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Kölner Ehepaar verletztRaser ohne Führerschein muss ins Gefängnis – unfassbares Tempo in 30er-Zone

Lesezeit 3 Minuten
Mit diesem BMW war der Angeklagte durch die 30er-Zone gerast.

Mit diesem BMW war der Angeklagte durch die 30er-Zone in Lindweiler gerast.

Ohne Führerschein war ein 29-Jähriger durch eine 30er-Zone in Köln-Lindweiler gerast. Vor Gericht bekam der Mann nun die Quittung.

Er besaß keinen Führerschein, nutzte aber den Dienstwagen seiner Firma. Und er gab Gas. In Lindweiler beschleunigte der BMW-Fahrer in einer 30er-Zone auf Geschwindigkeiten von bis zu 100 Kilometern pro Stunde und mehr – vorbei an Schildern, die auf spielende Kinder hinwiesen. Er überholte Autos, überfuhr ein Stoppschild und baute einen verhängnisvollen Unfall. Nun stand er vor Gericht.

Köln: BMW fliegt aus der Kurve und kracht in Mercedes

Einen Audi und einen Volkswagen hatte der Angeklagte bereits waghalsig überholt, als er in den Kreuzungsbereich Unnauer Weg/Pescher Weg raste und völlig die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor. Er krachte in den Mercedes eines Rentner-Ehepaares. Von der Wucht des Aufpralls wurde deren Auto eine Böschung hinuntergeschleudert. Die Beifahrerin wurde sehr schwer verletzt.

Der Mercedes des Ehepaares wurde ebenfalls zum Totalschaden.

Der Mercedes des Ehepaares wurde ebenfalls zum Totalschaden.

„Meine Frau hat nicht geatmet“, beschrieb der 70-jährige Mercedes-Fahrer im Zeugenstand den Moment, nachdem es nach seiner Aussage „Peng“ gemacht hatte. Er habe dann bei seiner Frau eine Mund-zu-Mund-Beatmung angewendet. Sie sei wieder zu sich gekommen. Die Lunge der 60-Jährigen wurde verletzt, sie brach sich mehrere Rippen und das Brustbein und lag lange in der Klinik.

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Kölner Ehepaar akzeptiert Täter-Opfer-Ausgleich

Im Vorfeld des Prozesses hatte der Raser dem Ehepaar einen Brief geschickt und sich entschuldigt – mehr als zwei Jahre nach dem Vorfall. „Jeder Mensch sollte eine zweite Chance im Leben erhalten“, sagte der Senior und zeigte sich versöhnlich. Seine Ehefrau wollte sich dem nicht anschließen. Bis heute leide sie sehr, sagte sie der Richterin. „Ich habe immer noch Angst, wenn ich ins Auto steige.“ Langsam werde es besser, seit sie ein neues und höheres Auto hätten, sagte die Frau.

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Frank Seebode im Kölner Amtsgericht.

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Frank Seebode im Kölner Amtsgericht.

Der Angeklagte entschuldigte sich im Gerichtssaal abermals, hatte über seine Familie immerhin 5000 Euro als erste Wiedergutmachung gezahlt – im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs, der sich strafmildernd auswirken kann. Die Eheleute hatten daraufhin erklärt, kein Interesse mehr an einer Strafverfolgung zu haben.

Gutachter sah Geschwindigkeiten von 113 km/h in 30er-Zone

Der renommierte Verkehrsgutachter Alexander Wiek hatte sogar von einer Spitzengeschwindigkeit des Angeklagten von 113 Kilometern pro Stunde gesprochen. Die Richterin sah nach Abzug einer nicht genau bestimmbaren Toleranz letztlich immerhin gefahrene 85 km/h in der 30er-Zone und damit hemmungsloses Rasen als zweifelsfrei erwiesen an.

Zu seiner Entschuldigung hatte der Gerüstbauer über seinen Verteidiger Frank Seebode ausgesagt, er sei von einer erlaubten Geschwindigkeit von 50 km/h ausgegangen. Er habe es eilig gehabt, da er einen Kollegen abholen wollte. Der wiederum sollte eigentlich das Auto steuern, so der Angeklagte. Ein Rennen etwa mit dem überholten VW Polo, wie es die Staatsanwaltschaft laut Anklage annahm, stritt der BMW-Fahrer ab.

Die Richterin sah letztlich eine fahrlässige Körperverletzung und einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr an. Auch ein Alleinrennen könne nach der Auswertung von mehreren Überwachungsvideos nicht angenommen werden. Vorsätzliches Handeln scheide ebenfalls aus. Man könne nicht nachweisen, dass der Angeklagte einen Unfall billigend in Kauf genommen habe.

Raser von Lindweiler muss ins Gefängnis

Anderthalb Jahre Gefängnis setzte die Richterin für die Tat aus dem Februar 2021 fest. Da sich der 29-Jährige aber wegen einer Körperverletzung bereits in Haft befand, wurde dieses Urteil mit einbezogen. Insgesamt muss der Raser somit für zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis.

„Sie hatten schon erhebliche Vorstrafen und müssen deutlich spüren, dass ein solches Verkehrsverhalten überhaupt nicht geht“, erklärte die Richterin und setzte noch eine Führerscheinsperre von vier Jahren fest. Angeklagter und Staatsanwalt akzeptierten das Urteil des Amtsgerichts, es wurde damit rechtskräftig.