ErbbaurechtStadt Köln will für dauerhaft günstige Wohnungsmieten sorgen
Köln – Liegenschaftsdezernent William Wolfgramm will sicherstellen, dass die Mieten für neu gebaute Wohnungen auf städtischen Grundstücken auch auf lange Sicht günstig bleiben. Die Stadt soll deshalb in Zukunft bei der Vergabe von Grundstücken für den Geschosswohnungsbau vorrangig das Erbbaurecht nutzen. „Mit dem Erbbaurecht-Modell will die Stadt Köln die steigende Mietpreisentwicklung zumindest für einen Teil von Wohnungen abfedern“, sagt Wolfgramm.
Für die ersten 60 Jahre der auf 80 Jahre angelegten Erbbaurechte soll ein besonders günstiger Erbbauzinssatz von jährlich 1,5 Prozent des Grundstückswertes gelten, wenn sich der Bauherr verpflichtet, mindestens 30 Prozent geförderten sowie mindestens 20 Prozent preisgedämpften Wohnungsbau auf dem jeweiligen Grundstück sicherzustellen. Das soll eine gute Mischung der Bevölkerung fördern, so Wolfgramm.
Günstige Mieten müssen für 60 Jahre garantiert werden
Der Bauherr muss außerdem während der ersten 60 Jahre dafür sorgen, dass die Mieten sowohl bei den geförderten als auch den preisgedämpften Wohnungen – beziehungsweise bis zur Einführung einer verbindlichen Regelung auf städtischer oder auf Landesebene – nur moderat steigen.
Die günstigen Mietpreise müssen in der Regel für 60 Jahre garantiert werden. Ab dem 61. Jahr sollen Mieterhöhungen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften möglich sein. Die Verpflichtung, die Mieten für die geförderten und die preisgedämpften Wohnungen nur moderat – also niedriger als gesetzlich zulässig – steigen zu lassen, soll im Grundbuch so abgesichert sein, dass sich die Mieterinnen und Mieter darauf berufen können. „Wer die weitreichenden Auflagen für den niedrigen Erbbauzins nicht erfüllen kann oder will, muss einen Erbbauzins von vier Prozent des Grundstückswertes pro Jahr zahlen“, teilt die Stadt mit.
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Den Investoren soll das Erbbaurecht den Vorteil bieten, dass die Investitionssumme geringer wäre, sie von weiterhin steigenden Bodenwerten unabhängig wären und dass der Erbbauzins nur alle drei Jahre angepasst würde. Wenn es bei der Vergabe städtischer Grundstücke sinnvoll sei, werde es auch weiterhin den klassischen Grundstücksverkauf geben. Die Regel solle aber künftig die Vergabe im Rahmen des Erbbaurechts sein.
„Mit der vorliegenden Beschlussvorlage für die Nutzung des Erbbaurechtes für den mehrgeschossigen Wohnungsbau möchten wir der Politik ein unbürokratisches Instrument vorschlagen, um langfristig günstigen Wohnraum in Köln zu sichern“, sagt Wolfgramm. Der Stadtrat soll in seiner Sitzung am 17. März eine Entscheidung treffen.