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Corona in KölnKrisenstab vertagt Entscheidung über mögliche Regel-Lockerungen

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Ordnungsamt Köln

Mitarbeiter des Kölner Ordnungsamts bei einer Streife während der Ausgangssperre.

Köln – Die Entscheidung über mögliche Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen in Köln ist vertagt worden. Statt wie von Krisenstabs-Leiterin Andrea Blome vergangenen Freitag angekündigt, werde sich das Gremium nicht kommenden Freitag, sondern erst kommenden Montag mit der Frage auseinandersetzen, ob die aktuelle Allgemeinverfügung verlängert wird oder nicht, sagt ein Sprecher der Stadt. Zwar sinken derzeit die Inzidenzwerte, doch die Situation auf den Intensivstationen sei wegen der sehr hohen Auslastung nach wie vor angespannt.

Sollte die Allgemeinverfügung nicht verlängert werden, würden die dadurch geregelten Verschärfungen im Vergleich zur bundeseinheitlichen Notbremse am kommenden Dienstag außer Kraft treten – und die Regelungen der Bundesnotbremse ab diesem Zeitpunkt auch in Köln gelten. Betroffen davon wäre unter anderem die nächtliche Ausgangssperre. Diese gilt derzeit stadtweit ab 21 Uhr, also bereits eine Stunde früher, als durch die Bundesnotbremse vorgegeben. Zudem sind das Joggen sowie Spaziergänge aktuell nach 21 Uhr untersagt. Mit der Aufhebung der Allgemeinverfügung wäre dies bis 24 Uhr möglich – allerdings nur, wenn man draußen alleine unterwegs ist.

Einzelhandel könnte von Lockerungen profitieren

Auch der Einzelhandel könnte von der Entscheidung des Krisenstabs profitieren. Sollten ab kommendem Dienstag die Regeln der Bundesnotbremse gelten und der Inzidenzwert weiterhin unter 150 liegen, könnten Geschäfte wieder vom „Click & Collect“- zum „Click & Meet“-Konzept wechseln. Dadurch könnten Kundinnen und Kunden mit einem vorab vereinbarten Termin und einem aktuellen negativen Testergebnis vor Ort einkaufen. Wobei vollständig Geimpfte und Genesene auch hier mit negativ Getesteten gleichgesetzt werden.

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Ebenfalls eine Entscheidung über eine mögliche Öffnung erhofft sich der Kölner Zoo. Während die benachbarte Flora geöffnet und das Infektionsschutzgesetz den Publikumsverkehr in Außenbereichen von Zoos ausdrücklich gestattet, hält der Krisenstab noch an der Schließung fest. Dies könnte sich Anfang der Woche ändern.