KölnSchüler in Park überfallen – eine wichtige Sache verschweigt er
Köln – Für die Staatsanwaltschaft war der Fall offenbar klar: Ein Gymnasiast (18) wird in einem Park von zwei zwielichtigen Männern überfallen, muss unter Waffenvorhalt seine Armbanduhr und Bargeld herausgeben. Doch beim Prozess vor dem Kölner Landgericht stellte sich am Donnerstag heraus, dass der Schüler nicht ganz so unschuldig zum Opfer wurde, wie er es bei der Polizei dargestellt hatte.
Kölner Anwältin: Keine zufällige Begegnung
Einer der mutmaßlichen Täter musste sich nun in Saal 23 des Kölner Justizgebäudes wegen besonders schweren Raubes verantworten. Er soll dem Schüler in der Grünanlage Biesterfeld in Vogelsang an einem Samstagnachmittag im März einen Teleskopschlagstock entgegengehalten, sein Komplize mit einem Messer gedroht und so die Uhr und 80 Euro vom 18-Jährigen erbeutet haben.
Während die Räuber flüchteten, rief der überfallene Schüler die Polizei. Die Beamten konnten die Tatverdächtigen an einer U-Bahn-Haltestelle festnehmen. Zum Prozessauftakt räumte der Angeklagte die Vorwürfe über seine Verteidigerin Dörthe Clemens ein. Doch zur vollen Wahrheit gehöre laut Clemens auch, dass es sich um keine zufällige Begegnung im Park gehandelt habe.
Angeklagter bezeichnet Opfer als Drogendealer
So habe der Überfallene mit Drogen gehandelt. Sein Komplize habe diesen über Instagram angeschrieben und vorgetäuscht, Marihuana kaufen zu wollen – mit dem Ziel, diesem Drogen zu klauen. Das sei dann auch passiert. Die Verabredung zu dem Geschäft könne man über das Handy der Beschuldigten nachvollziehen. Zu rechtfertigen sei der Raub laut Anwältin natürlich trotzdem nicht.
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Als der Überfallene in den Zeugenstand trat, wies ihn Richter Mathias Bowi vorsorglich darauf hin, sich nicht selbst belasten zu müssen. Sollte er aussagen, dürfe der Schüler aber auch nicht wesentliche Details weglassen. „Ich sage aus“, so der Zeuge. Und er blieb dabei, dass ihn zwei ihm fremde Männer überfallen hätten. Drogen spielten keine Rolle, sagte er auf Nachfrage des Richters.
Köln: Schüler revidiert seine Zeugenaussage
Verteidigerin Clemens nahm den Jugendlichen daraufhin ins Kreuzverhör. Der Schüler solle sich gut überlegen, ob er eine Falschaussage vor Gericht riskieren wolle. „Es wurde eine Waage für das Abwiegen von Marihuana gefunden“, so die Anwältin. Und da seien mit Sicherheit auch Fingerabdrücke oder die DNA des Zeugen drauf. Dieser wurde daraufhin ganz ruhig.
„Ich möchte meine Aussage revidieren“, sagte der Schüler dann. Er habe den Männern tatsächlich Drogen verkaufen wollen. Aber nicht 50 oder 100 Gramm, wie der Angeklagte behauptete, sondern lediglich fünf Gramm. Den Schüler erwartet nun ein eigenes Strafverfahren. Dem Angeklagten droht aufgrund des nun zugegebenen Raubes weiterhin eine hohe Haftstrafe. Der Prozess geht weiter.