AboAbonnieren

E-Scooter in KölnAbstellregeln funktionieren nur teilweise – Neubewertung im November

Lesezeit 4 Minuten
E-Scooter vorm Dom

Viele E-Scooter stehen auf dem Bahnhofsvorplatz und dem Kölner Dom.

Köln – Die neuen Regeln taten zweifellos Not. Miet-E-Scooter sind immer mehr zu einem Problem geworden. Nicht nur, weil sie auf Bürgersteigen und Radwegen herumliegen, weil Nutzer sie rücksichtslos abgestellt haben. Auch häufen sich die Unfälle mit den Rollern, vor allem, wenn die Fahrerinnen und Fahrer alkoholisiert sind.

Die neuen Maßnahmen, die die Stadtverwaltung in Absprache mit den Verleihern vor einigen Wochen ausgearbeitet hat, funktionieren teils gut, teils gibt es noch Nachholbedarf, sagt die Stadt, die eigentlich schon Mitte dieses Monats die Lage neu bewerten wollte. Das soll nun aber erst im November geschehen.

Verleiher haben Flotten reduziert

In der Innenstadt hatten die Verleiher ihre Flotten von insgesamt rund 7000 Rollern auf 4500 reduziert und stattdessen mehr Scooter in den Außenbereichen aufgestellt. Insgesamt befinden sich etwa 14.000 Roller in der gesamten Stadt. Auch gibt es in Hotspots wie dem Zülpicher Viertel zeitweise Nachfahrtverbote. Im Zentrum hatte die Stadt bereits 2020 einige feste Abstellpunkte, etwa in der Altstadt und am Hauptbahnhof, ausgewiesen.

Schicken Sie uns ihre Fotos!

Es bleibt ein Ärgernis – einige Fahrer stellen die Miet-Roller rücksichtslos einfach irgendwo ab. Die Scooter liegen auf Fuß- und Radwegen herum und werden zu gefährlichen Stolperfallen. An manchen Orten knubbeln sie sich dutzendweise. Zerstörungswütige werfen die Scooter in Gebüsche und Gewässer. Das wollen wir dokumentieren. Schicken Sie, liebe Leserinnen und Leser, uns Ihre Fotos von den Problemstellen in der Stadt, wenn wieder einmal Roller den Bürgersteig blockieren, chaotisch auf der Straße herumstehen oder in Vorgärten gelandet sind.

koeln@ksta.de

Anfang dieses Jahres kamen weitere dieser so genannten verpflichtenden Rückgabebereiche hinzu. Das habe „zu einer Steigerung der Auslastung“ geführt, sagt die Stadt: Die Nutzer stellen also häufiger die Scooter dort ab. Die Stadt Düsseldorf plant die Einrichtung von zwei klar definierten Zonen: Im Zentrum sollen Roller nur noch an festen Punkten abgestellt werden können, drumherum sollen Nutzer sie parken können, wo sie wollen – wenn sie niemanden behindern. Von solchen kategorischen Regelungen sieht die Stadt Köln derzeit noch ab. Immerhin könnte es künftig weitere Abstellpunkte geben: „Weitere Standorte werden im Rahmen anstehender Umplanungen untersucht und berücksichtigt.“

Vergangenen August wurden die Zonen, in denen Roller nicht geparkt werden können, massiv ausgeweitet. So dürfen Nutzer sie zu Beispiel weder entlang des Rheins, noch auf den Brücken, noch in Grünflächen abstellen. „Die eingeführten zusätzlichen Sperrzonen haben ebenfalls zu einer Nutzungsveränderung geführt, auch wenn hier weiterhin Verstöße beobachtet werden.“

Dass herumstehende Scooter ein nachhaltiges Ärgernis sind, ist bei vielen Fahrerinnen und Fahrern offenbar noch wenig angekommen. „Das Bewusstsein seitens der Nutzerinnen und Nutzer für eine Falschabstellung konnte nicht nachhaltig verändert werden und es kommt nach wie vor zu Fehlabstellungen, die andere Verkehrsteilnehmende behindern“, lautet die ernüchternde Erkenntnis der Stadt, die das Problem zumindest im Blick hat: „Die Verwaltung beobachtet die Lage.“

Das könnte Sie auch interessieren:

Passanten können rücksichtlos abgestellte Roller bei den Verleihern melden, die sich verpflichtet haben, sie binnen weniger Stunden zu entfernen. „Die direkte Kontaktmöglichkeit zu den E-Scooter-Unternehmen werden nach Kenntnis der Verwaltung genutzt“, sagt die Stadt.

Weitere Maßnahmen möglich

Ob es künftig zusätzliche Einschränkungen gibt, ist unklar, aber nicht ausgeschlossen. „Darüber hinaus gehende Maßnahmen hängen von den weiteren Ergebnissen und Gesprächen ab. Die Verwaltung hält sich hierfür ausdrücklich alle Mittel und Wege offen“, erklärt die Stadt. Dazu gehöre auch die Möglichkeit, für die E-Scooter eine Sondernutzung zu verfügen.

Die Stadt Düsseldorf hat spezielle Zonen eingerichtet, in denen die E-Scooter geordnet abgestellt werden können.

Damit könnte die Verwaltung ohne Absprache mit den Verleihern Gebühren festlegen und weitere Auflagen verhängen, die die Anbieter zahlen und erfüllen müssen, um eben jene Sondernutzung zu erhalten. Sollten sie sich nicht daran halten, kann ihnen die Stadt kurzerhand die Lizenz entziehen. Viele Parteien des Stadtrats befürworten solche Sonderverfügungen, die in anderen Städten wie Düsseldorf bereits in Kraft sind.

Die Stadt hatte angekündigt, sich Mitte Oktober mit den E-Scooter-Verleihern zusammenzusetzen, um die Situation und die Wirksamkeit der jüngsten Einschränkungen zu bewerten und über mögliche weitere Restriktionen zu beraten. Das ist aber nun doch noch nicht passiert. „Entscheidungen sollten nicht vor Dienstantritt des neuen Beigeordneten für Mobilität, Ascan Egerer, getroffen werden“, erklärt die Verwaltung. „Er tritt zum 1. November 2021 an, dann wird in einer ämterübergreifenden Runde verwaltungsintern das weitere Vorgehen festgelegt“, so die Stadt, die Entschlossenheit zeigen möchte und betont: „Die Verwaltung hält sich hierfür ausdrücklich alle Mittel und Wege offen.“