Zollfahnder kontrollierten am Dienstag Arbeiter und Arbeitgeber auf drei Großbaustellen in Köln. Die Beamten machten eine Rekord-Entdeckung.
Schwarzarbeit und MindestlohnverstößeZoll macht bei Razzia in Köln eine Rekord-Entdeckung
Die zwei Maurer machen gerade Frühstückspause, als drei Zöllner am Dienstagmorgen auf einer Baustelle in Braunsfeld auf sie zukommen und einen der beiden bitten, doch erst einmal das Teppichmesser auf den Boden zu legen. Eine reine Vorsichtsmaßnahme. Die beiden Arbeiter machen einen überaus friedlichen Eindruck.
Mehr als 130 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts haben am Dienstag in Köln ungefähr 350 Arbeiter auf drei Großbaustellen überprüft. Die Kontrollen waren Teil einer bundesweiten Razzia des Zolls im Baugewerbe. Es ging um Mindestlohnverstöße, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung.
Köln: 30 Bauarbeiter ohne Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
In Braunsfeld schlugen die Fahnder bei zwei Baustellen an der Stolberger Straße auf. Arbeiter wurden nach ihren Papieren befragt, nach ihrem Arbeitgeber und ihrem Lohn. In Deutz verzeichneten die Zöllner einen Rekord: Dort trafen sie nach Angaben von Behördensprecher Jens Ahland gleich 30 Beschäftigte an, die keinen Aufenthaltstitel oder eine Arbeitserlaubnis vorweisen konnten. „So viele auf nur einer Baustelle hatten wir bisher noch nie“, sagte Ahland.
Die Männer aus Georgien und Bosnien seien als Bauhelfer und Monteure eingesetzt gewesen. Die weiteren Ermittlungen richteten sich nun in erster Linie gegen die Arbeitgeber der Männer. „Wir wollen vor allem an diejenigen ran, die mit den Arbeitern richtig Geld verdienen, unter anderem weil sie sie nicht versichern und nicht fair bezahlen“, sagte Ahland. Ob die 30 Männer weiterhin in Deutschland bleiben dürfen, darüber entscheidet die Ausländerbehörde.
Darüber hinaus stellten die Zöllner am Dienstag in zehn Fällen fehlende Meldungen zur Sozialversicherung fest und in zwölf Fällen erste Hinweise auf Scheinselbstständigkeit. Vor Ort hätten sich zudem bei sieben Firmen Anhaltspunkte für Mindestlohnverstöße ergeben. „Der gesetzliche Mindestlohn von zwölf Euro je Stunde gilt auch im Bauhauptgewerbe“, sagte Ahland. Auch hier werde nun weiter ermittelt.
Auch in den nächsten Wochen und Monaten will der Zoll ähnliche Kontrollen durchführen.