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Alkoholverkauf und -konsumDiese Corona-Regeln gelten in Köln am Abend

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Alkohol_Tankstelle

Symbolbild

Köln – Mit dem Teil-Lockdown am 2. November wurde auch die Regelung zum Alkoholverkauf noch einmal leicht verschärft. Im gesamten Stadtgebiet ist es nun täglich von 22 bis 6 Uhr am Folgetag verboten, alkoholische Getränke zu verkaufen.

Dies gilt für alle Verkaufsstellen wie Kioske, Tankstellen und auch Supermärkte. Alkohol durfte vor dem Teil-Lockdown bis 23 Uhr verkauft werden – in Anpassung an die Sperrstunde in der Gastronomie. Nach der Komplettschließung im Gastgewerbe wurde dies nun aber angeglichen.

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Konsumverbot im öffentlichen Raum

Weiterhin gilt stadtweit ein Konsumverbot im öffentlichen Raum zwischen 22 und 6 Uhr morgens. An Hotspots gilt weiterhin ein noch schärferes Verkaufsverbot von freitags, 20 Uhr, bis montags um 6 Uhr. Diese Regelung gilt in der Altstadt, im Stadtgarten und Umgebung, auf dem Brüsseler Platz und den umliegenden Straßen, an der Schaafenstraße und Umgebung, im Zülpicher Viertel und auf dem Rheinboulevard/Rheinpromenade rechtsrheinisch.

Mir dem Verkaufsverbot und dem Verbot des Konsums in der Öffentlichkeit soll vor allem verhindert werden, dass sich größere Gruppen im Freien treffen.