Beschwerde gegen VerbotEin Kölner will mit seinem Hund auf den Friedhof
Köln – Köln hat 55 städtische Friedhöfe mit einer Gesamtfläche von knapp 1000 Fußballfeldern. Eins haben alle Gräberfelder gemeinsam: Hunde müssen draußenbleiben. Das Mitführen von Tieren (ausgenommen Blindenhunde und Behinderten-Begleithunde) ist laut Kölner Friedhofssatzung nicht gestattet.
Das will jetzt ein Herrchen ändern. Peter Lemke heißt der Mann, 52 Jahre alt, Ingenieur. Ortstermin mit Lemke und seiner Mischlingshündin Lotti vor dem Melaten-Friedhof. Zwei plakative „Hunde verboten!“-Schilder stehen nahe des Eingangs zur Trauerhalle, für Lemke und Lotti heißt es deshalb: Stopp! „Ich halte das Hundeverbot für unnötig“, sagt er. „Ich bin überzeugt, dass alle Kölnerinnen und Kölner, die gerne mit ihrem Hund einen Friedhof besuchen wollen, sich der Würde des Ortes bewusst sind und die Friedhöfe nicht zum Gassigehen missbrauchen.“
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Deshalb schrieb Lemke einen Brief an den Beschwerdeausschuss des Stadtrats: „Ich möchte, dass die Friedhofssatzung geändert wird und es grundsätzlich erlaubt ist, mit Hunden Friedhöfe zu besuchen.“ Natürlich müssten dann an den Eingängen Kotbeutelhalter hängen, so wie es sie in Kölner Parks gibt.
„Auf Kölns Friedhöfen waren Hunde noch nie erlaubt“, sagt Manfred Kaune, Leiter des Grünflächenamtes. „Wer einen Hund dabei hat, kann mit Bußgeldern von bis zu 500 Euro belegt werden. Das ist aber noch nie geschehen. Unsere Mitarbeiter sprechen die Besucher freundlich an, bitte ohne Hund zu kommen.“ Großzügiger ist die Regelung auf den fünf katholischen Friedhöfen in Köln. Dort gilt: „Wenn der Verstorbene eine enge Beziehung zum Hund hatte oder Angehörige keine Möglichkeit sehen, das Tier abzugeben, erhalten sie eine Ausnahmegenehmigung“, so Pressereferentin Sarah Meisenberg. (red)