Die BV Chorweiler drängt auf Verbesserungen an einem zentralen Knotenpunkt in Pesch, ein privater Eigentümer verhindert aber die Umsetzung.
Kritik an VerkehrssituationBV Chorweiler fordert sichere Übergänge für Fußgänger in Pesch
Der Kreuzungsbereich, an dem Johannesstraße, Mengenicher Straße und Longericher Straße zusammenlaufen, gehört zu den zentralen Knotenpunkten von Pesch, entsprechend beständig ist auch das Verkehrsaufkommen – da erscheint es eher unglücklich, dass es hier für Zufußgehende überhaupt keinen geregelten Überweg über die Fahrbahnen gibt.
Die SPD-Fraktion der BV Chorweiler hatte daher im Sommer 2022 den Antrag gestellt, ebendort im Bereich der Kreuzung einen Zebrastreifen oder eine Ampel installieren zu lassen. Seitdem ist nichts passiert, weshalb die Fraktion noch einmal nachgehakt hatte.
Entwurfsplanung geht auf Beschluss von 2010 zurück
In der jüngsten Sitzung der Bezirksvertretung erfolgte nun die Antwort der Verwaltung, die Interessantes zutage förderte. Denn sie verweist auf eine deutlich ältere Mitteilung der Verwaltung von 2017, nach der es bereits eine Entwurfsplanung für den Kreuzungsbereich gibt, um diesen in einen Kreisverkehr umzuwandeln – eine Entwurfsplanung, die der Antwort zufolge auf einen Beschluss von 2010 zurückgeht.
Dabei sind auch Fußgängerüberwege an jedem der drei Eingangsbereiche des Kreisverkehrs vorgesehen, auch die Ampel an der Kreuzung von Longericher Straße und Escher Straße soll einem Fußgängerüberweg weichen.
Doch um die Planung umsetzen zu können, müsste die Stadt auf an die Bäckerei angrenzenden Parkplätze zugreifen können, die von den Kunden der Bäckerei und des Imbisses um die Ecke genutzt werden – die befinden sich jedoch im Privatbesitz. Die Stadt beabsichtigt daher, die beiden Flächen vom Eigentümer zu erwerben, doch der stellt sich quer: Bei einem Treffen mit Vertretern der Verwaltung vor Ort habe dieser darauf bestanden, dass die Parkplätze für den Betrieb von Bäckerei und Imbiss zwingend benötigt werden.
Dass die parkenden Fahrzeuge in den öffentlichen Gehweg hineinragen, sei mit der Verwaltung Jahre zuvor abgesprochen worden, hierzu gebe es sogar einen Vertrag mit der Stadt Köln. Der Eigentümer lehne daher sowohl jede Neuordnung des Verkehrs in diesem Bereich als auch den Verkauf seiner Grundstücksflächen ab.
Baurechtlich steht die Regelung tatsächlich unter Bestandsschutz, stellt die Verwaltung fest. Daher sei die Verwaltung gerade dabei, mögliche alternative Planungen zu entwickeln – dabei verweist sie jedoch mal wieder auf die angespannte personelle Situation. Wann weitere Planungen in Angriff genommen werden können, ist daher zurzeit nicht abzusehen. (dro)