Wochen. Doch an den jecken Tagen strömen auch tausende Touristen aus der Region und dem Ausland in die Stadt – viele feiern Karneval zum ersten Mal in dieser Größe. Dabei gibt es einige Dinge, die zu beachten sind – auch für die kölschen Jecken! Wir haben eine Übersicht erstellt.
Kostüm ist Pflicht
Wer tatsächlich auf die Idee kommen sollte, Karneval unkostümiert feiern zu wollen, bleibt lieber Zuhause. Denn Verkleiden an Karneval in Köln ist Pflicht. Dabei muss das Outfit noch nicht einmal teuer sein. Schließlich gibt es zahlreiche Tipps, wie man Kostüme selber machen kann – und zwar ohne viel Geld auszugeben. Sonst reicht auch ein Hut oder eine Pappnase.
Mitsingen gehört dazu
Kölner Karneval ohne kölsche Lieder? Undenkbar! In so ziemlich jeder Kneipe werden während der tollen Tage die gleichen Karnevalsklassiker hoch und runter gespielt. Jecken, die sich bei Hits wie „Drink Doch Ene Met“ in den Armen liegen – das gehört einfach dazu. Doch auch 2020 haben die Kölner Bands wieder neue Songs mit im Gepäck – hier haben wir eine Übersicht erstellt. Wer nicht unangenehm auffallen will, sollte textsicher sein – oder zumindest den Refrain kennen. Denn: Mitsingen ist Pflicht.
Egal ob an Weiberfastnacht oder beim Rosenmontagszug – mit Sperrungen ist in der Altstadt bei den großen Karnevalsveranstaltungen schon im Verlauf des Vormittags zu rechnen. Wer also in der Innenstadt feiern möchte, sollte sich früh auf den Weg machen – am besten mit Bus und Bahn. Doch selbst wer während der Karnevalsfeiertage mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist, sollte Geduld mitbringen, da viele Busse und Bahnen überfüllt sind. Oft lohnt auch der Weg zu Fuß – hier lernt man schnell andere Jecken kennen!
Wildpinkeln kann teuer werden
Auch wenn das Kölsch auf die Blase drückt - entleeren sollte man diese keinesfalls an der nächsten Straßenecke. Wer beim Wildpinkeln erwischt wird, dem droht ein Bußgeld von bis zu 200 Euro. Stattdessen sollten die Jecken lieber die Toiletten-Stationen nutzen.
Tricks gegen den Kater
Einen Anspruch auf karnevalsfrei haben Arbeitnehmer selbst in Köln nicht. Grundsätzlich gilt: Wer feiern will, muss Urlaub nehmen. Ein Jeck verlor einen Prozess beim Landesarbeitsgericht Köln. Sein Arbeitgeber hatte seine jahrelange Tradition eingestellt, an einem oder an mehreren Karnevalstagen bezahlt freizugeben (Landesarbeitsgericht Köln, Az: 6 Ta 76/06). Wer also trotz Karnevalsfeierei morgens wieder ins Büro muss, sollte sich schon vorab ein paar gute Hausmittelchen gegen den Kater heraussuchen.
Glasverbot
Aus Sicherheitsgründen werden an Weiberfastnacht, am Karnevalssamstag und am Rosenmontag Glasflaschen aus der Altstadt und dem Zülpicher Viertel verbannt. Wo genau sich die glasfreien Zonen befinden und Getränke in Plastikbecher umgefüllt werden müssen, erklärt die Stadt auf ihrer Internetseite. Dosen und Plastikbehältnisse sind erlaubt.
Verkleidet im Auto
Wer im Auto unterwegs ist, darf natürlich auch dort sein Kostüm tragen – allerdings nur solange es nicht die Sicht behindert, warnen Rechtsexperten. Urteile dazu sind nicht bekannt. Aber: Die Kaskoversicherung könnte sich wegen grober Fahrlässigkeit wenig karnevalistisch zeigen.
Lärm – aber nicht unbegrenzt
Dass es während der tollen Tage lauter ist als überlich, ist allseits bekannt. Rücksicht auf Nachbarn sollte man dennoch nehmen. „Es gibt kein Gewohnheitsrecht, wonach Mieter während der tollen Tage oder einmal im Monat oder dreimal im Jahr lautstark feiern dürfen“, stellt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund klar. Das heißt grundsätzlich: „Spätestens ab 22 Uhr muss die Musik leiser gestellt werden, und dann ist auch Schluss mit wilden Tanzeinlagen in der Wohnung.“
Kneipenbesitzer haben da schon bessere Karten: Lärmbeeinträchtigungen beim Kölner Karneval sind seit Jahrzehnten üblich, befand das Amtsgericht Köln. Insbesondere in der Nacht von Rosenmontag auf Karnevalsdienstag kann einem Gastwirt daher nicht ohne weiteres vorgeworfen werden, dass er durch lautstarke Feiern in seiner Kneipe gegen Lärmschutzvorschriften verstößt. Es ist zweifelhaft, ob es in dieser Zeit überhaupt „Nachtruhe“ gibt (Az.: 532 OWI 183/96).
Vorsicht mit der Schere
Wer an Weiberfastnacht fremde Krawattenspitzen abschneidet, kann von den schlipsgeschädigten Herren auf Schadenersatz verklagt werden. „Also besser nachfragen, bevor die Schere zum Einsatz kommt“, rät die Juristin.
Vor allem wer einem Mann ungefragt an den Kragen geht, der kein Rheinländer ist und auch nicht mitfeiert, muss mit Ärger rechnen. Vielleicht hilft die Charme-Offensive: Mit einem anschließenden „Bützje“, also einem Küsschen, verschmerzen die meisten Herren die kurze Krawatte etwas leichter.
Achtung vor scharfen Wurfgeschossen
Auch diese Regel können Sie sich schon einmal notieren: Wenn beim Rosenmontagszug wieder tonnenweise Kamelle in die Zuschauermenge fliegen, sollte man entweder gut fangen können oder doch lieber in Deckung gehen. Wer von „Wurfgeschossen“ der vorbeiziehenden Jecken getroffen wird, hat im Regelfall keinen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld – so hat es ein Gericht entschieden.
Eine Frau aus dem Aachener Raum war von einer scharfkantigen Pralinenschachtel auf der Stirn getroffen worden und verlangte Schmerzensgeld. Das Amtsgericht Aachen winkte ab: Es sei allgemein bekannt, dass bei Karnevalsumzügen von den Festwagen aus süße Gegenstände geworfen werden. Jeder Zuschauer willige deshalb durch seine Teilnahme „stillschweigend in ein naheliegendes Verletzungsrisiko“ ein (Amtsgericht Aachen, Az.: 13 C 250/05). (red)