Die Polizei sucht nach der Unfallfahrerin, die nach der Kollision zunächst ausgestiegen war, sich dann aber vom Unfallort entfernte.
Schwer verletzt27-jähriger Kölner von Mercedes-SUV angefahren – Polizei sucht Fahrerin

Der 27-jährige Kölner musste nach dem Unfall schwer verletzt ins Krankenhaus. Die Polizei sucht nun nach der Fahrerin des am Unfall beteiligten SUV des Herstellers Mercedes.
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Am Samstag (12. April) ist ein 27-jähriger Kölner in Langerwehe (bei Düren) von einem Pkw erfasst worden, nachdem er aus bislang ungeklärten Gründen auf die Fahrbahn gestürzt war. Der Mann erlitt schwere Verletzungen.
Der Unfall ereignete sich gegen 15:30 Uhr in der Straße „In den Benden“. Der Mann aus Köln war auf Höhe der Hausnummer 6 unterwegs, als es zu dem Unfall kam. Nach seinem Sturz auf die Fahrbahn, für den es noch keinerlei Erklärungen gibt, erfasste ihn ein weißer SUV des Herstellers Mercedes, wie die Polizei am Montag (14. April) mitteilte.
Ein Rettungswagen brachte den Schwerverletzten anschließend ins Krankenhaus. Der Unfallwagen hatte nach dem Zusammenstoß zunächst noch angehalten, erläuterte die Polizei.
Polizei sucht Fahrerin des weißen Mercedes-SUV
Eine bislang unbekannte Frau im Alter von 70- 75 Jahren mit grauen Haaren und Kurzhaarfrisur sei aus ihrem Fahrzeug ausgestiegen und soll vor Ort mit anwesenden Zeugen gesprochen haben. Doch dann entfernte sich die Frau allerdings vom Unfallort. Laut Einschätzung der Polizei, ohne ihren Pflichten als Unfallverursacherin nachgekommen zu sein.
Deshalb sucht die Polizei nun nach der Frau, die den weißen Geländewagen der Marke Mercedes zum Unfallzeitpunkt gesteuert hat. Sie bittet Zeugen, sich unter der 02421 949-0 bei der Polizei zu melden.
Sich nach einem Unfall als Beteiligter ohne zwingenden Grund vom Ort des Geschehens zu entfernen, ist in Deutschland kein Kavaliersdelikt. Es handelt sich um eine Straftat, die ein hohes Strafmaß nach sich ziehen kann – insbesondere bei Personenschaden.
Laut Polizei NRW gilt als Unfallbeteiligter, wer zur Verursachung des Unfalles beigetragen hat. Wie der Betroffene beteiligt war, spielt dabei erstmal keine Rolle. Die Person muss auch nicht zwangsläufig gegen Verkehrsregeln verstoßen haben. (oke)