Chatroom für PädophileAdministrator steht vor Kölner Gericht – Polizist gibt Einblick
Köln – „Es ist unfassbar, was da im Netz kursiert“, sagte ein Kölner Polizist am Mittwoch im Landgericht im Rahmen einer Verhandlung um Verbreitung von Kinderpornographie. Der erfahrene Kripobeamte sprach von Männern, die sexuelle Fantasien jeglicher Form ausleben wollen und sich dazu Gleichgesinnte suchen. Die Täter tummeln sich in Chatrooms, tauschen Bilder und Videos aus und verabreden sich zum Missbrauch. Eine Plattform dafür geboten hatte ein 38-Jähriger aus Baden-Württemberg, der als Administrator eine Gruppe für Pädophile organisiert und befeuert hatte. Ihm droht nun eine mehrjährige Gefängnisstrafe.
Administrator von Chatroom galt als Schlüsselfigur
Auf die Spur war man dem Angeklagten im Rahmen des Missbrauchskomplexes von Bergisch Gladbach (hier lesen Sie mehr) gekommen, besagte Chatgruppe hatten Ermittler auf dem Handy von Jörg L. gefunden, der kürzlich wegen schweren sexuellen Missbrauchs zum Nachteil seiner Tochter zu zwölf Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt worden war. L. agierte unter dem Namen „Bulls Eye“ in der Gruppe. Als Administrator galt der Angeklagte als Schlüsselfigur, um weitere Täter zu ermitteln und aktuell laufende Missbrauchshandlungen stoppen zu können.
Er hatte sich in dem Chat selbst verraten, indem er Details zu einer Reise nach Thailand preisgegeben hatte. So schrieb er am Abreisetag, jetzt nonstop nach Bangkok zu fliegen. Bei seiner Rückkehr beschwerte er sich, das Hotel zweimal habe bezahlen zu müssen, da sein Reiseanbieter insolvent gegangen wäre. „Wir haben die Passagierlisten der infrage kommenden Flüge angefordert“, erläuterte der Kölner Ermittler. Fünf Personen mit seinem Vornamen seien dabei gewesen, das Bundeskriminalamt habe die Adressen dazu geliefert. Eine davon lag im Schwarzwald, hier lebt der Angeklagte, was er im Chat ebenfalls preisgegeben habe.
Angeklagter verabredete sich zum Missbrauch von Säugling
Die Kölner Kriminalbeamten überwachten die Handygespräche des Angeklagten, ließen dessen Elternhaus, in dem er immer noch lebt, mittels einer Kamera observieren und installierten einen GPS-Sender an dessen Auto. „Das brachte für die Ermittlungen aber nichts“, so der Beamte. Der Beschuldigte habe nur wenige unauffällige Gespräche geführt und sei mit dem Auto nur zwischen seinem Wohnort und der Arbeitsstätte, einer Metallfirma, hin und her gependelt. Zur Durchsuchung und Festnahme sei es gekommen, nachdem der Mann sich im Chat mit dem Vater eines Säuglings verabredet hatte; das Kind sollte gemeinsam missbraucht werden. Das mögliche Treffen galt es zu verhindern. Der Vater aus Oranienburg erhielt im November vor einem Schöffengericht dreieinhalb Jahre Haft.
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In dem Chat des Dienstes Threema, der als sicherer und privater Messenger angepriesen wird, da keine Handynummer erforderlich sei, fanden die Ermittler 5592 Textnachrichten und 2390 Bilder, die teilweise schwerste Missbrauchstaten an Mädchen zeigten, vom Säugling bis zum Teenageralter. Bis zu 76 Personen hatten sich in der Gruppe befunden, ausgewählt vom angeklagten Administrator. Wer eintreten wollte, musste sich mit dem Versand von Kinderporno-Material „legitimieren“, damit ausgeschlossen werden konnte, dass es sich um einen Polizisten handelt. Einige Teilnehmer missbrauchten aktiv ihre eigenen Kinder und zeigten Fotos davon. Nahezu alle Personen seien identifiziert worden, auch durch Aufzeichnungen des Administrators.
Bis zu seiner Festnahme im Mai hatte der Angeklagte die Chatgruppe etwa anderthalb Jahre betrieben, selbst Bilder eingestellt und mit menschenverachtenden Kommentaren versehen. Mittlerweile schäme er sich dafür. Einem psychiatrischen Gutachter sagte er, als Kind selbst von einem Mann missbraucht worden zu sein, er habe sich nun in Therapie begeben. Sein Anwalt erklärte, die Eltern des Mannes seien geschockt gewesen, hätten ihren Sohn aber nicht fallen lassen. Sorge hatte es gegeben, dass sich der Angeklagte womöglich an seinen Neffen und Nichten vergriffen haben könnte. Hinweise darauf fanden die Ermittler aber nicht. Der Angeklagte, der kurzzeitig in U-Haft saß, hat ein umfassendes Geständnis abgelegt. Ein Urteil soll Montag fallen.