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In Köln vor GerichtErzieherin wehrt sich gegen hohes Bußgeld für Sitzen am Lagerfeuer

Lesezeit 3 Minuten
Gericht Erzieherin

Richterin Maika Czerny führte im Amtsgericht die Verhandlung gegen die 39-jährige Kölnerin.

Köln – Das Knöllchen der Stadt Köln sorgte bei einer arbeitslosen Erzieherin für blankes Entsetzen. 350 Euro plus Gebühren sollte die Hartz IV-Empfängerin bezahlen, „für einmal hinsetzen“, wie sie selbst sagt. Am Donnerstag verhandelte das Amtsgericht über den Bußgeldbescheid, der den Verstoß gegen die Corona-Schutzverordnung aus dem ersten Lockdown zum Gegenstand hatte.

Ein Spaziergänger hatte im April mehrere Menschen beobachtet, die am Höhenfelder See am Lagerfeuer gesessen hatten. Offenbar hatte die Gruppe in dem Waldgebiet übernachtet und am Vorabend zusammen gegrillt und getrunken. Zu dem Zeitpunkt durften in der Öffentlichkeit nur zwei Personen aus zwei verschiedenen Haushalten aufhalten, Picknicken im Park war verboten.

Der Passant regte sich so sehr über den Verstoß gegen die gültigen Schutzbestimmungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie auf, dass er mit dem Handy die Polizei rief, woraufhin ein Streifenwagen ausrückte. Es sollte somit ein sehr teurer Grillabend für die etwa zehnköpfige Gruppe werden, jeder Teilnehmer bekam eine Anzeige und letztlich das 350 Euro-Bußgeld.

Erzieherin streitet Picknick-Teilnahme in Köln ab

Ausreden mancher Teilnehmer, es handele sich um mehrere Kleingruppen oder man habe weit genug auseinander gesessen, ließen die Beamten nicht gelten. „Ich kann den Unmut der Leute verstehen, aber die Regeln waren nunmal so“, sagte ein Polizist im Zeugenstand. Andere hätten das Bußgeld direkt akzeptiert und zu ihren Bekannten gesagt: „Ist okay, die haben ja Recht.“

Im nun verhandelten Fall sagte die Erzieherin, zunächst alleine am See spazieren gegangen zu sein. „Gerade weil ich ja die Corona-Regeln befolge“, erklärte die 39-Jährige. Sie sei dann zufällig auf einen Bekannten gestoßen und habe sich zu ihm gesetzt. Weitere Personen seien dann dazugestoßen, wobei sie sich nichts weiter gedacht habe, da sie Abstand gehalten hätten.

Vorwurf der nicht erlaubten Zusammenkunft bleibt bestehen

Kritisch fragte Richterin Maika Czerny, was die damalige Bonnerin denn gegen 7 Uhr morgens an dem Baggersee in Dellbrück gesucht habe. „Das ist mein Lieblingsplatz in Köln, ich walke dort gerne“, antwortete die Beschuldigte und bekräftigte, weder mit der Gruppe übernachtet, noch gepicknickt zu haben. Einzelne Teilnehmer habe sie aber von früheren Treffen dort gekannt.

Richterin Czerny nahm die Aussage, die nicht widerlegt werden konnte, so hin. Der Vorwurf der verbotenen Zusammenkunft hingegen sei nicht wegzudiskutieren, „der Verstoß liegt vor, indem sie sich leichtfertig dazugesetzt haben.“ Demnach müsse es ein Bußgeld geben. „Aber es gab doch keine Ausgangssperre und es war öffentlicher Raum“, sagte die Erzieherin.

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Unter Tränen sagte die arbeitslose 39-Jährige, den Betrag nicht zahlen zu können, zumal sie erst kürzlich nach Köln umgezogen sei. Auch äußerte sie Bedenken, der Vorgang könnte im polizeilichen Führungszeugnis auftauchen, was ihr Chancen beider Jobsuche verbauen könnte. Die Angst konnte die Richterin ihr nehmen: „Das war nur eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat.“

Richterin senkt Bußgeld auf 120 Euro

Da der Picknick-Vorwurf nicht zu halten war, hätte sich das Bußgeld auf 200 Euro reduziert, die Richterin senkte es aber noch einmal auf 120 Euro, da die Erzieherin sich einsichtig und vom Verfahren beeindruckt gezeigt habe. Unterm Strich wird es aber teurer, denn obendrauf kommen noch 50 Euro Gerichtsgebühr sowie Fahrtkosten und möglicher Verdienstausfall der Zeugen.

Seit Inkraftsetzung der Corona-Schutzverordnung im März diesen Jahres hat die Stadt Köln bis Mitte November insgesamt 8828 Verstöße in diesem Zusammenhang festgestellt, 3473 entfielen dabei auf umgangenes Kontaktverbot, 191 auf verbotenes Grillen und Picknicken in Grünanlagen. Die Summe der erlassenen Corona-Knöllchen beläuft sich auf insgesamt 493.884 Euro.