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Zwei FälleBetrug um Corona-Soforthilfe: Kölner Richter lässt Milde walten

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Die NRW-Soforthilfe 2020 konnte Online beantragt werden.

Köln – Kistenweise erreichten ihn die Akten mit Verfahren um Betrug mit der Corona-Soforthilfe, sagt der Kölner Richter Wolfgang Schaarmann. In neun von zehn Fällen sei die kriminelle Energie der meist bis dato unbescholtenen Verdächtigen als sehr gering anzusehen. Entsprechend milde zeigte sich der Richter am Montag in zwei Verfahren vor dem Amtsgericht Köln.

Vater und Sohn wegen Subventionsbetrugs angeklagt

Zunächst saßen Vater und Sohn in Saal 250 auf der Anklagebank. Der 62-jährige Angeklagte, selbständig mit einem Handwerkerbetrieb, hatte 9000 Euro Soforthilfe beantragt und dabei verschwiegen, finanzielle Probleme zu haben. Da er zur Vertuschung das Konto seines Sohnes angab, wurde der Sohn wegen Beihilfe belangt. Er hatte dem Vater Teile des Geldes ausgezahlt.

„Ich hätte die Soforthilfe gar nicht gebraucht“, sagte der Unternehmer. Er habe keine finanziellen Probleme; Schufa-Einträge sollen auf einen Unterhaltsstreit zurückgehen. „Warum haben Sie dann den Antrag gestellt?“, fragte der Richter. Der Soforthilfe wäre überall angepriesen worden und vielleicht hätte man das Geld bei möglichen Engpässen doch noch gut gebrauchen können.

Angeklagter: „Das wird Betrügern ja einfach gemacht“

Der Angeklagte zeigte sich überrascht, dass binnen weniger Tage und ohne Prüfung das Geld angewiesen wurde. „Das wird Betrügern ja sehr einfach gemacht“, sagte er, offenbar ohne sich selbst gemeint zu haben. Da das Geld zurück an die Bezirksregierung geht, schlug der Richter vor, das Verfahren gegen jeweils 150 Euro einzustellen. Dem stimmte alle Beteiligten zu.

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Weitaus härter hatte die Corona-Krise ein Ehepaar getroffen. Die Frau betreibt einen Schulkiosk, der Mann ein Restaurant. Zwei Soforthilfe-Anträge wurden bewilligt und 18.000 Euro ausgezahlt, dabei befand sich die Angeklagte in einem Insolvenzverfahren und der Ehemann arbeitet hauptberuflich bei einem Ordnungsamt im Umland. Damit waren beide nicht antragsberechtigt.

Steuerberater riet Eheleuten zu Soforthilfe-Anträgen

„Unser Steuerberater hat uns zu den Anträgen geraten“, sagte der 53-jährige Angeklagte, das Unternehmen der Ehefrau sei nur durch einen säumigen Großkunden in Schieflage geraten. Bei dem Online-Antrag zur NRW-Soforthilfe habe man sich die Bedingungen nicht richtig durchgelesen und erst im Nachhinein realisiert, dass man sich wohl strafbar gemacht habe.

Da die Bank die bewilligten Gelder auf dem Konto der 49-jährigen Angeklagten vorsorglich eingefroren hatte, kann das Geld schnell zurückfließen. Das Verfahren wurde eingestellt. Nicht ganz so glimpflich kam der Mann davon. Da er die Soforthilfe ausgegeben hat und nicht schnell zurückzahlen kann, wurde er wegen Betruges verurteilt; jedoch nur zu einer Verwarnung.