Abgebrochene Gehirn-OPFührte Zwist unter Ärzten zur Kündigung?

Das Klinikum Merheim ist Teil der Städtischen Kliniken.
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Köln – Im Streit um die fristlose Kündigung eines Neurochirurgen am Klinikum Merheim treffen sich beide Parteien Ende kommender Woche zu einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht. Der Fall hat am Freitag bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ könnte ein Disput zwischen dem angesehenen Neurochirurgen Dr. Mohammad Maarouf und einem weiteren Arzt der Klinik Hintergrund der Kündigung sein.
Privatdozent Maarouf leitet in Merheim die Sektion für Funktionelle Neurochirurgie und Stereotaxie, zuständig zum Beispiel für Patienten mit Hirntumoren oder chronischen Schmerzsyndromen. Am 8. Juli sollte Maarouf einem Patienten einen Hirnschrittmacher einsetzen. Seinem Anwalt Rolf Bietmann zufolge wurde der Arzt jedoch während der Operation – allerdings noch bevor den Schädel des Patienten geöffnet war – zum Ärztlichen Direktor der Klinik gerufen. Dort habe er seine fristlose Kündigung erhalten – angeblich weil er einen früheren Famulanten (Arzt im Praktikum) eigenständig habe operieren lassen. Bietmann bestreitet die Vorwürfe, sie seien „völlig haltlos“.
Wie zu erfahren war, könnte die Ursache für die schweren Anschuldigungen ein Zerwürfnis zwischen Maarouf und einem ärztlichen Kollegen gewesen sein. Beide hatten im Juni gemeinsam einen Patienten operiert. Die OP habe jedoch abgebrochen werden müssen, angeblich weil der Kollege einen Fehler gemacht habe, heißt es. Maarouf habe dem Mann im Anschluss untersagt, noch ein weiteres Mal in seiner Abteilung tätig zu werden. Der Mediziner soll sich daraufhin an die Klinikleitung gewandt und von den angeblichen operativen Eingriffen des Famulanten berichtet haben. Eine Art Racheakt also? Eine Kliniksprecherin wollte sich dazu auf Anfrage nicht äußern.
Aussage steht gegen Aussage
Der Klinik zufolge habe der 8. Juli als Termin für das Gespräch mit dem Chirurgen bereits drei Tage vorher festgestanden, der Arzt sei gebeten worden, etwaige Operationen zu verlegen. Im Gespräch selbst habe der Chirurg „zu keinem Zeitpunkt“ darauf hingewiesen, dass er gerade aus einer laufenden OP komme.
Anwalt Bietmann widerspricht: Einen Hinweis auf das Gespräch habe es vorher nicht gegeben. Dass der Ärztliche Direktor von der Operation nichts gewusst habe, sei „absurd“.