Beschlagnahme als MöglichkeitStadt Köln will „Russenhäuser“ nutzen
Sülz – Der Vorstandsvorsitzende des Kölner Haus- und Grundbesitzervereins, Konrad Adenauer, Pfarrer Franz Meurer, Kabarettist Jürgen Becker, der Autor Martin Stankowski und andere namhafte Kölner hatten zuletzt vor den Häusern an der Friedrich-Engels-Straße 3 bis 7 gegen deren Leerstand demonstriert. Der erhitzt die Gemüter vieler in der Stadt ganz besonders, seit Putin die Ukraine überfallen hat.
Eigentümerin der Gebäude ist die Russische Föderation
Denn Eigentümerin der Gebäude, in denen sich immerhin auch 80 Wohnungen befinden, ist ausgerechnet die Russische Föderation. So hatten vor dem Aufmarsch der Prominenten bereits zahlreiche Demos und Besetzungen der Häuser stattgefunden, mit denen die Teilnehmer angesichts der Pandemie und des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges eine Enteignung der Eigentümerin forderten.
Das hatte die Stadtverwaltung bislang immer abgelehnt, mit dem Hinweis darauf, eine solche sei gegen den anderen Staat nicht durchsetzbar. Nun hat sich das Blatt gewendet. Auf der Basis eines neuen Rechtsgutachtens hat sie einen Weg gefunden, das Grundstück zu nutzen. Und zwar soll ein neuer Bebauungsplan diese Möglichkeit eröffnen. Eine Vorschrift des Baugesetzbuches ermöglicht eine Enteignung zum Zweck der Verwirklichung eines Bebauungsplans.
Stadt Köln: Enteignung möglich mit wirksamen Bebauungsplan
Voraussetzung ist, dass in dem neuen Plan das Areal als Gemeinbedarfsfläche für notwendige städtebauliche Belange ausgewiesen wird. In ihrer Pressemitteilung schreibt die Stadt, sie könnte das Grundstück beispielsweise im Rahmen ihrer Planungshoheit als Schulgrundstück festsetzen. „Ist der Bebauungsplan wirksam“, so heißt es in der Mitteilung, „wird auch eine Enteignung möglich.“ Die Idee, das Grundstück zumindest auch als Schulgrundstück zu nutzen, hatten auch bereits Bezirkspolitiker.
Friedhelm Hilgers, Vorsitzender der SPD-Fraktion, hatte bei der vergangenen Demo darauf aufmerksam gemacht, dass die Gebäude gut als Schulgebäude gebraucht werden könnten, beispielsweise für die neue Gesamtschule Lindenthal. Bislang ist ein Teil der Schule in dem ehemaligen Gebäude der ehemaligen Elsa-Brändström-Schule gegenüber den Russenhäusern an der Berrenrather Straße untergebracht, der andere Teil aufgrund von Platzmangel auf einen zweiten Standort in Müngersdorf. „Die BV hat sich schon mehrfach mit dieser Liegenschaft befasst und schon vor Jahren für eine gemeinwohlorientierte Nutzung stark gemacht“, betont Hilgers. „Nach dem massiven Auftritt von Repräsentanten der Stadtgesellschaft scheint die Stadt sich nun zu bewegen.“
Viele Nutzungsmöglichkeiten der „Russenhäuser“
Auch die anderen Mitglieder der Bezirksvertretung sehen viele Nutzungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit: „Neben einem Erweiterungsbau für die Gesamtschule, können dort Wohnmöglichkeiten für Studierende oder Behinderte entstehen“, sagt Roland Schüler (Grüne). „Die Stadtbibliothek Sülz könnte vor Ort schöne Räume erhalten und gleichzeitig ein Treff für die Bürgerschaft entstehen.“ Der ehemalige Professor für Medienrecht, Jürgen Bremer, der sich mit einer von 7000 Menschen unterschriebenen Petition für die Enteignung eingesetzt hatte, lobt den Kurswechsel der Stadtverwaltung: „Die Stadt hat sich offensichtlich genau mit der Situation auseinandergesetzt und sich beweglich gezeigt“, sagt er. „Der Weg einer Enteignung über die Vorschriften des Baugesetzbuches ist juristisch geschickt und könnte am Ende zu einem positiven Ergebnis führen.“
Enteignungsverfahren dürfte ein gutes Jahrzehnt dauern
Bei dem Verfahren handele es sich allerdings um einen juristischen Marathon. Die Strecke sei nicht nur lang, sondern auch steinig. „Die Aufstellung eines Bebauungsplans“, so Bremer, „sowie ein darauf fußendes Enteignungsverfahren dürften selbst bei schneller Bearbeitung ein gutes Jahrzehnt dauern.“
Im Zweifel sei aber auch das besser als weitere 20 Jahre untätig zuzusehen, wie die Russische Föderation die Häuser vor den Augen der Bevölkerung provokativ leer stehen und vergammeln lässt, während die Wohnungsnot Jahr für Jahr wächst. Bremer hat allerdings auch eine Idee, wie es schneller gehen könnte: „Die Stadt könnte mutig sein und die Immobilie beschlagnahmen“, sagt er. Eine Beschlagnahme ist zur Abwehr von Gefahren, beispielsweise drohender Obdachlosigkeit von Menschen ausnahmsweise zulässig. „Wir steuern auf den Winter zu“, so Bremer, „und neben den vielen Wohnungslosen Menschen gibt es auch immer mehr Flüchtlinge, die zu uns kommen.“
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Neben der Beschlagnahme könnte die Enteignung gleichzeitig vorangetrieben werden. Führen diese Wege zum Erfolg, könnten in den Häusern der Russischen Föderation möglicherweise auch solche Menschen Zuflucht finden, die vor dem Angriffskrieg aus der Ukraine geflohen sind.