Meistgelesen 2022Zugesagte Luftfilter für Schulen kommen frühestens nächsten Mai
- Dieser Text ist zuerst am 27. September 2022 erschienen.
Für die Kölner Schulen steht der dritte Coronawinter bevor. Und, soviel ist jetzt klar: Genau wie im letzten Winter, werden auch diesmal die zugesagten und von den Schulen beantragten Luftfilter nicht in den Klassenräumen stehen. Die Stadt teilte den Schulen nun mit, dass die Lieferung erst frühestens im Mai des nächsten Jahres erfolgen könne.
Beschwerde unterlegener Bieter
Verantwortlich für diese erneute Verzögerung ist das Oberlandesgericht Düsseldorf: Zwei unterlegene Bieter hatten beim OLG Beschwerde gegen die Entscheidung der Stadt für einen anderen Anbieter eingelegt. Zunächst hatte das Gericht entschieden, dass die Beschwerden aufschiebende Wirkung haben. Das heißt, die Stadt kann den Auftrag für die Lieferung so lange nicht an den Bieter, dem sie den Zuschlag erteilt hat, rausgeben, bis das Gericht in der Sache entschieden hat.
Gleichzeitig hat das OLG dann den Termin für die mündliche Verhandlung auf Ende März 2023 terminiert. Das bedeutet, dass eine Entscheidung allerfrühestens Ende April des kommenden Jahres – also in über einem halben Jahr - fällt. Der Antrag der Stadt, den Termin aufgrund der Dringlichkeit der Pandemie und angesichts der Tatsache, dass die Geräte vor allem im Winter gebracht werden, vorzuziehen, wurde von dem Gericht abgelehnt.
Abarbeiten nach Reihenfolge
Das Oberlandesgericht begründete das auf Anfrage damit, dass eine Vorverlegung des Verhandlungstermins wegen der Terminlage des Senats nicht möglich sei. Auch alle anderen Vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren seien eilig – daher würden Beschwerdeverfahren strikt in der Reihenfolge ihres Eingangs terminiert. Außerdem sei die Stadt nicht verpflichtet gewesen, die Luftfilter in einem EU-weit offenen Verfahren auszuschreiben.
Es hätte, so das OLG, in diesem Fall auch die Möglichkeit gegeben, sich für ein „Eilverfahren“ mit abgekürzten Fristen und der Möglichkeit, mit nur einem Bieter zu verhandeln, zu entscheiden. Der Senat des OLG habe nicht die Möglichkeit, diese Entscheidung zu Lasten anderer Nachprüfungsverfahren zu kompensieren.
Für die Stadt Köln wird die Luftfilter-Beschaffung damit zur unendlichen Geschichte. Dabei war man damals, im Frühjahr 2021, eigentlich mal sehr früh und pragmatisch unterwegs: Während das Land NRW nur Luftfilter in Klassenräumen förderte, in denen nicht ausreichend gelüftet werden kann, bot die Stadt den Schulen pragmatisch an, auf eigene Kosten alle Schulen, die Geräte haben wollten, damit auszurüsten. 7500 Räume in Schulen und Kitas sollten damit ausgestattet werden.
Nach einem europaweiten Ausschreibeverfahren und monatelanger intensiver Prüfung der Angebote fiel die Entscheidung für einen Bieter. Drei der unterlegenen Bieter erhoben danach Rügen gegen die Vergabe, die durch eine von der Stadt beauftragte Anwaltskanzlei zurückgewiesen wurden. Danach hatten die drei Bieter im März Nachprüfungsaufträge bei der Vergabekammer Rheinland gestellt. In allen drei Verfahren entschied die Vergabekammer Rheinland zugunsten der Stadt. Doch zwei der unterlegenen Bieter gingen im Frühjahr in die nächste Instanz zum Oberlandesgericht. Einen Antrag der Stadt auf Gestattung einer „vorzeitigen Zuschlagserteilung“ hatte das OLG bereits im Sommer zurückgewiesen.
Hoher Energieverbrauch
Das bedeutet, dass die Kölner Schulen auch in diesem Winter essenziell auf das regelmäßige Lüften angewiesen sein werden. Angesichts der erwarteten Gasmangellage war die Hoffnung, mit Luftfiltern die Fenster-Lüftungsfrequenz verringern zu können. Befürchtet werden nämlich im Falle einer erneuten Verschärfung der Pandemielage nicht nur kalte Klassenräume, sondern angesichts der Notlage extreme Gasverbräuche: Die Stadt Marbach hat bespielhaft für das Pandemiejahr 2020 den Energieverbrauch ermittelt.
Durch das Lüften der Klassenräume stieg der Heizenergieverbrauch dort in dem Jahr in Schulen und Kindergärten um 21 Prozent, obwohl die Einrichtungen in dem Jahr zeitweise für den Präsenzunterricht geschlossen waren.
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