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Betrug in Köln-ChorweilerMann will geklaute Ware mit gefälschtem Kassenbon umtauschen

Lesezeit 2 Minuten
Kassenbon

In Köln und Kerpen haben Kriminelle versucht, gestohlene Ware mit gefälschten Kassenbelegen umzutauschen. 

Köln – Vor ein paar Tagen ging Jean H. in Chorweiler in die Filiale eines Discounters und präsentierte einen Kassenbon. Gegen Erstattung des Verkaufspreises wollte er eine Nähmaschine zurückgeben, die rund 150 Euro gekostet hatte.

Doch die stellvertretende Filialleiterin, mit der er es zu tun hatte, war zufällig vorgewarnt und prüfte den Beleg genau: Er war falsch. Deshalb stand Jean H. (22, Name geändert) am Dienstag wegen Urkundenfälschung und Betrugs vor dem Kölner Amtsgericht. Im Schnellverfahren wurde er zu einer Geldstrafe in Höhe von 1600 Euro verurteilt.

Gestohlene Ware und kopierte Kassenzettel

Zu den Zeugen gehörte ein Vertriebsleiter des Discounters, der von „Rückgabemanipulation“ sprach. Nach dem, was im Prozess bekannt wurde, ist die Tat offenbar eine von vielen, die systematisch verübt wurden.

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Immer war der gleiche Bon, vielfach und doppelseitig kopiert, im Spiel. Die originalverpackten Nähmaschinen, die zurückgebracht wurden, sollen in großer Menge in Kerpen gestohlen worden sein; ihr Gesamtwert soll rund 3000 Euro betragen.

Betrug in Kerpen aufgefallen

In manchen Fällen gab jemand wohl auch eine Nähmaschine zurück, die er kurz zuvor im jeweiligen Geschäft aus den Auslagen an sich genommen hatte. Tatsächlich bezahlt wurde in keinem Fall. Dass es nicht mit rechten Dingen zuging, war in einer Filiale in Kerpen aufgefallen.

Der dortige Geschäftsleiter hatte auf dem falschen Kassenbeleg den Verkaufsvermerk „Nähmaschine“ durchgestrichen. Dann tauchte in derselben Filiale ein Kunde mit einer neuen Kopie ohne den durchgestrichenen Warenposten auf. „Man fühlt es“, sagte der Vertriebsleiter im Zeugenstand, „der Kenner weiß: Das ist ein anderes Papier“. Bei genauerem Hinsehen soll auch erkennbar sein, dass das Druckbild von dem eines Originalbons abweicht.

Angeklagter streitet alles ab

Jean H., der aus Frankreich nach Deutschland eingereist ist, behauptete, er sei hereingefallen: Am Dom habe er zufällig eine Bekannte getroffen, der er Geld geschuldet habe, und es zum Ausgleich dafür übernommen, die Nähmaschine zurückzubringen. Sollte er unwissentlich an einer Straftat beteiligt gewesen sein, wäre er „untröstlich“, sagte er.

Staatsanwältin und Amtsrichter glaubten ihm kein Wort. Mit vollem Wissen und „hoher krimineller Energie“ habe er an der Betrugsmasche mitgewirkt. Obwohl H. hartnäckig seine Unschuld beteuert hatte, nahm er das Urteil an.