Im Zuge der Grundsteuerreform haben die Finanzämter alle Grundstücke neu bewertet. Zehntausende Kölner sind damit nicht einverstanden.
GrundsteuerreformKnapp 69.000 Kölner haben Einspruch gegen Bescheid eingelegt
Am gestrigen Montag hat die Stadt Köln mehr als 300.000 Grundsteuerbescheide versendet, die erstmals die neue Rechtsgrundlage berücksichtigen. Das heißt, sie enthalten in der Regel auch eine aktuelle Bewertung der Grundstücke. Die Kölner Finanzämter haben laut der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen für nahezu alle der zu bewertenden wirtschaftlichen Einheiten Bescheide verschickt – doch zehntausende Kölner sind damit nicht einverstanden.
Grundsteuerbescheid: Rund 68.700 Beschwerden bis November
Generell können Eigentümer sowohl gegen den Grundsteuerwertbescheid als auch gegen den Grundsteuermessbescheid Einspruch erheben, allerdings nur innerhalb eines Monats, nachdem der Brief vom Finanzamt versendet wurde. Bis zum 28. November 2024 seien in den sieben Kölner Finanzämtern „gegen rund 68.700 Grundsteuerwertfeststellungsbescheide Einsprüche eingetragen“, teilt die Oberfinanzdirektion auf Anfrage mit. Die Bearbeitung erfolge nach den allgemeinen Grundsätzen und ist vom Einzelfall abhängig.
Übersetzt heißt das: Nur weil jemand den neuen Grundstückswert anfechtet, heißt das nicht, dass er Recht bekommt. Der Steuerzahlerbund Nordrhein-Westfalen schreibt auf seiner Website, dass ein Einspruch immer dann sinnvoll sei, wenn der Grundsteuermessbetrag gestiegen oder die Bewertung im Grundsteuerwertbescheid falsch ist. Dass ein falscher Wert ermittelt wurde, kann unter anderem daran liegen, dass die Fläche des Grundstücks nicht stimmt oder nicht das richtige Baujahr der Immobilie eingetragen wurde.
„Ein Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Kommune aufgrund der Anhebung der Hebesätze hat in der Regel keine Aussicht auf Erfolg. Bisher haben die Verwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen nicht erkennen lassen, dass bei hohen Hebesätzen eine sogenannte erdrosselnde Wirkung für den Eigentümer vorliegt“, heißt es vom Bund der Steuerzahler.
Gezahlt werden muss trotzdem
Selbst wenn jemand gegen den vom Finanzamt versandten Grundsteuerwertbescheid Einspruch eingelegt hat, muss derjenige trotzdem den Abgabebescheid der Stadt Köln begleichen – sollte der Einspruch rechtens sein, wird der Bescheid nachträglich geändert.
Die Berechnung der Grundsteuer ist deutschlandweit reformiert worden, sie gilt seit dem 1. Januar 2025 und soll bisherige Ungerechtigkeiten ausgleichen. Sie bevorzugt nicht mehr Besitzer älterer Häuser gegenüber Neubaueigentümern, weil jetzt die Wertsteigerung von Grundstücken berücksichtigt wird.