Betrug mit Corona-SoforthilfeStudentin beantragte und erhielt zu Unrecht 9000 Euro
Köln – Als Marion K., die auf Lehramt studiert, am Donnerstag in Saal 247 des Amtsgerichts saß, konnte sie nicht aufhören zu weinen, so groß war ihre Angst, dass ihr eine Verurteilung die berufliche Zukunft verbauen könnte. Angeklagt war die 29-Jährige des Subventionsbetrugs: Sie habe am 31. März 2020 bei der Bezirksregierung Köln zu Unrecht Corona-Soforthilfe beantragt.
Ein paar Tage später wurden ihr 9000 Euro überwiesen. Die Hilfen wurden Kleinunternehmen, Angehörigen der Freien Berufe, Gründern sowie Solo-Selbstständigen und Freiberuflern im Haupterwerb zur Vermeidung von finanziellen Engpässen in den Folgemonaten gewährt. Geknüpft war die Unterstützung an mehrere Bedingungen; dazu zählte, dass das Geld nur zur Deckung von Betriebskosten verwendet werden durfte.
Job in der Pandemie verloren
Marion K. (Name geändert) sagte, Ende März habe sie sich in einer Notlage gesehen. Die Promotions-Firma, bei der sie einen Nebenjob hatte, habe sie in den unbezahlten Urlaub geschickt, und sie habe kein Bafög mehr bekommen. Groß sei ihre Sorge gewesen, die Miete und den Krankenversicherungsbeitrag nicht mehr zahlen zu können.
Die Idee, den Antrag auf Soforthilfe zu stellen, sei von ihrer Mutter gekommen. Sie selber habe sich die Bedingungen nicht genau durchgelesen. Das Geld habe sie abgehoben, aber nicht ausgegeben; bis heute liege es zuhause im Fernsehschrank.
Zusätzlich Überbrückungshilfe von Studienstiftung bekommen
Aus mehreren Gründen hätte sie die Hilfe nicht beantragen dürfen, machte ihr die Amtsrichterin klar. Vor allem deshalb nicht, weil sie „im Hauptberuf“ Studentin war und ist. Hinzu kommt, dass sie bei der Promotion-Firma einen Angestelltenvertrag hatte und zusätzlich Leistungen als Selbstständige abrechnete; das feste Gehalt lag deutlich über dem Honorar, somit war sie größtenteils nicht freiberuflich tätig.
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Einen weiteren Nebenjob hatte sie als Referentin. Ferner hielt die Richterin fest, die Corona-Soforthilfen seien nicht für den Lebensunterhalt bestimmt gewesen. Zu Sprache kam auch, dass Marion K. im April 2020 obendrein eine Überbrückungshilfe von einer Studienstiftung bekommen hatte; bei einer Verlosung unter rund 1000 Bewerbern, zu denen sie gehörte, waren 80 ausgewählt worden. Die Richterin stellte das Verfahren gegen zwei Auflagen ein: Die Studentin muss die 9000 Euro zurückzahlen und der Kölner Tafel 600 Euro überweisen.